Operationskosten nach Überfall
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Operationskosten nach Überfall
Hallo allerseits,
Ich wende mich mit diesem Thema an dieses Forum in der hoffnung hier eventuell Ratschläge zu möglichen vorgehensweisen zu erhalten.
Ich wurde vor einiger Zeit opfer eines brutalen überfalls auf der Straße.
Bei dem ich beraubt wurde und mir mit einer Eisenstange oder ähnlichem der Unterkiefer gebrochen wurde.
Ich begab mich selbstständig in die Mund, Kiefer und Gesichtschirurgie des Universitäts Klinikum Eppendorf.
Nachdem mich ein Arzt begutachtet hatte, rief er sofort die Polizei und wies mich stationär ein und verabreichte mir ein offenbar sehr starkes Schmerzmittel.
Kurze Zeit später trafen auch die Polizeibeamten ein um meine Anzeige sowie täterbeschreibung etc. entgegenzunehmen.
Sie machten es aus rücksicht mir gegenüber Recht kurz und merkten auch das ich bereits unter dem einfluss von Schweren betäubungsmitteln stand.
Kurz darauf wurde ich fachmännisch operiert und mir der Unterkiefer wieder zusammengeflickt so das ich eine Woche später wieder das Krankenhaus verlassen konnte.
Einige Wochen Später bekam ich Post vom UKE das meine Krankenkasse, damals die AOK die Zahlung verweigert hätte und ich doch bitte den Betrag von 3782 Euro binnen 14 Tagen an sie überweisen möge.
Ich dachte dies sei ein schlechter Scherz,
halloo ich bin Opfer einer Straftat geworden und soll jetzt noch für die behandlung der aus der mir gegenüber verübten Straftat zahlen, schrieb ich.
Dann bekam ich Post von der AOK mit dem hinweis das Sie nicht Zahlen würden, da kein Täter ermittelt werden konnte und sie daher nicht zu der Zahlung verpflichtet seien.
Von der Polizei oder Staatsanwaltschaft hörte ich nie wieder etwas.
Und das UKE hat einen vollstreckungstitel gegen mich erwirkt, was Kontopfändung und das androhen eines Haftbefehls mit sich zog.
Jegliche Schreiben von mir das dies unmöglich recht sein könne wurde nur mit weiteren Vollstreckungsankündigungen beantwortet.
Ich habe seitem eine unglaubliche Wut auf die AOK und dieses System und leide auch heute noch sehr darunter, zumal ich auch noch immer auf der Schuld sitze, da ich mich lang weigerte auch nur einen Cent zu Zahlen.
Nun beruht meine Frage darauf
Ob so unser Rechts und Krankenversicherungssystem funktionieren soll und wie ich mih heute noch gegen diese Farce wehren kann.
MfG
Mischa
Ich wende mich mit diesem Thema an dieses Forum in der hoffnung hier eventuell Ratschläge zu möglichen vorgehensweisen zu erhalten.
Ich wurde vor einiger Zeit opfer eines brutalen überfalls auf der Straße.
Bei dem ich beraubt wurde und mir mit einer Eisenstange oder ähnlichem der Unterkiefer gebrochen wurde.
Ich begab mich selbstständig in die Mund, Kiefer und Gesichtschirurgie des Universitäts Klinikum Eppendorf.
Nachdem mich ein Arzt begutachtet hatte, rief er sofort die Polizei und wies mich stationär ein und verabreichte mir ein offenbar sehr starkes Schmerzmittel.
Kurze Zeit später trafen auch die Polizeibeamten ein um meine Anzeige sowie täterbeschreibung etc. entgegenzunehmen.
Sie machten es aus rücksicht mir gegenüber Recht kurz und merkten auch das ich bereits unter dem einfluss von Schweren betäubungsmitteln stand.
Kurz darauf wurde ich fachmännisch operiert und mir der Unterkiefer wieder zusammengeflickt so das ich eine Woche später wieder das Krankenhaus verlassen konnte.
