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GKK fordert zu UNRECHT Beiträge Rückwirkend,bin ratlos Hilfe
Verfasst: 17.12.2009, 20:33
von saman2128
Guten Abend,
ich habe ein sehr großes Problem:
ich bin Student und Familienversichert, ich habe gestern einen Brief bekommen, dass ich für das gesamte Jahr 2008 rückwirkend nicht mehr Familienversichert bin( und Beiträge über 800 € zurückzahlen muss), da mein Einkommen zu hoch wäre. Also ich habe in der Zeit als Werkstudent gearbeitet (höhstens für 14 Stunden der Woche) und so sieht es mein Gehalt aus:
01.01.2008-31.10.2008:10 Stunden der Wochen,jeden Monat 391,32 € Brutto
01.11.2008-31.12.2008:14 Stunden der Woche, jeden Monat 547,84€ Brutto
also insgesamt 5009 € Jahres Bruttogehalt und ich habe keine andere Einkünfte.
Nun nach meiner Berechnung: 5009 €-920€(Werbungskosten)=4088€;
4088€/12=340,70€ Durchschnittliches Einkommen im Monat im Jahr 2008
Dies liegt doch unter der Grenze von 355€ im Monat im Jahr 2008.
Ist meine Berechnung richtig?(Soweit ich weiß zählt Bafög nicht zum Einkommen)
Wo liegt den das Problem?
Außerdem wenn ich aus der Familienversicherung rausgenommen wäre, dann nur für November und Oktober 2008 und nicht für das ganze Jahr oder?
Wäre für jede Hilfe Dankbar.
Verfasst: 17.12.2009, 21:12
von heinrich
was sagt die GKK denn zu Deiner Begründung als Du dort angerufen hast ?
Verfasst: 17.12.2009, 21:14
von saman2128
Das meine Bruttogehalt im Jahr 2008 zu hoch war und dies nicht REGELMÄßIG sei.
Verfasst: 17.12.2009, 21:51
von heinrich
Sorry, ich hatte mich anscheinend nicht konkret genug ausgedrückt.
Was hat die Krankenkasse zu Deiner Auffassung des Abzuges der Werbungskosten(pauschale) gesagt ????
Dies ist ja das, was Du hier unter anderem als Argument für ein Weiterbestehen der Familienversicherung vorbringst.
Verfasst: 17.12.2009, 21:57
von heinrich
teile bitte auch noch mit, ob dieses Arbeitsverhältnis
befristet oder unbefristet war
und ob dieses ab 01.01.2009 auch noch fortbesteht.
falls ja mit welchen Bruttosummen ab 01.01.2009
Verfasst: 17.12.2009, 22:28
von saman2128
Vielen Dank für deine Antwort.
Also im Jahr 2008 handelt es sich um zwei jeweils für 6 Monaten befristete Arbeitsverträge. Dies ist genauso im Jahr 2009
aber mit anderen Bruttogehälter. Also die Dame bei GKK meinte,dass ich im Jahr 2008 mit 920€ Werbungskosten rechnen kann.
Außerdem ist die Gesamtbruttogehalt im Jahr 2009: 4850 Euro
Nun die Frage: WIE RECHNET MAN DAS EINKOMMEN?
Wenn durchschnitt des ganzen Jahres, dann: bin ich im JAhr 2008 unter der Grenze 355 Euro.
Wenn jeder Monat für sich: dann habe ich im November und Dezember 2008 Problem, aber man darf ja 2 Monate im Jahr mehr verdienen, also wieder Alles in Ordnung.
Ist es nicht so?
Re: GKK fordert zu UNRECHT Beiträge Rückwirkend,bin ratlos H
Verfasst: 17.12.2009, 22:39
von Czauderna
saman2128 hat geschrieben:Guten Abend,
ich habe ein sehr großes Problem:
ich bin Student und Familienversichert, ich habe gestern einen Brief bekommen, dass ich für das gesamte Jahr 2008 rückwirkend nicht mehr Familienversichert bin( und Beiträge über 800 € zurückzahlen muss), da mein Einkommen zu hoch wäre. Also ich habe in der Zeit als Werkstudent gearbeitet (höhstens für 14 Stunden der Woche) und so sieht es mein Gehalt aus:
01.01.2008-31.10.2008:10 Stunden der Wochen,jeden Monat 391,32 € Brutto
01.11.2008-31.12.2008:14 Stunden der Woche, jeden Monat 547,84€ Brutto
also insgesamt 5009 € Jahres Bruttogehalt und ich habe keine andere Einkünfte.
