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Hilfe? Krankengeld oder nicht?

Verfasst: 08.12.2009, 14:44
von Hoernchen
Hallo,

per Zufall bin ich auf dieses Forum gestoßen und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.

Aufgrund einer Depression habe ich noch einen Restanspruch auf Krankengeld bis 22.01.2010. Ab 12.12.2009 bin ich wieder arbeitsfähig eigentlich (werde da aus der stationären Behandlung entlassen).

Nur: Jetzt bin ich schwanger in der 16 SSW. und habe Komplikationen. Es kann sein, dass ich noch vor Weihnachten wieder arbeitsunfähig werde. Mein Restanspruch auf Arbeitslosengeld 1 ab 12.12.2009 beträgt noch knapp 3 Wochen, danach falle ich in AlgII.

Angenommen mein Arzt müsste mich wirklich noch vor Weihnachten arbeitsunfähig schreiben wegen einer Schwangerschaftserkrankung (gehen wir mal vom 14.12. aus pro forma), bekomme ich dann wieder Krankengeld? Eigentlich zahlt ja das Arbeitsamt dann für 6 Wochen bei neuer Erkrankung, aber ich habe ja nur knapp 3 Wochen Restanspruch! Wenn ich Krankengeld bekomme, berechnet sich das dann nur anhand der drei Wochen? Ich verstehe es nicht ganz.

LG
Sara

Verfasst: 08.12.2009, 14:59
von Czauderna
Hallo,
wenn bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit ein grundsätzlicher Anspruch auf Krankengeld besteht dann beginnt dieser auch grundsätzlich mit dem Tag nach ärztlicher Feststellung.
So, wie hier geschildert, würde das Arbeitsamt nur noch drei Wochen ALG 1 fortzahlen - danach zahlt die Kasse Krankengeld solang wie die Arbeitsunfähigkeit dauert (maximal für 78 Wochen, was allerdings bei Schwangerschaftsbeschwerden eher nicht der Fall sein dürfte).
Der erwähnte "Restanspruch" bezieht sich auf eine Vorerkrankung, die mit den Schwangerschaftsbeschwerden nichts zu tun haben, ergo fällt dieser Restanspruch hier nicht ins Gewicht.
Das Krankengeld ist genau so hoch wie das zuletzt bezogene ALG 1.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 08.12.2009, 15:11
von Hoernchen
Hallo Czauderna,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Berechnet die KK dann das Krankengeld von den 3 Wochen Anspruch + 3 Wochen AlgII die ich dann bekomme? Oder nur anhand den 3 Wochen? Weil das Arbeitsamt zahlt ja 3 Wochen Alg1 und dann 3 Wochen AlgII? Wobei ich doch bei AlgII kein Krankengeld kriege???

Danke für Deine Antwort!

LG
Sara

Verfasst: 08.12.2009, 15:44
von Czauderna
Hoernchen hat geschrieben:Hallo Czauderna,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Berechnet die KK dann das Krankengeld von den 3 Wochen Anspruch + 3 Wochen AlgII die ich dann bekomme? Oder nur anhand den 3 Wochen? Weil das Arbeitsamt zahlt ja 3 Wochen Alg1 und dann 3 Wochen AlgII? Wobei ich doch bei AlgII kein Krankengeld kriege???

Danke für Deine Antwort!

LG
Sara
Hallo,
nun, ich denke das es erst garnicht zur Zahlung von ALG II kommt sondern das nach Ablauf ALG I sofort Krankengeld gezahlt wird.
ALG II tritt erst nach Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit ein.
Die Mitgliedschaft in der KAsse verlängert sich um die Zeit des Krankengeldbezuges.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 08.12.2009, 16:03
von Hoernchen
Vielen Dank für Deine Antwort!!!!!

Fällt mir ein Stein vom Herzen, wenn es jetzt wirklich soweit kommen sollte (was ich nicht hoffe!)......

LG
Sara