Einige Wochen Später bekam ich Post vom UKE das meine Krankenkasse, damals die AOK die Zahlung verweigert hätte und ich doch bitte den Betrag von 3782 Euro binnen 14 Tagen an sie überweisen möge.
Ich dachte dies sei ein schlechter Scherz,
halloo ich bin Opfer einer Straftat geworden und soll jetzt noch für die behandlung der aus der mir gegenüber verübten Straftat zahlen, schrieb ich.
Dann bekam ich Post von der AOK mit dem hinweis das Sie nicht Zahlen würden, da kein Täter ermittelt werden konnte und sie daher nicht zu der Zahlung verpflichtet seien.
Von der Polizei oder Staatsanwaltschaft hörte ich nie wieder etwas.
Und das UKE hat einen vollstreckungstitel gegen mich erwirkt, was Kontopfändung und das androhen eines Haftbefehls mit sich zog.
Jegliche Schreiben von mir das dies unmöglich recht sein könne wurde nur mit weiteren Vollstreckungsankündigungen beantwortet.
Ich habe seitem eine unglaubliche Wut auf die AOK und dieses System und leide auch heute noch sehr darunter, zumal ich auch noch immer auf der Schuld sitze, da ich mich lang weigerte auch nur einen Cent zu Zahlen.
Nun beruht meine Frage darauf
Ob so unser Rechts und Krankenversicherungssystem funktionieren soll und wie ich mih heute noch gegen diese Farce wehren kann.
MfG
Mischa
Hallo,
das ist doch unglaublich - diese Begründung der AOK ist absolut unglaublich.
Wenn Du dort krankenversichert bist dann muss die Kasse die Behandlung bezahlen - eine Ausnahme würde nur vorliegen wenn Du dir die Verletzung selbst beigebracht hast. Dein Fall fällt unter das Gesetz Opfer von Gewalttaten (OEG) - dein Fall ist aktenkundig - weise die AOK darauf hin und lege Widerspruch ein. Erkundige dich nach einem Kontakt zum "Weißen Ring", dort hilft man dir auf jeden Fall weiter.
Gruß
Czauderna
das ist doch unglaublich - diese Begründung der AOK ist absolut unglaublich.
Wenn Du dort krankenversichert bist dann muss die Kasse die Behandlung bezahlen - eine Ausnahme würde nur vorliegen wenn Du dir die Verletzung selbst beigebracht hast. Dein Fall fällt unter das Gesetz Opfer von Gewalttaten (OEG) - dein Fall ist aktenkundig - weise die AOK darauf hin und lege Widerspruch ein. Erkundige dich nach einem Kontakt zum "Weißen Ring", dort hilft man dir auf jeden Fall weiter.
Gruß
Czauderna
Hallo ja das dachte ich mir auch das dies unglaublich ist als ich die sachlage zu verstehen begann.
Ich war zu der Zeit bei der AOk versichtert und habe daraufhin dort gekündigt, der witz an der Sache war,
dass diese sogar noch die frechheit besaßen mir ein Schreiben zu schicken in dem sie mich fragten warum ich denn mit der Leistung der AOK nicht zufrieden sei,
worauf ich sehr ungehalten reagierte, da ich sehr wütend war und auch noch bin.
Ich habe mal nach OEG gegooglet und Ausdruckbare Anträge dazu im PDF format gefunden,
sowie die gesetzeslage zum OEG gelesen, welche ich in meinem Falle als "voll" zutreffend Interpretiere.
Ich werde diesen Antrag stellen und sehen was sich daraus entwickelt
Ich bedanke mich vielmals für diesen hinweis
Ich war zu der Zeit bei der AOk versichtert und habe daraufhin dort gekündigt, der witz an der Sache war,
dass diese sogar noch die frechheit besaßen mir ein Schreiben zu schicken in dem sie mich fragten warum ich denn mit der Leistung der AOK nicht zufrieden sei,
worauf ich sehr ungehalten reagierte, da ich sehr wütend war und auch noch bin.
