Mitwirkungspflichten: Persönliches Erscheinen Pflicht?
Verfasst: 11.12.2009, 15:49
Hallo!
Die Bandscheiben-OP (Bandscheibenprothese LWK 5/S1 ) war am 01.12.09. Stationärer Aufenthalt vom 25.11. bis 10.12.09.
Gemäß Anweisung des Arztes nicht lange stehen, nicht lange sitzen, nicht bücken, kein Fahrzeug führen, Fahrten als Beifahrer in den ersten Wochen nach OP unbedingt vermeiden, um ein Verschieben der Prothese auszuschliessen. Arbeitsfähigkeit/belastbar erst ca. 12 Wochen nach OP.
Nun soll der Patient in den nächsten Tagen persönlich in der AOK-Geschäftsstelle erscheinen.
Kann ein Sachbearbeiter der GKV grundsätzlich darauf bestehen, dass der Patient persönlich in der Geschäftsstelle der KV erscheint, um Formalitäten zu besprechen?
Hätte eine Verweigerung evtl. Konsequenzen auf den Krankengeldanspruch im Hinblick auf bestehende Mitwirkungspflichten des Patienten?
Falls man einer Einladung tatsächlich nachkommen muss: Gibt es auch Ausnahmen?
Ein entsprechender Paragraph wäre sehr hilfreich.
Vielen Dank!
Die Bandscheiben-OP (Bandscheibenprothese LWK 5/S1 ) war am 01.12.09. Stationärer Aufenthalt vom 25.11. bis 10.12.09.
Gemäß Anweisung des Arztes nicht lange stehen, nicht lange sitzen, nicht bücken, kein Fahrzeug führen, Fahrten als Beifahrer in den ersten Wochen nach OP unbedingt vermeiden, um ein Verschieben der Prothese auszuschliessen. Arbeitsfähigkeit/belastbar erst ca. 12 Wochen nach OP.
Nun soll der Patient in den nächsten Tagen persönlich in der AOK-Geschäftsstelle erscheinen.
Kann ein Sachbearbeiter der GKV grundsätzlich darauf bestehen, dass der Patient persönlich in der Geschäftsstelle der KV erscheint, um Formalitäten zu besprechen?
Hätte eine Verweigerung evtl. Konsequenzen auf den Krankengeldanspruch im Hinblick auf bestehende Mitwirkungspflichten des Patienten?
Falls man einer Einladung tatsächlich nachkommen muss: Gibt es auch Ausnahmen?
Ein entsprechender Paragraph wäre sehr hilfreich.
Vielen Dank!