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Rückkehr aus dem Ausland
Verfasst: 08.12.2009, 17:52
von kristin
Hallo-
ich lebe seit einigen jahren im ausland und hatte für anfang/ mitte nächsten jahres eine rückkehr nach deutschland ins auge gefaßt.
Da meine mutter letzte tage einen unfall hatte und für die nächsten wochen hilfe brauchen könnte, überlege ich, sofort nach deutschland zu fahren. Da meine derzeitige versicherung in deutschland nicht gilt, es mir aber nicht geheuer ist unversichert rumzulaufen, würde ich gerne in eine krankenversicherung eintreten. Welche möglichkeiten gibt es für mich, da ich mich vorerst nicht um arbeit bemühen kann, da ich ja momentan noch meine mutter unterstützen will.
Gruß, Kristin
Verfasst: 08.12.2009, 19:39
von Hucky
Hallo,
wo hälst du Dich derzeit auf. Bist PKV oder GKV in diesem Land versichert.
Sofern zu PKV versichert bist, besteht für die nur die möglich der privaten Absicherung. Die GKV ist Dir auch bei Bezug von ALG II verwährt.
Solltest du GKV sein, würde ich mir diese Zeiten bescheinigen lassen. Die KK bei der du zuletzt in Dtld. versichert warst prüft die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB für Dich.
VG
hucky
Verfasst: 09.12.2009, 10:42
von kristin
Hallo Hucky-
derzeit wohne ich noch in irland. Eine gesetzliche krankenversicherung gibt es hier (wie wohl auch in den meisten anderen ländern der welt) nicht.
Ich möchte kein geld vom staat beziehen, auch wenn ich zu beginn meines aufenthaltes nicht arbeiten kann. Ich interessiere mich dafür, welche möglichkeiten ich habe, mich krankenzuversichern.
Ich weiß leider überhaupt nicht, was der §5 abs.1....aussagt. kannst du mir das kurz erklären??
Vielen dank,
Kristin
Verfasst: 09.12.2009, 10:51
von Paule
kristin hat geschrieben:derzeit wohne ich noch in irland. Eine gesetzliche krankenversicherung gibt es hier (wie wohl auch in den meisten anderen ländern der welt) nicht.
Hucky fragte nach deiner letzten Krankenversicherung in Deutschland vor dem Auslandsaufenthalt. Oder warst du hier noch nie versichert? Dann wäre für nur ein paar Wochen eine Reisekrankenversicherung interessant.
Verfasst: 09.12.2009, 11:01
von kristin
Hallo Paule-
in deutschland war ich bei einer gesetzlichen vers. freiwillig versichert.
Sicher könnte ich eine reiseversicherung abschließen (habe ich bei vergangenen aufenthalten auch immer getan), doch da die möglichkeit besteht, dass ich in deutschland bleibe, macht es eigentlich keinen sinn in übergangslösungen zu denken.
Gruß, Kristin
Verfasst: 09.12.2009, 15:46
von Hoschi
Wenn es in Irland nicht explizit ne PKV war, kommst du als bisher "Nicht-Versicherte" in die GKV zurück, in der du zuvor in D versichert warst.
Oder wie bist du in Irland versichert? Über den Staat wie in GB? Oder doch tatsächlich privat?
Verfasst: 09.12.2009, 16:24
von kristin
Hallo Hoschi-
wie du schon sagst, in irland ist es vergleichbar zu england. Man ist staatlich versichert. Meine private versicherung hier ist eigentlich nicht vergleichbar mit einer pv in d-land. Es ist eher eine art zusatzvers., die jeder/ oder auch nicht nach gusto für z.B. medikamentenkosten oder 1 -bett zimmer krankenhaus etc. etc abschließen kann.
Ist meine hiesige pv ein hinderungsgrund für die aufnahme in eine gkv in deutschland??
Gruß, Kristin
Verfasst: 09.12.2009, 19:58
von CiceroOWL
Hm die Frage ist, gilt Sie nur in Eire oder gibt es da noch einen Auslandsbezug? Wenn nein gilt grundsätzlich die Pflichtversicherung in Deutschland, die Zeiten in Irland gelten grundsätzlich dann alsZeiten der GKV.
Verfasst: 09.12.2009, 22:34
von kristin
Hallo Cicero-
die versicherung gilt nur in irland.
Meinst du mit der pflichtversicherung die gkv in deutschland?
Gruß, Kristin
Verfasst: 10.12.2009, 13:58
von Hoschi
Hallo Kristin,
deine (Zusatz)-PV ist kein Hinderungsgrund für eine Pflichtversicherung in D. Somit bist du nach deiner Rückkehr nach D über die GKV pflichtversichert, bei der du zuletzt versichert warst. Solange du deinen Aufenthaltsort dauerhaft oder zumindest überwiegend nach D verlegst.
Grüße
Verfasst: 10.12.2009, 14:35
von kristin
Hallo Hoschi!
Vielen dank für deine auskunft.
Gruß, Kristin