Ich habe mal nach OEG gegooglet und Ausdruckbare Anträge dazu im PDF format gefunden,
sowie die gesetzeslage zum OEG gelesen, welche ich in meinem Falle als "voll" zutreffend Interpretiere.
Ich werde diesen Antrag stellen und sehen was sich daraus entwickelt
Ich bedanke mich vielmals für diesen hinweis
Hier stellen sich für mich 3Fragen :
1. Wer hat den die Rechnung letztendlich beglichen
2, Handelt es sich bei der Rechnung evtl. um ausdrücklich gewählte Privatleistungen (gewählte Chefarztbeghandlung, Einzelzimmer ect.)
3. Was haben Sie gegen den Bescheid der AOK unternommen ??
Wenn das tatsächlich so ist, wie Sie das hier beschrieben haben , ist das Vorgehen der AOK in keinester Weise gerechtfertigt und entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage..!!
1. Wer hat den die Rechnung letztendlich beglichen
2, Handelt es sich bei der Rechnung evtl. um ausdrücklich gewählte Privatleistungen (gewählte Chefarztbeghandlung, Einzelzimmer ect.)
3. Was haben Sie gegen den Bescheid der AOK unternommen ??
Wenn das tatsächlich so ist, wie Sie das hier beschrieben haben , ist das Vorgehen der AOK in keinester Weise gerechtfertigt und entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage..!!
Hallo,
ich bin von der AOK enttäuscht.
Alle KK sind bei Unfalldiagnosen verpflichtet die Möglichkeit des Schadensersatzanspruches nach § 116 SGB X zu prüfen. Für die Behandlungskosten hat die KK gemäß den gesetzlichen Bestimmungen aufzukommen. Um sich diese ggf. wiederzuholen, weil sie ohne die Schlägerei bzw. Überfall nicht entstanden wären, stehen ihr sehr umfangreiche Mittel zur Vefügung (habe bis vor 1 Jahr selbst diese Arbeit gemacht). Kann die KK bzw. eher die Staatanwaltschaft den Täter nicht ermitteln, bleibt jeder KK nur übrig *** den Fall einzustellen und ins Archiv zu bringen. Grundlage für die Aufnahme von Ermittlungen seitens der KK ist der allseits beliebte Unfallfragebogen, den du erhalten haben müsstest.
Ich hoffe du hast Widerspruch eingelegt. Ein Verweis auf § 116 SGB X wäre möglich. Sofern, wie Platon67 schon geschrieben hat, es sich um Lstg. außerhalb des gesetzl. Lesitungskataloges handelt, darf die KK die Kosten natürlich nicht übernehmen.
VG
Hucky
ich bin von der AOK enttäuscht.
Alle KK sind bei Unfalldiagnosen verpflichtet die Möglichkeit des Schadensersatzanspruches nach § 116 SGB X zu prüfen. Für die Behandlungskosten hat die KK gemäß den gesetzlichen Bestimmungen aufzukommen. Um sich diese ggf. wiederzuholen, weil sie ohne die Schlägerei bzw. Überfall nicht entstanden wären, stehen ihr sehr umfangreiche Mittel zur Vefügung (habe bis vor 1 Jahr selbst diese Arbeit gemacht). Kann die KK bzw. eher die Staatanwaltschaft den Täter nicht ermitteln, bleibt jeder KK nur übrig *** den Fall einzustellen und ins Archiv zu bringen. Grundlage für die Aufnahme von Ermittlungen seitens der KK ist der allseits beliebte Unfallfragebogen, den du erhalten haben müsstest.
