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Freiwillig GKV - Bedingungen Familienversicherung für Kinder

Verfasst: 03.12.2009, 12:19
von henry74
Guten Tag,

ich habe folgendes Problem:
Ich selbst bin freiwillig versichert in der GKV, mein Mann ist privat versichert. Wir liegen als Angestellte beide über der Pflichtversicherungsgrenze.

Nach telefonischer Rückfrage bei der zentralen Hotline meiner KV bei Geburt unseres ersten Sohnes 2007 haben wir ihn damals bei meiner GKV familienversichert. Die entscheidende Bedingung für die Aufnahme in die Familienversicherung war, dass mein regelmäßiges Einkommen höher sei als das meines Mannes. Damals bekamen wir die Auskunft, dass unregelmäßige Einkommen wie z.B. Mutterschutzgeld und Elterngeld nicht entscheidend seien.
D.h. mein Sohn wurde in die Familienversicherung aufgenommen, obwohl mein Einkommen durch Elterngeld für einige Monate 2007 effektiv niedriger war als das meines Mannes. 2008 habe ich dann meine Tätigkeit wieder aufgenommen und mein Mann war z.T. in Elternzeit.

Nach der Geburt wurde die Familienversicherung für meinen Sohn bereits zweimal 2008 und 2009 turnunsgemäß überprüft. Wir haben immer alle angeforderten Unterlagen geliefert und die Versicherung wurde danach anstandslos weitergeführt.

Nun haben wir unseren im August 2009 geborenen zweiten Sohn ebenso für die Familienversicherung bei mir angemeldet und er wurde zunächst auch aufgenommen.

Jetzt bin ich derzeit wieder in Elternzeit und bekam kürzlich den Anruf von meiner KV, dass die Aufnahme meines zweiten Sohnes in die Familienversicherung nicht rechtens sei und storniert werden müsse, da mein Einkommen ja durch Mutterschutzgeld und Elterngeld 2009 niedriger werde als das meines privat versicherten Mannes.


Daher meine Fragen:

1) Wie ist die Klausel "regelmäßiges" Einkommen definiert?
Stimmt es, dass Elterngeld z.B. dazugehört, wie es meine Krankenkasse jetzt behauptet?

2) Kennt jemand einen Präzedenzfäll für ein derartiges Problem?

3) Sollte es so sein, dass wir die Kinder nun während meiner Elternzeit freiwillig selbst versichern bzw. privat versichern müssen, können sie dann später wieder in die Familienversicherung aufgenommen werden, sobald ich meine Tätigkeit wieder aufnehme und mehr verdiene als mein Mann?


Vielen Dank,
Henry74

Sorry, an der falschen Stelle gepostet

Verfasst: 03.12.2009, 12:27
von henry74
Ich hatte diesen Beitrag an der falschen Stelle gepostet, wir sind nicht selbständig....
Wie kann ich ihn löschen?

Mittlerweile habe ich es nochmals im Forum "Gesetzliche KV" hochgeladen, Bitte dort ggf. antworten.

Henry74