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Nachforderung wegen Mieteinnahmen

Verfasst: 10.12.2009, 12:36
von Lehner
Meine Frau ( Hausfrau ) ist bisher bei mir ( Alleinverdiener ) in der TK mitversichert.
Vergangenes Jahr erbte sie eine Wohnung, die vermietet wurde.
Sie erzielte damit Mieteinnahmen von über 400 €/monat.

Diese Einnahmen haben wir irrtümlich bei ener Befragung letztes Jahr nicht angegeben. Dieses Jahr habe ich mich etwas mehr mit der Materie
befasst und stellte diesen Umstand fest.

Wie gehe ich jetzt am besten vor ?
Was habe ich von Seiten der Krankenkasse zu erwarten ?

Gruß

Lehner

Verfasst: 10.12.2009, 13:38
von heinrich
Der Grenzwert für die Familienversicherung (FAMI) ist monatlich
im Jahr 2008 355 EUR
im Jahr 2009 360
im Jahr 2010 400

Nur bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung auf 400 EUR-Basis ist der der Grenzwert 400 EUR (wobei die Miete und die Euros aus der geringfügigen Beschäftigugn zu addieren sind).

Augenscheinlich ist daher rückwirkend die FAMI zu beenden. Über die Folgen (Beitragsnachzahlung) möchte ich an dieser Stellen noch nicht berichten.

Wenn man die Sache aber genauer betrachtet, dann gibt noch eine Chance, dass die FAMI erhalten bleibt.

Bei der Miete kommt, es auf des Gesameinkommen in Sinne der Sozialversicherung, damit sind im Steuerrecht die "Einkünfte" gemeint.

Bevor ich hier aber noch einen Rechtsaufsatz schreibe. Ich weiß viel zu wenig vom Sachverhalt. Ich würde mich dusselig schreiben und weiß nicht ab dies überhaupt zutrifft=> folgenden Fragen

Sag doch mal, ob Deine Frau
1 neben der Miete noch anderen Einkünfte hat, welche wie hoch ??
2 wie hoch ist der Betrag "Miete über 400 EUR" denn genau ??
3 sind darin Vorauszahlungen auf Nebenkosten mit drin, wenn ja wie hoch ?? oder sind die Nebenkosten nicht mit in dem Betrag unter 2 drin
4 Sind noch Schuldzinsen (keine Tilgung) zu zahlen, wie viel mtl. ??
5 kann Deine Frau noch AfA geltend machen (Abschreibung auf Anlagevermögen) ??

oder ganz einfach: Du schriebst "letztes Jahr war das Erbe" und daher wohl auch die Mietzahlung.

6 wieviel Monate letztes Jahr wurde die Miete bezogen
und
7 was wurde dann -nachdem darüber- Einkommensteuererklärung gemacht wurde vom Finanzamt im Einkommensteuerbescheid 2008 als Einkünfte ausgewiesen

Wenn Du Frage 6 und 7 mit Zahlen beantworten kannst, dann kann 1-5 erst mal unterbleiben.

Verfasst: 10.12.2009, 14:07
von Lehner
Hallo Heinrich,

erst mal vielen Dank für Deine schnelle Antwort.

1.Meine Frau hat keine weiteren Einkünfte.
Im Grunde genommen nicht mal die Miete, da diese auf ein gemeinsames Konto von uns beiden bezahlt wird, und der Mietvertrag
noch auf Ihren verstorbenen Vater läuft.

2. Die Höhe der Miete beträgt 510 €/monatlich

3. Es sind keine Vorauszahlungen für Nebenkosten enthalten

4. Keinen Schuldzinsen

5. keine AfA

6. in 2008 wurden 8 Monate Miete bezogen

7. Ich habe für 2008 noch keine Steuererklärung gemacht. So bin ich eigentlich erst auf diesen Mißstand aufmerksam geworden. Für mich
stellt sich die Frage, ob ich in der Steuererklärung die Miete als Einkommen meiner Frau angeben muss, oder ob sich diese zu meinen
Einkünften angeben kann.

Die Wohnung gehört ihr zwar, aber die Miete geht ja nicht direkt an sie.