Nun nach meiner Berechnung: 5009 €-920€(Werbungskosten)=4088€;
4088€/12=340,70€ Durchschnittliches Einkommen im Monat im Jahr 2008
Dies liegt doch unter der Grenze von 355€ im Monat im Jahr 2008.
Ist meine Berechnung richtig?(Soweit ich weiß zählt Bafög nicht zum Einkommen)
Wo liegt den das Problem?
Außerdem wenn ich aus der Familienversicherung rausgenommen wäre, dann nur für November und Oktober 2008 und nicht für das ganze Jahr oder?
Wäre für jede Hilfe Dankbar.
Hallo,
ich sage mal - ab dem 01.11.08 kann die Kasse auf Beiträge bestehen, die Zeiten davor nicht.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 17.12.2009, 22:45
von saman2128
Danke für deine Antwort.
Also man darf ja höchstens zwei Monate mehr verdienen, das habe ich gamacht, also ich darf noch in der Familienversicherung bleieben?
Also im schlimsten Fall 2 Monaten Zahlen: ABer die Dame meinte, das es immer für das ganze Jahr berechnet wird und man darf nicht in einem Jahr mehrmals zwischen StudentenVersicherung und Familienversicherung wechseln.
Stimmt das, was sie sagt???
Verfasst: 18.12.2009, 09:48
von Hoschi
Du darfst aber nur 2 Monate mehr verdienen, wenn das in einem 400,- EUR-Job unvorsehbar ist. Wenn das von vorne herein so geregelt wurde, dann leider keine Chance. Aber ich sehe es auch so, dass man dann erst ab 11/08 eine Versicherungspflicht feststellen kann.
zu deiner letzten Frage muss ich erst ein wenig recherchieren.
Verfasst: 18.12.2009, 10:41
von heinrich
Aus dem Bauch heraus hätte ich auch gesagt: 01.11.2008 ist richtig.
Die Spitzenverbände haben Gemeinsame Rundschreiben zu diesem Thema rausgegeben
vom 21.03.2006 , gültig bis 31.12.2008
http://www.vdek.com/versicherte/Leistun ... kommen.pdf
vom 24.10.2008, gültig ab 01.01.2009
http://www.vdek.com/versicherte/Leistun ... kommen.pdf
Beide weichen in den hier maßgeblichen Punkten aber nicht voneinander ab.
Da es sich aber um befristete Arb-Verh handelt, muss man meines Erachten eine differenzierte Betrachtung vornehmen
Pkt. 2.1.1 dieser Gemeinsamen Rundschreiben.
Auch bei befristeten Arbeits.Verh. kann man pro rata 76,67 EUR mtl. abziehen.
Pkt. 2.5 und dies ist hier für mich der entscheidende Punkt
Es ist eine v o r a u s s c h a u e n d e Betrachtung vorzunehmen.
Noch ein weiterer Absatz unter 2.5 ist wichtig.
Die Sache mit den 2 Monate: dies muss u n v o r h e r s e h b a r gewesen sein. Also im vorhineien (man muss ja vorausschauend betrachten) dürfen die höheren Bezüge nicht bekannt gewesen sein.
Wenn es am Anfang schon klar was, dann muss es in die Berechnung des RELGEMÄßIGEN Gesamteinkommens sofort rein.
Das erste Arb.Verh muss man wegen der Befristung isoliert sehen. Klar Kiste= FAMI Anspruch besteht.
2.Arb. Verh. Ab 01.07.2008 viel interessanter
Ist im vorhinein klar, dass in 11 und 12/2008 mehr verdient wird
folgende Berechung:
4x 391,32 plus 2 x 547,84
geteilt durch 6
minus 76,67
= 366,82 = über 355
= keine FAMI ab 01.07.2008
Sind die höheren Bezüge für 11 und 12/2008 UNVORHERSEHBAR, sind diese NICHT schädlich und es bleibt durchgehend bei der FAMI.
Wenn man aber das ganze Jahr berechnet (wie „die Dame sagt“), was ja meiner Meinung nach hier falsch wäre,
dann besteht doch überhaupt kein Anlass, die FAMI für 2008 zu beenden.
Bei der Theorie.
Am Anfang war alles bekannt (auch die höheren Bezüge aus 11 und 12/2008)
kommt man auf mtl. 340 EUR , wie Du eingangs richtig schreibst.
Bei der Theorie
Dass die Bezüge aus 11 12 2008 unvorhersehbar waren, sind diese NICHT schädlich und es bleibt noch klarer bei der durchgehenden FAMI.
Natürlich kann man mehrmals im Jahr wechseln zwischen FAMI und Pflichtversicherung als Student, wenn der Sachverhalt dies hergibt.
