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Keine Lohnabrechnung - kein Krankengeld?

Verfasst: 27.11.2009, 15:15
von Chantal
Hallo erstmal,

Ich versuche kurz den Sachverhalt zu schildern:

Gegen den letzten Arbeitgeber liegt ein vollstreckbares Urteil vor, nicht geleistete An- und Abmeldung zur Krankenkasse, Lohnabrechnungen, Ausstellung und Rückgabe von Steuerkarte, Arbeitsnachweis und Zeugnis zu erstellen, sowie nicht geleistete Lohnzahlungen zu leisten.

Finanzielle Leistungen sind möglicherweise vollstreckbar. Zwischenzeitlich ist eine An- und Abmeldung erfolgt. Der Arbeitgeber sieht aber trotz des Urteils nicht ein, die anderen Leistungen zu erbringen. Ein Zwangsgeld scheint ihn ebenfalls nicht zu erschrecken.

Nun zur Kernaussage der gesetzlichen Krankenkasse: Eine Zahlung eines Krankengeldes ist ohne die erforderlichen Lohnabrechnungen nicht möglich!!

Wie kann es sein, dass eine Sozialabgabenschuld aufgrund vom Arbeitsgericht anerkannten festgestelltem Brutto nicht errechenbar ist und somit beizutreiben? bzw: hiervon kein Krankengeld berechnet werden kann? Ebenso wird ein Vorschuss auf die zu erwartende und berechtigte Leistung versagt.

Welche Wege kann ich wahrnehmen, um Krankengeld zu erhalten oder welche gesetzliche Grundlage ist hier in Anspruch zu nehmen und die Aussage der Krankenkasse zu untergraben?

Für jede hilfreiche Antwort herzlichsten Dank im Voraus.

Verfasst: 27.11.2009, 15:31
von Czauderna
Hallo,
ich hatte so einen Fall auch schon mal in meiner Praxis - da hatten wir allerdings den Vorweil, dass die Versicherte uns die Bankauszüge vorlegen konnte, aus dennen der Auszahlbetrag (netto) hervorging und der Monat. Unter Berücksichtigung der Angaben der Versicherten (Steuerklasse) haben wir dann eine Hochrechnung auf das Brutto vorgenommen und dann eine Auszahlung unter Vorbehalt durchgeführt.
Als wir dann dem Arbeitgeber mit einem Klageverfahren gedroht haben, klappte das aufeinmal auch mit der Bescheinigung sowie den Meldungen.
Ob deine Kasse das auch so machen könnte - ich denke - sie könnte - aber sie muss nicht.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 27.11.2009, 17:08
von Chantal
zur Vollständigkeit nachgetragen:

Eine Überweisung hat nie stattgefunden, es wurden nur einige Lohnbezüge cash gezahlt ohne Quittung.

Unverständlich für mich, dass ihr auf ein unter der Lohnsteuerklasse zu berücksichtigendes Brutto aufrechnen musstet. Der Bruttobetrag liegt ja bereits durch das Urteil anerkannt vor.

Ergänzend darf ich hier noch darauf hinweisen, dass ich nun heute das Schreiben von der Krankenkasse erhalten habe und keinerlei juristische Grundlagen für diese Vorgehensweise aufgeführt wurden.

Ich meine hier reine Willkür zu erfahren?

Verfasst: 28.11.2009, 16:55
von Lady Butterfly
Hallo Chantal

ich denke, das es für die Mitarbeiter deiner Kasse wahrscheinlich mit viel Arbeit verbunden ist, dein Krankengeld zu berechnen - erst mal abzulehnen ist einfacher. Außerdem wird mittlerweile bei allen Kassen sog. Krankengeldfallmanagement gemacht, um Krankengeldausgaben einzusparen.