Ich hoffe du hast Widerspruch eingelegt. Ein Verweis auf § 116 SGB X wäre möglich. Sofern, wie Platon67 schon geschrieben hat, es sich um Lstg. außerhalb des gesetzl. Lesitungskataloges handelt, darf die KK die Kosten natürlich nicht übernehmen.
VG
Hucky
Hallo,1. Wer hat den die Rechnung letztendlich beglichen
2, Handelt es sich bei der Rechnung evtl. um ausdrücklich gewählte Privatleistungen (gewählte Chefarztbeghandlung, Einzelzimmer ect.)
3. Was haben Sie gegen den Bescheid der AOK unternommen ??
Zu
1. Ich stottere Sie derweil noch in Raten ab, nachdem ich per vollsterckungsbescheid mehr oder weniger dazu gezwungen wurde.
2. Nein es gab keine Privatleistungen, ganz normale behandlung der Universitätsklinik Eppendorf, keine sonderwünsche oder ähnliches, war zu dem Zeitpunkt 19 Jahre und kam noch auf die Kinderstation.
3. Nichts, was sollte ich auch unternehmen, ich habe mich später mit einer Anwaltskanzlei in verbindung gesetzt, die jedoch 10 % der Streitsumme im vorraus haben wollten, also 370 Euro, geld das ich nicht aufbringen konnte, daher war somit nichts zu machen, ohne moos nichts los, wie es leider heisst.
nachdem die gläubiger Anwälte sich bei mir gemeldet haben,
habe ich den Gläubiger Anwälten angeboten, mitzuwirken bei der begleichung der Schuld und habe denen den Sachverhalt geschildert und geäußert das es unmöglich angehen könne das ich diese Kosten selbst zu tragen habe, als Antwort bekam ich schlicht weitere Vollstreckungsankündigungen.
Gegen den Gerichtlichen Mahnbescheid habe ich damals keinen Widerspruch erhoben, da ich davon ausging das Forderungen vor Gericht auf ihre rechtmäßigkeit geprüft würden und habe somit die Chance für mich gesehen gehabt, dass die Forderung abgeschmettert würde, da wir in einem Rechtsstaat leben ging ich davon jedenfalls aus und habe mich auf mein Rechtsbewusstsein verlassen.
Ich war 19 und heute weis ich das Forderungen seien sie noch so unbegründet nicht geprüft werden.
Heute habe ich den Antrag ans Versorgungsamt Hamburg abgesandt und habe dazu eine 8 Seitige schilderung des falles geschrieben und auch geschildert das ich auch heute noch Psychisch unter dieser Sache leide.
Ich hoffe dort erreiche ich was.
Von der Krankenkasse oder dem Krankenhaus ?Grundlage für die Aufnahme von Ermittlungen seitens der KK ist der allseits beliebte Unfallfragebogen, den du erhalten haben müsstest.
Habe von beiden nichts dergleichen bekommen, von der KK nur die Zahlungsabsage,
musste nur eine erklärung über die Risiken bei einer Operation unterschreiben, da bei der operation ein Nerv beschädigt werden könnte der zu einem geschmacksverlust führen kann.
Hier ein paar auszüge meiner Schilderung an das Versorgungsamt.
An der Holstenstraße, Ecke Paul – Roosen str. sprach mich eine mir unbekannte Person auf mein Geld an mit der Forderung ihm dieses auszuhändigen.
Ich Ignorierte seine Forderung und versuchte meinen Weg fortzusetzen, wovon mich der Täter jedoch schnell abhielt und mir mit einem Stumpfen, harten zylinderförmigen Gegenstand auf den Hinterkopf schlug , was eine Platzwunde verursachte und mich in die Knie gehen ließ, ich drehte mich um, um weitere Schläge abwehren zu können, dabei Schwoll mein linkes Handgelenk in später Blau- Violetten Farben enorm an.
Ein Schlag traf mich heftig im Gesicht am linken Unterkiefer, ich rief aufhören, aufhören, worauf der Täter nachließ und ohne Beute flüchtete.
