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Vermögenswirksame Leistungen - Auswirkung auf KK-Beitrag?

Verfasst: 13.12.2009, 23:23
von finchen
Guten Abend, liebes Forum,

eine Freundin ist in der gesetzlichen KV. Von ihrem bisherigen Arbeitgeber hat sie Vermögenswirksame Leistungen zusätzlich zu ihrem Gehalt von 410,- (insgesamt 443,-) erhalten. Nun möchte sie woanders arbeiten, weil sie dann nicht mehr so weit fahren muss, allerdings geht das nur mit weniger Stunden und dadurch natürlich auch weniger brutto.

Meine Frage:
Wie werden die Vermögenswirksamen Leistungen zur Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge, also auch Krankenkassenbeiträge, berücksichtigt? Ich meine, die Grenze zu einer versicherungspflichtigen Tätigkeit liegt ja bei 400,01 Euro - können die Vermögenswirksamen Leistungen hiervon abgezogen und quasi "nur" 370,- reines Brutto vereinbart und dann von diesen 370,- die KV-Beiträge berechnet werden oder geht das nicht und die Grenze von 400,01 Euro muss ohne diese Vermögenswirksamen Leistungen erreicht werden?

Vielen Dank für eure Antworten!

LG

finchen

Verfasst: 14.12.2009, 11:11
von heinrich
Es geht nicht darum, was abgezogen wird,

sondern was der Arbeitgeber dazu tut.

Beispiel:


Brutto 393,36 EUR mtl

dazu tut der Arbeitgeber 6,65 EUR

= 400,01 = sozialversicherungspflichtiges Arbeitentgelt und damit
besteht (weil über 400 EUR) auch Versicherungspflicht in der Beschäftigung.

Wieviel dann an die Lebensversicherung abgezogen wird ist unerheblich.

Verfasst: 15.12.2009, 01:42
von finchen
Hallo heinrich,

herzlichen Dank für deine schnelle Antwort! Bist du dir da wirklich 100 %ig sicher?? Der bisherige Arbeitgeber hatte immer mtl. 33,-- Euro dazu gegeben, die Rate der VL beträgt 34,--, so dass meine Freundin nur 1,-- eigenes Geld investieren mußte.
Nach deiner Auskunft müssten also bei einem Bruttoverdienst von 404,-- nur auf 370,-- Euro Sozialvers.beiträge berechnet werden.

Ich frage nur noch mal so genau nach, weil es ein Arbeitgeber mit einer ganz kleinen Firma ist, der bisher nur Minijobber (ohne VL) beschäftigt hat und das darum mit den Vermögenswirksamen Leistungen auch nicht wusste, und bevor was schief geht .....

LG
finchen

Verfasst: 15.12.2009, 07:54
von Lord Dragon
Sozialversicherungsbeiträge werden vom Bruttoverdienst berechnet. Also von 404 EUR.

Verfasst: 15.12.2009, 08:44
von heinrich
Hallo finchen,

Du schreibst.

"Nach deiner Auskunft müssten also bei einem Bruttoverdienst von 404,-- nur auf 370,-- Euro Sozialvers.beiträge berechnet werden."

Das habe ich nicht geschrieben und nicht gemeint.

Lord Dragon schreibt:
"Sozialversicherungsbeiträge werden vom Bruttoverdienst berechnet."


Dies ist richtig.
Beiträge vom brutto. Ich möchte hierzu noch ergänzen. Egal, ob einem dieses brutto unmittelbar oder mittelbar (also durch HINZUTUN eines arbeitgeberseitigen VWL-Zuschussel zu Gute kommt)

ALSO bei Deinem Beispiel
370 (wenn dies das normale brutto ist)
plus 33,00 (weil dies der Arbeitgeber dazu tut bei der VWL)
= gesamt 403,00 = mehr als 400 EUR = Versicherungspflicht

404,00 ist nicht richtig. Gell Lord Dragon ????, denn die 34,00 EUR ist ein privater Abzug , wie es auch ein Abzug an eine Kameradschaftskasse oder Gewerkschaft wäre.


finchen. Die Abklärung des Versicherungsschutzes ist eine wichtige Sache.
Wenn dies über diese Schiene hier nicht klar geworden sein sollte.
Wende Dich bitte an DEINE Krankenkasse. Frage nach einem Mitarbeiter im Bereich der Beitragsabteilung, der für DEINEN Arbeitgeber zuständig ist.

Deine Frage dürfte für JEDEN in der Beitragsabteilung eine pipi-einfache-Frage sein.

Verfasst: 15.12.2009, 19:40
von Lord Dragon
heinrich hat geschrieben:
404,00 ist nicht richtig. Gell Lord Dragon ????, denn die 34,00 EUR ist ein privater Abzug , wie es auch ein Abzug an eine Kameradschaftskasse oder Gewerkschaft wäre.
404 EUR habe ich aus dem Beitrag von finchen:
finchen hat geschrieben: Nach deiner Auskunft müssten also bei einem Bruttoverdienst von 404,-- nur auf 370,-- Euro Sozialvers.beiträge berechnet werden.
Diese Angaben habe ich nicht geprüft.

Verfasst: 15.12.2009, 23:09
von finchen
Guten Abend heinrich, guten Abend Lord Dragon,

lieben Dank für eure Mühe und Antworten. Ich glaub, ich hab's kapiert: Sozialversicherungsbeiträge auf das GESAMTE Bruttogehalt, egal, wie sich der Gesamtlohn im Einzelnen zusammensetzt.

Heinrich, ich hatte mal meine Krankenkasse wegen einer Auskunft angerufen, die war aber grundfalsch. Damals ging es darum, ob zwei Minijobs zusammen gerechnet werden, um die Sozialversicherungsgrenze zu prüfen, und die Dame meinte, nein, die werden einzeln behandelt = völlig verkehrte Antwort. Darum habe ich lieber gleich hier gefragt.

Schöne Weihnachten wünscht euch

finchen