Beitragsnachforderung nach Falschberechnung
Verfasst: 10.12.2009, 17:15
Hallo,
meine (ehemalige) Krankenkasse fordert von mir eine Nachzahlung von mehreren tausend Euro.
Ich war als Existenzgründer (mit Gründungszuschuss) bei dieser Krankenkasse über fast 2 Jahre versichert. Die Krankenkasse hat aufgrund meiner Angaben (Einkommensschätzung + Gründungszuschussnachweis) einen vorläufigen Beitrag berechnet.
Ich habe die Krankenkasse mehrfach darum gebeten, unbedingt einen realitätsnahen Beitrag zu berechnen, damit es nicht zu hohen Einmalnachforderungen kommt, da ich aufgrund meiner freiberuflichen, sehr schwankenden Auftragslage oftmals auch für mehrere Wochen oder Monate ohne Einkommen bin und eine hohe Einmalnachzahlung in einer auftragslosen Phase existenzbedrohend für mich wäre.
Nachdem die Krankenkasse seinerzeit wiederholt ihre Beitragssätze erhöht hat, habe ich schließlich gekündigt, weil es mir zu teuer wurde und habe mich privat versichert. Ich ahnte damals nicht, dass ich eigentlich die ganze Zeit schon weitaus höhere Beiträge hätte zahlen müssen und die sukzessive Erhöhung der Beitragssätze quasi Peanuts waren gegen die realen Beiträge, die ich eigentlich schon hätte zahlen müssen, was mir aber nicht bewußt war, weil die Krankenkasse bei der Berechnung der Beitragsvorauszahlungen den (ihr per schriftlichem Nachweis bekannten) Gründungszuschuss nicht mit eingerechnet hat. Ich hatte mich als Laie naiverweise darauf verlassen, dass die Krankenkasse die Beiträge schon richtig berechnen würde, nachdem ihr alle relevanten Angaben von Anfang an vorlagen (meine Einkommensschätzung war relativ treffsicher).
Jetzt fordert sie eine entsprechende Nachzahlung für die Zeit, in der ich den Gründungszuschuss erhalten habe, weil sie diesen ja primär nicht berücksichtigt hatte.
Meine Frage hierzu:
Darf die Krankenkasse nachträglich eine solch hohe Nachzahlung fordern, die aufgrund einer offensichtlichen jahrelangen Falschberechnung der Beitragsvorauszahlungen entstanden ist - im Hinblick darauf, dass ich die Krankenkasse bereits weitaus früher gewechselt hätte, wenn ich gewusst hätte, wie hoch die Beiträge in Wirklichkeit sind (dies kann ich über entsprechenden Briefverkehr nachweisen) ?
Im privatrechtlichen Bereich könnte man dies z.B. wg. arglistiger Täuschung o.ä. anfechten, aber bei einer staatlichen Einrichtung gelten ja leider oft andere (einseitig staats-günstige) Regeln (z.B. zu viel bezahlte Beiträge kriegt man nicht zurück, zu wenig bezahlte muss man nachzahlen; normale Verzugszinsen betragen ca. 5-8% pro Jahr, „Säumniszuschläge“ des Staates betragen aber bis zu 5% pro Monat = 60% pro Jahr etc.).
Ich fühle mich durch die jahrelange Verschleierung der wahren Beiträge durch die Krankenkasse getäuscht und überlege diese nachträgliche „Beitragsanpassung“ vor dem Sozialgericht abzuwehren. Besteht dabei Aussicht auf Erfolg ?
Besteht zumindest die Chance, dass ich die mir durch diese Falschberechnung entstanden zusätzlichen Kosten geltend machen kann ?
Ich musste z.B. extra einen Kredit aufnehmen, um die Nachzahlung zu bestreiten, da die Krankenkasse eine Ratenzahlung nur bei „unwiderruflicher Anerkenntnis“ der Nachforderung genehmigen wollte; aber ich will diese Beitragsnachforderung eben erstmal nicht anerkennen und habe Widerspruch eingelegt, um mir weitere Schritte offen zu lassen. Außerdem kann ich die Nachzahlung in meiner Einkommensteuererklärung nicht steuermindernd geltend machen, da Ausgaben für Krankenversicherungen ja kalenderjahresabhängig nach oben gedeckelt sind, während ich diese bei korrekter Berechnung der Beitragsvorauszahlungen durch die Verteilung über mehrere Jahre in den jeweiligen Jahren hätte absetzen können etc.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Ortnit
meine (ehemalige) Krankenkasse fordert von mir eine Nachzahlung von mehreren tausend Euro.
