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Wechsel von PKV in GKV

Verfasst: 17.12.2009, 16:40
von Martin30
Hallo liebe Experten,
ich hoffe,Ihr könnt mir helfen.
Ich bin in der PKV versichert seitdem ich 22 Jahre bin.
Ich war erst selbstständig und danach bin ich 2005 in ein Angestelltenverhältnis gewechselt mit Verdienst leicht über der Grenze.
Daher bin ich in der PKV geblieben,ohne mir hier größer Gedanken zu machen (welch ein Fehler im Nachhinein;damals natürlich noch jung und unbeschwert und keine Gedanken an Kinder und Familie)
Nun lebe ich mit meiner Lebensgefährtin (Angestellte mit Verdienst weit unter der Grenze) und unserer gemeinsamen Tochter zusammen.
Unsere Tochter ist in der GKV der Mutter mit versichert.
Nun erwarte wir unser zweites Kind und wir wollen nun heiraten.
(Natürlich auch auf Druck der Eltern :lol: )
Kann ich unter Umständen zurück in die Familienversicherung der GKV ?
Oder muß ich alle bei mir in der PKV versichern,was finanziell nicht
darstellbar wäre,da ich nur knapp über der Grenze verdiene.
Welches ist für uns die beste Option oder Möglichkeit?
Vielen vielen Dank vorab für eure Einschätzung und Hilfe

Verfasst: 17.12.2009, 16:52
von Czauderna
Hallo,
knapp über der Grenze bedeutet für Dich im Falle der Heirat dass deine beiden Kinder nicht mehr in der kostenlosen Familienversicherung versichert werden können.
Dass Du in in Familienversicherung in die GKV kannst, das geht schon überhaupt nicht.
Was dich "retten" könnte - wäre Gehaltsverzicht oder Senkung der Arbeitszeit - wenn du nur knapp über der Grenzer liegt wäre der "Verluist" nicht allzu hoch. Das hätte zur Folge das du krankenversicherungspflichtig würdest und dann sogar in die GKV müsstest - ja, und dann kannst du Ehefrau und zwei Kinder kostenlos mitversichern.
Wenn dein Arbeitgeber da mitspielt, dann geht das - ansonsten kannst du pro Kind in der GKV mit ca. 136,00 € je Monat an Beitrag rechnen und wenn deine zukünftige Ehefrau sich auch noch freiwillig in der GKV versichern muss, kommen da nocheinmal mindestens der gleiche Betrag hinzu.
Zusammengefasst wären das künftig ca. 410,00 € mtl.
Da solltest Du etwas tun.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 17.12.2009, 17:08
von Martin30
Also wäre es für mich eigentlich am besten,wenn wir solange nicht heiraten,bis mich die Versicherungsgrenze einholt,oder?
Denn wenn wir nicht verheiratet sind,können die Kinder bei Ihr versichert sein.
Ist das richtig?

Verfasst: 17.12.2009, 18:27
von heinrich
ja, dies ist richtig, wenn man die ganze Sache nur aus monetärer krankenversicherungsrechtlicher Sicht betrachtet.

Zum 01.01.2010 wird übrigens die maßgende Grenze für die Vers.Pflicht
von 48.600 auf 49.950 EUR angehoben.

Evt. klappt es ja dann schon mit der Vers.Pfl.

Man sollte aber auch etwaige steuerliche Änderungen beachten, da sich durch eine Eheschließung ja eine günstigere Steuerklasse ergeben kann.

Verfasst: 18.12.2009, 09:42
von Hoschi
Gibt es da nicht noch die besondere JAE für bereits PKV versicherte. Die liegt 2010 bei 45.000,- EUR. Das könnte dann wohl eng werden, wenn er dieses Jahr schon drüber liegt.

Verfasst: 18.12.2009, 10:44
von heinrich
die besondere (kleine) JAE-Grenze gilt hier nicht.

Diese würde nur gelten, für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der damaligen Grenze privat versichert waren.

Fragesteller ist erst ab 2005 Arbeitnehmer.

Da gilt für ihn Zeit seines Lebens die normale JAE-Grenze.