Verfasst: 18.12.2009, 12:03
von saman2128
Erstmal für deine sehr ausführliche und informative Antwort.
Also das Bruttogehalt im 11.2008 und 12.2008 war unvorhersehbar und auf jeden Fall ungeplant. Mich wurde kuzliche davor gebeten(aufgrund meiner guten Noten) als Übungsleiter zu bei einem anderen Institut an der Uni zu arbeiten. Deshlab habe ich dann diese 4 Stunden Vertrag bei einem anderen Institut bekommen.
Nun wie ich aus der pdf Datei mitbekommen habe, muss jeder Monat für sich isoliert betrachtet werden oder nicht? Das heißt im schlimmsten Fall im Jahr 2008 nur 2 Mal Studentenversicherungsbeitrag nachzahlen oder?
und dasselber Prinzip auch für das Jahr 2009: also jeden Monat Bruttogehalt-76 Euro(Werbungskosten), wenn großer als 355 bzw. 360 Euro, dann nur für den entsprechenden Monat rückwirkend zahlen und dann wieder in der Familienversicherung oder?
Verfasst: 18.12.2009, 13:06
von heinrich
Also das Bruttogehalt im 11.2008 und 12.2008 war unvorhersehbar und auf jeden Fall ungeplant. Mich wurde kuzliche davor gebeten(aufgrund meiner guten Noten) als Übungsleiter zu bei einem anderen Institut an der Uni zu arbeiten. Deshlab habe ich dann diese 4 Stunden Vertrag bei einem anderen Institut bekommen.
Nun wie ich aus der pdf Datei mitbekommen habe, muss jeder Monat für sich isoliert betrachtet werden oder nicht? Das heißt im schlimmsten Fall im Jahr 2008 nur 2 Mal Studentenversicherungsbeitrag nachzahlen oder?
NEIN. Es ist vorausschauend das REGELMÄßIGE (also durchschnittliche) Gesameinkommen anzusetzen. Also nicht jeden Monat isoliert.
Ich hatte nur die jeweiligen befristeten ArbVerh isoliert betrachtet, weil danach jeweils vorausschauend eine neue Betrachtung vorzunehmen ist.
Wenn nur die Erhöhung um 4 Stunden unvorhersehbar nur für die 2 Monate war und zu diesem Zeitpunkt zum Ende der 2 Monate auch dieses befristete Arb Ver wiede auslief => dann besteht FAMI weiter.
Hatte ich auch so geschrieben:
Sind die höheren Bezüge für 11 und 12/2008 UNVORHERSEHBAR, sind diese NICHT schädlich und es bleibt durchgehend bei der FAMI.
Nur wenn die Erhöhung zum 01.11.2008 stattfand und dies als Dauerzustand so gewesen sei, da hätte ab 01.11.2008 keine FAMI bestanden
Verfasst: 19.12.2009, 16:45
von Hucky
Noch eine Anmerkung am Rande:
Die Werbungskostenpausschale darf nicht immer angesetzt werden. Es kommt auf die Art der Versteuerung des Gehalts an. Pauschal - nein; normal - ja
Verfasst: 20.12.2009, 16:42
von heinrich
Hallo Hucky,
vollkommen richtig.
Dann lass mich mal kurz dieses auch noch durchspielen für das Jahr 2008, wenn Werbunskosten(Pauschbeträge) nicht abgezogen werden können.
Es ist ja immer noch die Möglichkeit vorhanden, bei einem 400 EUR Job für die FAMI auch die 400 Grenze zu nehmen.
Dann besteht ab 01.01.2008 (unabhängig ob man 2008 als ein ganzes Arbeitsverh werten oder als 2 isoliert zu betrachtende -was meines Erachtens sein müsste) ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis mit einem unverhersehbaren gelegentlichem Überschreiten (wie Fragesteller vorträgt), mit der Folge, dass dieses BeschVerh eine geringfügige Beschäftigung bleibt und auch FAMI deswegen für 2008 nicht endet.
Für 2009 kann dann aber bei 4850 : 12 die FAMI enden. Dazu ist hier zu wenig bekannt.
Hallo Fragesteller:
Du brauchst eine gute Beratung.
Du solltest jede Änderung deiner Einnahmen Deiner KK mitteilen.
Du bzw. Dein Papa unterschreibt dies auch jedes Jahr auf dem Familienfragebogen, dass ihr das macht. Dann musst Du oder Papa dies auch machen und Dich nicht erst in Nachhinein von der KK ans Bein pink... lassen. Dazu bist Du bzw. Papa verpflichtet, auch wenn ihr dies nicht unterschrieben hättet.
Du musst unbedingt mal mit Deiner KK ein GESPRÄCH führen.