Schwer verletzt von einer Dame aufgefunden, den Krankenwagen riefend wurde ich in die Notfallambulanz des damaligen Hafenkrankenhauses gebracht.
Wo meine Platzwunde am Hinterkopf sowie meine linke Hand ambulant behandelt wurde und die Polizei von den behandelnden Ärzten gerufen wurde, da eine verübte Straftat an mir offensichtlich gewesen ist.
Die Beamten nahmen die Anzeige sowie Täterbeschreibung etc. auf und wünschten mir gute Besserung.
Ich verwies die Ärzte auf enorme Schmerzen im Unterkiefer Bereich und fragte ob denn ein Zahn krumm liegen würde, es konnte nichts Festgestellt werden, somit wurde ich mit Schmerztabletten nach Hause geschickt.
Ich ging nach Hause und schaute in den Spiegel, meine Mutter war anwesend, wenn ich den Mund öffnete, öffnete sich ein breiter Schlund zwischen meinen unteren Schneidezähnen, schloss ich den Mund, verkleinerte sich die Kluft wieder.
Meine Mutter rief sofort den Notarzt, der sich aber sehr viel Zeit ließ, so dass ich mich zurück auf dem Weg ins Hafenkrankenhaus machte.
Dort wurde mir jedoch erläutert dass man mir mit einer solchen Verletzung hier nicht helfen könne.
Somit begab ich mich eigenständig ins Universitätsklinikum Eppendorf.
Nach wenigen Stunden Wartezeit in der Zahnärztlichen Notfallambulanz, es war bereits der Morgen des darauffolgenden Tages ca. 07:00 Uhr wurde ich in ein Behandlungszimmer aufgerufen.
Ich konnte kaum noch Sprechen nur sehr stark Lispeln, doch der dort behandelnde Arzt erkannte sofort was Sache ist und machte mächtig Alarm dort, nachdem er hörte dass ich bereits ein paar Stunden dort saß.
Er wies mich sofort Stationär ein, forderte Röntgenaufnahmen an, diese ergaben dass es ein glatter Unterkiefer Durchbruch war, und ließ mir ein starkes, mir unbekanntes Schmerzmittel verabreichen und verständigte ebenfalls die Polizei da ihm offensichtlich war, dass ich Opfer einer Gewalttat wurde.
Die Beamten trafen sehr bald ein, ich lag bereits in einem Krankenbett und stand unter den Einfluss von einem schweren Betäubungsmittel, da die Schwester mich anwies nicht alleine aufzustehen.
Die Beamten befragten mich nochmals zu dem gesamten Tathergang und fragten wer die Erste Anzeige aufgenommen habe, ich schilderte Ihnen so gut es ging die Ereignisse der letzten 12 Stunden.
Kurz darauf wurde ich fachmännisch unter örtlicher Betäubung behandelt mir wurden Metall Implantate, die auf Röntgenbildern gut zu sehen waren, sowie eine art „Zahnklammer“ eingesetzt, nach 10 Tagen konnte ich das Krankenhaus wieder verlassen.
Bei meinen Krankenhausbesuchen im UKE sowie im Hafenkrankenhaus legte ich meine Krankenversichertenkarte der AOK vor.
Ich war zu dieser Zeit Arbeitslos und bekam ALG 1 von dem Arbeitsamt Norderstr.103
20097 Hamburg und war über dieses auch bei der AOK Pflichtversichert.
Ein Sperrfrist oder ähnliches gab es nicht, so das eine Krankenversicherung gewährleistet war.
Nach wenigen Wochen dieses Vorfalls bekam ich Post von der Geschäftsleitung des UKE mit der Information, dass die für mich zuständige Krankenkasse, die AOK, die Zahlung verweigert hätte
Und ich weiter aufgeführte Beträge für die Behandlung doch bitte binnen 14 Tagen auf unten genanntes Konto überweisen möge, die Summe belief sich auf etwa 7600 D-Mark.