Ich war als Existenzgründer (mit Gründungszuschuss) bei dieser Krankenkasse über fast 2 Jahre versichert. Die Krankenkasse hat aufgrund meiner Angaben (Einkommensschätzung + Gründungszuschussnachweis) einen vorläufigen Beitrag berechnet.
Ich habe die Krankenkasse mehrfach darum gebeten, unbedingt einen realitätsnahen Beitrag zu berechnen, damit es nicht zu hohen Einmalnachforderungen kommt, da ich aufgrund meiner freiberuflichen, sehr schwankenden Auftragslage oftmals auch für mehrere Wochen oder Monate ohne Einkommen bin und eine hohe Einmalnachzahlung in einer auftragslosen Phase existenzbedrohend für mich wäre.
Nachdem die Krankenkasse seinerzeit wiederholt ihre Beitragssätze erhöht hat, habe ich schließlich gekündigt, weil es mir zu teuer wurde und habe mich privat versichert. Ich ahnte damals nicht, dass ich eigentlich die ganze Zeit schon weitaus höhere Beiträge hätte zahlen müssen und die sukzessive Erhöhung der Beitragssätze quasi Peanuts waren gegen die realen Beiträge, die ich eigentlich schon hätte zahlen müssen, was mir aber nicht bewußt war, weil die Krankenkasse bei der Berechnung der Beitragsvorauszahlungen den (ihr per schriftlichem Nachweis bekannten) Gründungszuschuss nicht mit eingerechnet hat. Ich hatte mich als Laie naiverweise darauf verlassen, dass die Krankenkasse die Beiträge schon richtig berechnen würde, nachdem ihr alle relevanten Angaben von Anfang an vorlagen (meine Einkommensschätzung war relativ treffsicher).
Jetzt fordert sie eine entsprechende Nachzahlung für die Zeit, in der ich den Gründungszuschuss erhalten habe, weil sie diesen ja primär nicht berücksichtigt hatte.
Meine Frage hierzu:
Darf die Krankenkasse nachträglich eine solch hohe Nachzahlung fordern, die aufgrund einer offensichtlichen jahrelangen Falschberechnung der Beitragsvorauszahlungen entstanden ist - im Hinblick darauf, dass ich die Krankenkasse bereits weitaus früher gewechselt hätte, wenn ich gewusst hätte, wie hoch die Beiträge in Wirklichkeit sind (dies kann ich über entsprechenden Briefverkehr nachweisen) ?
Im privatrechtlichen Bereich könnte man dies z.B. wg. arglistiger Täuschung o.ä. anfechten, aber bei einer staatlichen Einrichtung gelten ja leider oft andere (einseitig staats-günstige) Regeln (z.B. zu viel bezahlte Beiträge kriegt man nicht zurück, zu wenig bezahlte muss man nachzahlen; normale Verzugszinsen betragen ca. 5-8% pro Jahr, „Säumniszuschläge“ des Staates betragen aber bis zu 5% pro Monat = 60% pro Jahr etc.).
Ich fühle mich durch die jahrelange Verschleierung der wahren Beiträge durch die Krankenkasse getäuscht und überlege diese nachträgliche „Beitragsanpassung“ vor dem Sozialgericht abzuwehren. Besteht dabei Aussicht auf Erfolg ?
Besteht zumindest die Chance, dass ich die mir durch diese Falschberechnung entstanden zusätzlichen Kosten geltend machen kann ?
Ich musste z.B. extra einen Kredit aufnehmen, um die Nachzahlung zu bestreiten, da die Krankenkasse eine Ratenzahlung nur bei „unwiderruflicher Anerkenntnis“ der Nachforderung genehmigen wollte; aber ich will diese Beitragsnachforderung eben erstmal nicht anerkennen und habe Widerspruch eingelegt, um mir weitere Schritte offen zu lassen. Außerdem kann ich die Nachzahlung in meiner Einkommensteuererklärung nicht steuermindernd geltend machen, da Ausgaben für Krankenversicherungen ja kalenderjahresabhängig nach oben gedeckelt sind, während ich diese bei korrekter Berechnung der Beitragsvorauszahlungen durch die Verteilung über mehrere Jahre in den jeweiligen Jahren hätte absetzen können etc.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Ortnit