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Mitversicherung-Spezialfrage

Verfasst: 05.12.2009, 09:22
von stockmax
Folgender Fall:

Bin seit über 10 Jahren privat versichert (jetzt 43 Jahre alt). Die letzten Jahre im nicht EU-Ausland als Selbständiger. Jetzt zurück in Deutschland ohne solzialversicherungspflichtiges Einkommen.

Ich habe Einkommen aus Vermietung und Verpachtung...steuerlich allerdings noch rund 2 Jahre in der Verlustzone, wegen hoher Renovierungskosten und Zinszahlungen.Wenn meine Mieter hoffentlich Ihre Miete zahlen jedoch vom Volumen her hoch genug um ohne staatliche Unterstützung auszukommen.

Meine Frau ist nun halbtags beschäftigt und entsprechend bei einer gesetzlichen Kasse (Barmer) versichert. Da meine eigenen Privatbeiträge recht hoch sind und ich diese aufgrund meiner Lage auch noch alleine schultern muss, frage ich mich ob ich nicht bei meiner Frau mitversichert werden kann.

Gibt es hier Möglichkeiten? Eventuell auch eine Lösung, bei der ich freiwillig mitversichert werden kann? Meines Wissens würde dann ein Beitrag fällig, der sich an einem Mindesteinkommen von 801 Euro orientiert...also ein Beitrag von rund 120 Euro.


Vielen Dank für Euren Input!!

Verfasst: 05.12.2009, 09:37
von CiceroOWL
Guten Morgenm, das käme im Fall der milienversicherung darauf an:

1. Wieviele Stunden bist du in deiner selbst. Tätigkeit tätig

2. wie hoch sind deine zu versteuernden Einnahmen

3. Sind bei dir Arbeitnehmer beschäftit.

4. bist du zur Zeit noch privat versichert und warst du je gestzlich versichert.

Verfasst: 05.12.2009, 09:45
von stockmax
Hallo zu Deinen Rückfragen:

zu 1. Ich bin nun in Deutschland gar nicht mehr selbständig tätig.
zu 2. Einnahmen nur noch aus Vermietung...derzeit eben noch 0, bzw. steuerliche Verluste.
zu 3. natürlich niemand, weil ich nichts mache.
zu 4. Ja bin bei einer PKV. Ich war vor vielen Jahren mal bei einer Betriebskrankenkasse versichert.

Verfasst: 05.12.2009, 10:03
von CiceroOWL
Gut das heißt für mich jetzt das du aufgrund der genannten Punke in die Familienversicherung deiner Frau aufgenommen werden kannst.
Es reicht denn den letzten Einkommenssteuerbescheid vorzulegen und die Gewerbeabmeldung. sowie die Eheurkunde.
Damit sind die Vorraussetzungen für die kostenfreie Familienversicherung gegeben

Verfasst: 05.12.2009, 10:12
von stockmax
hallo

erstmal danke für Ihre Antwort. Gewerbe hab ich keins...daher kann ich auch keinen Schein vorlegen. Ich mache wie gesagt nichts...ausser mich um unsere Vermietungsangelegenheiten zu kümmern.

Und Sie meinen ich kann trotz bestehender PKV so einfach bei meiner Frau mitversichert werden??

Danke und Gruss

Verfasst: 05.12.2009, 12:40
von heinrich
wer nicht (hauptberflich) selbstständig ist und keine Einkünfte (von mtl. über 360 EUR) hat, der kann (wenn noch weitere Voraussetzungen, die bei Dir erfüllt sein dürften) über seinen Ehepartner KOSTENLOS familienversichert (FAMI) werden.

letzter Einkommensteuerbescheid (ESTB) weist z.B. aus, dass keine Mieteinnahmen über 360 EUR (ab 01.01.2010 ist die Grenze 365 EUR) vorliegen.
ggf. wird die Krankenkasse (KK) aber nicht auf den ESTB zurück greifen wollen (weil dieser ja Werte für längst zurück liegenden Zeiten ausweist), sondern auf aktuelle Nachweise.
Dies kann bei jeder KK unterschiedlich gehandhabt werden.
Einfach bei der BARMER nachfragen, was die denn haben wollen als Nachweis.