deine Kasse ist jedoch verpflichtet, ihre Ablehung zu begründen
§ 35 SGB X Begründung des Verwaltungsaktes
(1) Ein schriftlicher oder elektronischer sowie ein schriftlich oder elektronisch bestätigter Verwaltungsakt ist mit einer Begründung zu versehen. In der Begründung sind die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben. Die Begründung von Ermessensentscheidungen muss auch die Gesichtspunkte erkennen lassen, von denen die Behörde bei der Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist.
(2) Einer Begründung bedarf es nicht,
1.soweit die Behörde einem Antrag entspricht oder einer Erklärung folgt und der Verwaltungsakt nicht in Rechte eines anderen eingreift,
2.soweit demjenigen, für den der Verwaltungsakt bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, die Auffassung der Behörde über die Sach- und Rechtslage bereits bekannt oder auch ohne Begründung für ihn ohne weiteres erkennbar ist,
3.wenn die Behörde gleichartige Verwaltungsakte in größerer Zahl oder Verwaltungsakte mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlässt und die Begründung nach den Umständen des Einzelfalles nicht geboten ist,
4.wenn sich dies aus einer Rechtsvorschrift ergibt,
5.wenn eine Allgemeinverfügung öffentlich bekannt gegeben wird.
(3) In den Fällen des Absatzes 2 Nr. 1 bis 3 ist der Verwaltungsakt schriftlich oder elektronisch zu begründen, wenn der Beteiligte, dem der Verwaltungsakt bekannt gegeben ist, es innerhalb eines Jahres seit Bekanntgabe verlangt.
außerdem kann sich die Kasse nicht einfach darauf berufen, dass keine Lohnabrechnung vorliegt - das Vorliegen einer Lohnabrechnung ist nach meiner Kenntnis keine Voraussetzung für den Bezug von Krankengeld. Wenn ihr die notwendigen Daten und Fakten nicht vorliegen, ist sie verpflichtet, diese von Amts wegen zu ermitteln:
§ 20 Untersuchungsgrundsatz
(1) Die Behörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Sie bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen; an das Vorbringen und an die Beweisanträge der Beteiligten ist sie nicht gebunden.
(2) Die Behörde hat alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch die für die Beteiligten günstigen Umstände zu berücksichtigen.
(3) Die Behörde darf die Entgegennahme von Erklärungen oder Anträgen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, nicht deshalb verweigern, weil sie die Erklärung oder den Antrag in der Sache für unzulässig oder unbegründet hält.
Du hast natürlich eine Mitwirkungspflicht - dass heißt, du musst alles tun, um deine Kasse zu unterstützen und der Kasse auch alle Unterlagen vorlegen die du hast und ihre Fragen beantworten.

Schreib der Kasse einfach mal einen Brief, dass du Krankengeld beantragst, leg das Urteil zu dem Brief und bitte um einen rechtskräftigen Bescheid mit rechtlicher Begründung. Nenn die Paragrafen, die ich erwähnt habe und weise deine Kasse damit darauf hin, dass du darauf einen Anspruch hast. Dann muss deine Kasse reagieren.

Gruß Lady Butterfly

Verfasst: 29.11.2009, 10:32
von Chantal
Herzlichen Dank, Lady Butterfly

Sehr gerne werde ich nun Deinen Rat befolgen können. Du hast mir genau die entsprechende Rechtsgrundlage genannt, um reagieren zu können.

Es liegen der Krankenkasse alle Unterlagen vor und es bleibt mir nun nichts weiter zu tun, als mich erneut schriftlich mit dieser Behörde auseinander zu setzen.

Ich hoffe, mit entsprechendem Erfolg. Wie bereits gesagt: Vielen Dank

Verfasst: 29.11.2009, 11:41
von Czauderna
Hallo,
ja, so wie die Lady das ausgeführt hat stimmt das schon - nur, so wie ich das
lese hat die Kasse das Krankengeld nicht abgelehnt sondern hat nur zu verstehen gegeben, dass die Errechnung nicht möglich ist weil die Berechnungsgrundlagen dafür nicht vorliegen - ein kleiner aber feiner Unterschied.
Gleichwohl liegt es auch in meinen Augen einzig und alleine an der Kasse hier tätitg zu werden.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 29.11.2009, 13:22
von Lady Butterfly
nur, so wie ich das
lese hat die Kasse das Krankengeld nicht abgelehnt sondern hat nur zu verstehen gegeben, dass die Errechnung nicht möglich ist weil die Berechnungsgrundlagen dafür nicht vorliegen - ein kleiner aber feiner Unterschied.
das mag ja sein - aber die Kasse darf sich nicht einfach zurücklehnen und sagen, wir zahlen kein Krankengeld, weil wir es nicht berechnen können.