Gruß

Lehner

Verfasst: 10.12.2009, 14:46
von heinrich
hier spielen einige steuerrechtliche Fragen eine Rolle
(da ist ja hier eigentlich das falsche Forum für).

Aufgrund meiner langjährigen Erfaherung im SV-Recht bin ich aber ziemlich sicher, dass

Duu die Miete im Steuerbescheid angeben musst
und dies bei Deiner Frage.

Du bist doch ein ehrlicher Bürger und willst die Möglichkeiten im gesetzlich erlaubten Rahmen nutzen , Oder ??

Nachfragen bei Deinem Steuerberater solltest Du wegen der AfA.
Da gibt es verschiedene Abschreibungsmodelle.

Dann ist noch die Frage da, ob 2008 Erhaltungsaufwendungen (also Reparaturkosten) vorlagen, welche die Höhe der Einkünften mindern würden.

Jedenfalls sind 510 EUR mtl. (8 Monate = Miete ab 01.05.2008) zu hoch für FAMI.

Konsequenz: Nachzahlung von Beiträgen ab 01.05.2008.
Monatsbeitrag ca. 140 EUR.

Verfasst: 10.12.2009, 14:48
von heinrich
Tippfehler

falsch war
Duu die Miete im Steuerbescheid angeben musst
und dies bei Deiner Frage.

richtig
Du die Miete im Steuerbescheid angeben musst
und dies bei Deiner F r a u.

Verfasst: 10.12.2009, 15:25
von Lehner
Dankeschön.

Sowas habe ich fast befürchtet. Werde also die Einnahmen bei meiner Frau eintragen und das der tk so weitergeben.

Was mich etwas wundert ist die von Dir genannte Summe von 140 Euro.

Ist das die Summe die ich monatlich bezahlen muss. Das wären ja fast
30 % der Mieteinkünfte.

Gruß
Lehner

Verfasst: 10.12.2009, 15:44
von heinrich
kurz gesagt. dies kann man sprachgebrauchlich den "Mindestbeitrag" für diese Versicherung nennen.

Rechtlich heißt dies => Mindestbemessungsgrundlage.

Das ist der Betrag von dem die Beiträge (wenn denn keine FAMI möglich ist) eben mindestens berechnet werden.

Diese Mindesbemessungsgrundlage betrug /beträgt
mtl.
im Jahr 2008 828,33
im Jahr 2009 840
im Jahr 2010 851,67

Dieser Betrag wird multipliziert mit dem Beitragssatz zur
Krankenversicherung: derzeit 14,3 %
und mit dem Beitragssatz zur Pflege 1,95, wenn Kinder erzogen wurden oder vor 01.01.1940 geboren oder der Versicherte noch keine 23 Jahre alt ist.
Sonst PV = 2,2 %

Dies sind die derzeitigen Sätze

Die Sätze haben sich seit 01.05.2008 ein paar mal geändert.


Ich unterstelle mal, dass Kinder vorhanden sind

ALSO Berechung (Stand 1/2010)
KV 851,67 x 14,3 = 121,79
PV 851,67x 1,95 = 16,61
gesamt = 138,40

Verfasst: 10.12.2009, 16:01
von Lehner
Vielen Dank für Deine schnelle und kompetente Hilfe.

Im Augenblick sehe ich da nur noch die Möglichkeit, die
Nachforderung zu bezahlen und die geerbte Wohnung auf
beide Ehepartner umschreiben zu lassen. Somit wären die
Mieteinkünte geteilt, und bei der Frau wieder unter den
360 Euro.

Danke nochmals

Lehner

Verfasst: 10.12.2009, 18:43
von Czauderna
Hallo,
mit der Nachforderung wird es unter Umständen aber nicht ganz so schlimm werden. Wenn die Kasse die nächste Überprüfung der Familienversicherungsberechtigung für deine Ehefrau vornimmt verlangt sie die Angaben ab Datum der letzten Prüfung der Familienversicherung - sie verlangt auch grundsätzlich (zunächst) keinen Einkommensteuerbescheid.
Mache also genau das, was die Kasse von dir will und warte ab.
Gruß
Czauderna