Zum Nachweis der nicht mehr bestehenden Selbstständigkeit. Normalerweise steht ja auf irgendeinem behördlichen Blatt Papier (bei Gewerbetreibenden eben die Gewerbeanmeldung), dass man ab Tag X selbstständig ist. Dann müsste auch auf irgendeinem Blatt Papier auch stehen, dass man nicht mehr selbstständig ist. Dies wäre dann auch hier der Nachweis.

Sollte es so ein Blatt Papier aber nicht geben, weil die Selbstständigkeit z.B. auf den Fidschi Inseln (kleiner Scherz) stattfand, dann müsste die Barmer auch einer Erklärung (ggf. eidesstattliche Erklärung) zulassen.

Ohne dieses offizielle Blatt Papier wird es ggf. etwas mühsamer, aber es muss gelingen in die FAMI bei der Ehefrau reinzukommen.

Hinweis auf ein mögliches Problem:
Doof wäre nur, wenn die FAMI jetzt gelingen würde (aufgrund eines letzten - wie gesagt - alten ESTB), sich später dann aber mit dem ESTB für dieses Jahr (2009 bzw. 2010) rausstellen würde, dass entgegen der Annnahme dann wieder positve Mieteinnahmen (und diese positiven will man ja erreichen) über 360/365 EUR vorliegen würde und letztlich niemal eine FAMI bestanden hat(haben dürfte) . Mann hat ja nicht in jedem Jahr hohe Renovierungskosten und Mietausfälle.

Dann könnte das Problem bestehen, dass dann die FAMI RÜCKWIRKEND wegfällt. DANN würden die Probleme erst beginnen. Private gekündigt und aus der gesetzlichen FAMI rückwirkend wieder raus.
Dann würdest Du hier weinend im Forum um Hilfe bitten.
Lass Dich darüber in einem Gespräch mit einem versierten Barmer Mitarbeiter beraten (sofern dies eintreffen könnte).
Dies wäre an dieser Stelle zu komplex, um dies hier auch noch schriftlich niederzulegen.

Verfasst: 05.12.2009, 13:30
von CiceroOWL
Mag sein, aber alles relativ , Denn man ja nicht einen aktuellen EKSTB vorlegen kann, wenn man ggf 4 Jahre Zeit die Einkomenssteuererklärung abzugeben.
ergo no risk no fun

Verfasst: 05.12.2009, 18:53
von Lady Butterfly
Mag sein, aber alles relativ , Denn man ja nicht einen aktuellen EKSTB vorlegen kann, wenn man ggf 4 Jahre Zeit die Einkomenssteuererklärung abzugeben.
ergo no risk no fun
nette Einstellung....

die Kasse könnte sich z. B. eine Erkläung unterschreiben lassen, dass voraussichtlich auch im Jahr 2009 negatives Einkommen aus Vermietung und Verpachtung besteht.....und dann die Familienversicherung unter dem Vorbehalt der späteren Einkommensprüfung durchführen.
Und dann stockmax bitten, sich unverzüglich zu melden, wenn sich an dieser Situation etwas ändert und ihn auf die möglichen Folgen dieser Änderung hinzuweisen.

Verfasst: 05.12.2009, 21:25
von CiceroOWL
Wie schon geschreiben, es ist ein Risiko, aber die meisten Kassen weisen ja eh daraufhin das das passieren kann.

Verfasst: 04.01.2010, 22:39
von dresdner
eine rückwirkende aufhebung einer fv ist rechtlich im vorliegenden fall kaum möglich. in der hier genannten konstellation kann einkommen frühstmöglich durch den estb nachgewiesen werden. die barmer wird also nach erlassdatum des aktuellen estb ab folgemonat neu entscheiden. ein rückwirkender eingriff in die fv ist stets nur bis zu dem datum möglich, an dem der versicherte davon ausgehen musste, mit seinem einkommen die fv-grenze zu überschreiten (also erlassdatum estb oder gehaltsnachweise).