Ich dachte mir: Das kann doch nicht wahr sein und muss ein Missverständnis sein.
Ich Antwortete auf dieses Schreiben mit einer Schilderung des Sachverhalts und das die Krankenkasse zu einer Kostenübernahme verpflichtet sei.
Ich schrieb sofort die AOK an und bat sie um eine Stellungnahme weshalb die Kosten nicht übernommen würden.
Ich bekam zur Antwort dass laut Aktenlage kein Täter ermittelt werden konnte und daher diese Kosten von mir zu tragen seien.
Ich war sehr erbost über dieses verhalten, aber mir blieb nichts anderes übrig als dies so hinzunehmen, ich war 19 Jahre alt und hatte keine Ahnung von derartigen Geschäftspraktiken.
Einige Zeit später meldeten sich die Anwälte des UKE und forderten mich zur Zahlung auf.
Anwaltskanzlei: Adler Palder Esplanade 39 20354 Hamburg.
den Gerichtlichen Mahnbescheid ließ ich unangetastet da ich damals davon ausging, das Forderungen auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft würden, und ich somit eine Chance für mich sah das diese Forderung Gerichtlich abgeschmettert werden würde, wie geschrieben war ich 19 Jahre alt und hatte keinerlei Ahnung von solchen dingen sondern verließ mich auf mein Rechtsbewusstsein, zu alledem hatte keinerlei Hilfe in dieser Sache und war darin gänzlich auf mich allein gestellt.
So erwirkten die Anwälte einen meines Erachtens einen verfassungswidrigen Vollstreckungstitel gegen mich, da ich vom Recht auf Versorgung ausgeschlossen wurde.
Ich schrieb den Anwälten daraufhin desöfteren schreiben, in denen ich den Sachverhalt schilderte und die AOK als die Zahlungspflichtigen benannte da ich dort Pflichtversichert zu dem Zeitpunkt gewesen bin, sowie meine Hilfe anbot die Forderung des UKE zu begleichen, jedoch nicht durch mich zu leisten sei.
Ich schrieb das es unmöglich angehen könne das ich zur Zahlung einer Verletzung verpflichtet sein könne die durch eine Straftat an mir verübt wurde.
Ich erhielt lediglich weitere Vollstreckungsankündigungen sowie die Androhung einer Kontopfändung und der Beugehaft.
Ich bin so unglaublich wütend darüber das man als Opfer einer Straftat, sich keines Vergehens oder Verbrechen Schuldig gemacht hat und dafür tatsächlich eingesperrt werden kann
Ist nicht das komplette Schreiben aber die wesentlichen kernpunkte.Somit wende ich mich nun im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes an Ihre Behörde um den UKE ihre gerechte Bezahlung zu kommen zu lassen, ich habe bereits etwa 300 Euro an die Gläubigervertreter geleistet, da ich wie gesagt dazu gezwungen wurde somit beläuft sich die Summe heute noch auf etwa 3300 Euro.
Leider verweigern mir die Anwälte seit eh und je jede Auskunft und lehnen jegliche Zusammenarbeit mit mir ab, da ich selbst keine Unterlagen wie das kostenübernahme ablehnungsschreiben der AOK oder das der UKE Geschäftsführung mehr besitze.
Die Anwälte Adler und Palder sollten jedoch sämtliche Unterlagen vorliegen haben.
An Beweisen für die Richtigkeit meiner Angaben wird es nicht Scheitern (ärztliche Befunde, Röntgenaufnahmen, aussagen der Behandelnden Ärzte, Namen der behandelnden Ärzte des UKE, Polizeiprotokoll usw.)
und ich bezeuge die Richtigkeit dieser Schilderung bei Bedarf auch unter Eid
Ich stehe Ihnen für Fragen gerne auch in einem Persönlichen Gespräch zur Verfügung und bekunde hiermit meine Mitarbeit zur vollständigen Aufklärung der Sachlage
Hey,
Deinen Ausführungen entnehme ich, dass die Ablehnung der AOK schon länger als einen Monat her ist. Damit wäre die Widersprcuhsfrist, sofern eine Belrhung darüber erfolgt ist, vorbei.