Wenn Chantal einen Antrag auf Krankengeld stellt, muss die Kasse eine Entscheidung darüber treffen - und die Entscheidung auch begründen. Und wenn ihr nicht genügend Fakten oder Daten vorliegen, muss sie diese selbst ermitteln - durch Anfragen beim Arbeitgeber, indem sie das Urteil auswertet, indem sie Chantal ggf. auffordert eine eidestattliche Versicherung zu unterschreiben, wie hoch ihr Einkommen war oder ähnliches.

Aber zu sagen, wir können da nix machen, ist ein bissel wenig...

Gruß GKVler

Lohnbescheinigung des Arbeitgebers

Verfasst: 18.02.2010, 22:47
von Taita
Hallo zusammen,
ich weiss nicht, ob ich mich hier einfach anschliessen kann. Falls nicht, bitte verschieben. ;)
Also ich wurde zum 31.01.2010 gekündigt. Meinen letzen Lohn sowie die Bescheinigung darüber habe ich erhalten.
Arbeitsunfähig erkrankt bin ich seit dem 15.12.2009 und im Krankengeldbezug daher seit dem 26.01.2010.
Als ich nun meinen ersten Zahlschein an die Krankenkasse übersandte, teilte mir diese mit, dass mein ehemaliger Arbeitgeber bis heute nicht die erforderlichen Formulare zur Berechnung des Krankengeldes zurück geschickt hätte. Gesendet wurden die bereits am 11.01.2010.

Nun frage ich mich ob es Sinn macht, wenn ich der KK meine letze Lohnabrechung zur Verfügung stelle, denn eigentlich wurde der Lohn für Januar ja ordnungsgemäß abgerechnet und auch die Krankenkassenbeiträge dementsprechend gezahlt.

Der Arbeitgeber wurde nun von der KK schriftlich erinnert. Was aber, wenn er weiterhin nicht reagiert? Aus zuverlässiger Quelle weiss ich, dass der Antrag offen im Büro herumliegt... unausgefüllt natürlich.

Lieben Gruss
Taita

Re: Lohnbescheinigung des Arbeitgebers

Verfasst: 19.02.2010, 01:01
von Czauderna
Taita hat geschrieben:Hallo zusammen,
ich weiss nicht, ob ich mich hier einfach anschliessen kann. Falls nicht, bitte verschieben. ;)
Also ich wurde zum 31.01.2010 gekündigt. Meinen letzen Lohn sowie die Bescheinigung darüber habe ich erhalten.
Arbeitsunfähig erkrankt bin ich seit dem 15.12.2009 und im Krankengeldbezug daher seit dem 26.01.2010.
Als ich nun meinen ersten Zahlschein an die Krankenkasse übersandte, teilte mir diese mit, dass mein ehemaliger Arbeitgeber bis heute nicht die erforderlichen Formulare zur Berechnung des Krankengeldes zurück geschickt hätte. Gesendet wurden die bereits am 11.01.2010.

Nun frage ich mich ob es Sinn macht, wenn ich der KK meine letze Lohnabrechung zur Verfügung stelle, denn eigentlich wurde der Lohn für Januar ja ordnungsgemäß abgerechnet und auch die Krankenkassenbeiträge dementsprechend gezahlt.

Der Arbeitgeber wurde nun von der KK schriftlich erinnert. Was aber, wenn er weiterhin nicht reagiert? Aus zuverlässiger Quelle weiss ich, dass der Antrag offen im Büro herumliegt... unausgefüllt natürlich.

Hallo,
ja klar, die letzen Lohnabrechnung vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit der Kasse einreichen und die kann das Krankengeld berechnen - dürfte kein Problem sein.
Gruß
Czauderna

Lieben Gruss
Taita

Verfasst: 19.02.2010, 08:22
von Platon67
was bei den Krankenkassen gerne vergessen wird:

Es gibt einen Amtsermittlungsgrundsatz nachdem die KK verpflichtet ist tätig zu werden.

Das Problem einfach nur an den Versicherten weiterreichen geht nicht. Da muss dann schon ein bisschen mehr kommen...