Nun ggf. ist der Ablehnungsbescheid der AOK rechtswidrig. (§ 44 SGB X Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes)
Ich würde bei der AOK eine erneute Überprüfung der Rechtslage und die nachtröglich Übernahme der Kosten beantragen. Auf jeden Fall darauf hinweisen, dass du zum Leistungszeitpunkt ordentlich versichert warst und damit Anspruch auf die Übernahme der Kosten hast. Der Verweis darauf, dass die Kollegen, welche den § 116 SGB X bearbeiten, nicht den Täter kennen, ist definitiv rechtlich unzulässig. Für eine nachträgliche Ermittlung durch die zuständigen Behörden steht der KK der § 116 SGB X zum teilweisen oder vollständigen Ausgleich allen entstandenen Kosten zur Verfügung. Bitte lass Dir die Rechtsgrundlagen für die ursprüngliche Ablehnung nennen. In jedem Fall nicht nachgeben.
Viel Erfolg!
Hucky
Deinen Ausführungen entnehme ich, dass die Ablehnung der AOK schon länger als einen Monat her ist. Damit wäre die Widersprcuhsfrist, sofern eine Belrhung darüber erfolgt ist, vorbei.
Nun ggf. ist der Ablehnungsbescheid der AOK rechtswidrig. (§ 44 SGB X Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes)
Ich würde bei der AOK eine erneute Überprüfung der Rechtslage und die nachtröglich Übernahme der Kosten beantragen. Auf jeden Fall darauf hinweisen, dass du zum Leistungszeitpunkt ordentlich versichert warst und damit Anspruch auf die Übernahme der Kosten hast. Der Verweis darauf, dass die Kollegen, welche den § 116 SGB X bearbeiten, nicht den Täter kennen, ist definitiv rechtlich unzulässig. Für eine nachträgliche Ermittlung durch die zuständigen Behörden steht der KK der § 116 SGB X zum teilweisen oder vollständigen Ausgleich allen entstandenen Kosten zur Verfügung. Bitte lass Dir die Rechtsgrundlagen für die ursprüngliche Ablehnung nennen. In jedem Fall nicht nachgeben.
Viel Erfolg!
Hucky
Hier noch ein kleiner Tipp wende dich doch denn bitte an den Weißen Ring, die unterstützen Opfer von Verbrechen durch kompetente Opferanwälte,
so weit wie ich das sehe ist die ganz sache ehe rechtswiedrig durch die AOK gelaufen, denn
1:Sie ist der zuständige Leistugnsträger in deinem Fall.
2. die Kosten sind nicht grobfahrlässig durch dich entstanden, sondern durch Dritte.
3, Der entstandene Schaden und Kosten können dir nicht in Rechnung gestellt werden , da der Versicherungsfall eingetreten ist.
4. Würde das Ganze durch das Sozialgericht prüfen lassen, die ganze Sache ist nämlich einwenig muffig.
Klagen kostet da nichts.
5. Laß dich doch denn durch den Weißen Ring vertreten.
.
6. Ggf Schadensersatzkalge gegen die AOK einreichen, denn durch das Fehlverhalten ist dir ein wirtschaftlicher und seelischer Schaden entstanden.
so weit wie ich das sehe ist die ganz sache ehe rechtswiedrig durch die AOK gelaufen, denn
1:Sie ist der zuständige Leistugnsträger in deinem Fall.
2. die Kosten sind nicht grobfahrlässig durch dich entstanden, sondern durch Dritte.
3, Der entstandene Schaden und Kosten können dir nicht in Rechnung gestellt werden , da der Versicherungsfall eingetreten ist.
4. Würde das Ganze durch das Sozialgericht prüfen lassen, die ganze Sache ist nämlich einwenig muffig.
Klagen kostet da nichts.
5. Laß dich doch denn durch den Weißen Ring vertreten.
.
6. Ggf Schadensersatzkalge gegen die AOK einreichen, denn durch das Fehlverhalten ist dir ein wirtschaftlicher und seelischer Schaden entstanden.
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- Beiträge: 1363
- Registriert: 21.03.2009, 22:52
Hallo mischa767,
wie schon gesagt - lass dich vom Weissen Ring vertreten oder such dir einen Fachanwalt für Sozialrecht (Kosten können eventl. über Prozesskostenhilfe getragen werden).
Schreib der AOK, dass du Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegst. Die AOK ist verpflichtet, die Krankenhausrechnung zu bezahlen (sofern es keine Extra-Leistungen waren).
beruf dich in deinem Schreiben auf folgenden Paragrafen:
dann schildere den Sachverhalt nochmals und stelle einen Antrag auf Kostenübernahme der Krankenhausrechnung. Weise auch darauf hin, dass du ggf. einen Anspruch auf Schadenersatz der dir entstandenen Kosten hast: Anwaltskosten, Zinsen etc.
hier kommen meiner Meinung nach folgende Paragrafen in Frage: §§ 31, 823, 831 BGB - klär das aber besser mit einem Anwalt
ich denke, dass du dann einen positiven Bescheid von der AOK erhalten wirst...
Gruß Lady Butterfly
wie schon gesagt - lass dich vom Weissen Ring vertreten oder such dir einen Fachanwalt für Sozialrecht (Kosten können eventl. über Prozesskostenhilfe getragen werden).
Schreib der AOK, dass du Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegst. Die AOK ist verpflichtet, die Krankenhausrechnung zu bezahlen (sofern es keine Extra-Leistungen waren).
beruf dich in deinem Schreiben auf folgenden Paragrafen:
offensichtlich ist das Recht hier falsch angewendet worden - und du bist wider im Spiel.§ 44 SGB X - Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes
(1) Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen.
dann schildere den Sachverhalt nochmals und stelle einen Antrag auf Kostenübernahme der Krankenhausrechnung. Weise auch darauf hin, dass du ggf. einen Anspruch auf Schadenersatz der dir entstandenen Kosten hast: Anwaltskosten, Zinsen etc.
hier kommen meiner Meinung nach folgende Paragrafen in Frage: §§ 31, 823, 831 BGB - klär das aber besser mit einem Anwalt
ich denke, dass du dann einen positiven Bescheid von der AOK erhalten wirst...
Gruß Lady Butterfly
Hallo Mischa,
wie du siehst, sehen alle hier vertretenen "Experten", von denen viele bei Krankenkassen beschäftigt sind, das hier die AOK absolut über das Ziel hinaus geschossen zu sein scheint....
... in deinem Fall würde ich wirklich auch sagen: wehren hilft!
solltest Du finanziell keinen Fachanwalt in Anspruch nehmen können wäre es evtl. auch eine Überlegung dem VdK beizutreten und sich von diesen Herrschaften vertreten zu lassen....
... ich denke, hier sollten gute Chancen bestehen, das die AOK dann doch noch einlenkt....
wie du siehst, sehen alle hier vertretenen "Experten", von denen viele bei Krankenkassen beschäftigt sind, das hier die AOK absolut über das Ziel hinaus geschossen zu sein scheint....
... in deinem Fall würde ich wirklich auch sagen: wehren hilft!
solltest Du finanziell keinen Fachanwalt in Anspruch nehmen können wäre es evtl. auch eine Überlegung dem VdK beizutreten und sich von diesen Herrschaften vertreten zu lassen....
... ich denke, hier sollten gute Chancen bestehen, das die AOK dann doch noch einlenkt....