Berechnung der Fachsemester bei Aufbaustudium
Moderator: Czauderna
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Berechnung der Fachsemester bei Aufbaustudium
Hallo!
Ich habe eine recht spezielle Frage und hoffe, jemand kann mir helfen.
Ich habe ein Studium (Psychologie) hinter mir und bin nun in einem Aufbaustudium (Psychotherapeut). Die Bedingungen für die studentische Krankenversicherung sind erfüllt, das bestreitet meine Krankenkasse auch (inzwischen) nicht mehr groß. Jetzt meint sie allerdings, die Begrenzung auf 14 Fachsemester wäre Ende des nächsten Semesters erreicht, da die Semester des ersten Studiums mitzählen.
Werden die Fachsemester bei einem notwendigen Aufbaustudium wirklich nicht neu gezählt, es ist doch ein anderer Studiengang und ich dachte bei einem neuen Studiengang fängt das Fachsemsterzählen von vorne an?!
Man kann außerdem das Aufbaustudium auch mit einem anderen Abschluß als meinem anfangen (Medizin) und die beiden Studiengänge sind ja nicht direkt aufeinander aufbauend wie Bachelor und Master...
Danke für jede hilfreiche Antwort!
Ich habe eine recht spezielle Frage und hoffe, jemand kann mir helfen.
Ich habe ein Studium (Psychologie) hinter mir und bin nun in einem Aufbaustudium (Psychotherapeut). Die Bedingungen für die studentische Krankenversicherung sind erfüllt, das bestreitet meine Krankenkasse auch (inzwischen) nicht mehr groß. Jetzt meint sie allerdings, die Begrenzung auf 14 Fachsemester wäre Ende des nächsten Semesters erreicht, da die Semester des ersten Studiums mitzählen.
Werden die Fachsemester bei einem notwendigen Aufbaustudium wirklich nicht neu gezählt, es ist doch ein anderer Studiengang und ich dachte bei einem neuen Studiengang fängt das Fachsemsterzählen von vorne an?!
Man kann außerdem das Aufbaustudium auch mit einem anderen Abschluß als meinem anfangen (Medizin) und die beiden Studiengänge sind ja nicht direkt aufeinander aufbauend wie Bachelor und Master...
Danke für jede hilfreiche Antwort!
Re: Berechnung der Fachsemester bei Aufbaustudium
hallo,DonBottler hat geschrieben:Hallo!
Ich habe eine recht spezielle Frage und hoffe, jemand kann mir helfen.
Ich habe ein Studium (Psychologie) hinter mir und bin nun in einem Aufbaustudium (Psychotherapeut). Die Bedingungen für die studentische Krankenversicherung sind erfüllt, das bestreitet meine Krankenkasse auch (inzwischen) nicht mehr groß. Jetzt meint sie allerdings, die Begrenzung auf 14 Fachsemester wäre Ende des nächsten Semesters erreicht, da die Semester des ersten Studiums mitzählen.
Werden die Fachsemester bei einem notwendigen Aufbaustudium wirklich nicht neu gezählt, es ist doch ein anderer Studiengang und ich dachte bei einem neuen Studiengang fängt das Fachsemsterzählen von vorne an?!
Man kann außerdem das Aufbaustudium auch mit einem anderen Abschluß als meinem anfangen (Medizin) und die beiden Studiengänge sind ja nicht direkt aufeinander aufbauend wie Bachelor und Master...
Danke für jede hilfreiche Antwort!
Versicherungspflicht besteht nach Beendigung eines Studiums (z.B. durch Abbruch oder Abschluss) in einem weiteren Studiengang erneut für bis zu 14 Fachsemester (ohne Anrechnung der Fachsemester des Erststudiums), längstens jedoch bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Eine Verlängerung der Versicherungspflicht über die Altersgrenze hinaus ist bei einem Zweit- oder weiteren Studium nicht möglich
Gruß
Czauderna
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Re: Berechnung der Fachsemester bei Aufbaustudium
hallo,
Versicherungspflicht besteht nach Beendigung eines Studiums (z.B. durch Abbruch oder Abschluss) in einem weiteren Studiengang erneut für bis zu 14 Fachsemester (ohne Anrechnung der Fachsemester des Erststudiums), längstens jedoch bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Eine Verlängerung der Versicherungspflicht über die Altersgrenze hinaus ist bei einem Zweit- oder weiteren Studium nicht möglich
Gruß
Czauderna
Danke für die schnelle Antwort!
Das Alter ist bei mir (noch) kein Problem.
Das heißt also, die Zählung der Fachsemester beginnt im Aufbaustudium von vorne, richtig? Womit kann ich das gegenüber der Krankenkasse belegen?
Was kann ich sinnvoll entgegnen, wenn die Krankenkasse das Erst- und Aufbaustudium als einen einheitlichen, durchgehenden Studiengang bezeichnet (was sie tut, obwohl das meiner Ansicht nach Quatsch ist, da das Erststudium ja mit einem eigenen, schönen Diplom endet, das Aufbaustudium eine eigene Abschlussprüfung hat etc.)?
Vielen Dank schonmal im Voraus!
Re: Berechnung der Fachsemester bei Aufbaustudium
Hallo,DonBottler hat geschrieben:
hallo,
Versicherungspflicht besteht nach Beendigung eines Studiums (z.B. durch Abbruch oder Abschluss) in einem weiteren Studiengang erneut für bis zu 14 Fachsemester (ohne Anrechnung der Fachsemester des Erststudiums), längstens jedoch bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Eine Verlängerung der Versicherungspflicht über die Altersgrenze hinaus ist bei einem Zweit- oder weiteren Studium nicht möglich
Gruß
Czauderna
Danke für die schnelle Antwort!
Das Alter ist bei mir (noch) kein Problem.
Das heißt also, die Zählung der Fachsemester beginnt im Aufbaustudium von vorne, richtig? Womit kann ich das gegenüber der Krankenkasse belegen?
Was kann ich sinnvoll entgegnen, wenn die Krankenkasse das Erst- und Aufbaustudium als einen einheitlichen, durchgehenden Studiengang bezeichnet (was sie tut, obwohl das meiner Ansicht nach Quatsch ist, da das Erststudium ja mit einem eigenen, schönen Diplom endet, das Aufbaustudium eine eigene Abschlussprüfung hat etc.)?
Vielen Dank schonmal im Voraus!
schreiben Sie die Krankenkasse mit dem o.g. Text (sinngemäß) an -
nicht Sie müssen der Kasse beweisen dass Ihre Auffassung die richtige ist sondern die Kasse muss Ihnen beweisen dass die angebliche Auffassung der Kasse die richtige ist. Weder im SGB. V. noch in den Rundschreiben
wird die Auffassung der Kasse gestützt und bei uns wird so gehandelt wie ich es Ihnen geschrieben habe.
Gruß
Czauderna
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Re: Berechnung der Fachsemester bei Aufbaustudium
Ok, ich werde es mal so probieren und dann über das Ergebnis berichten, evtl. hilft es ja auch anderen.
Hallo,
schreiben Sie die Krankenkasse mit dem o.g. Text (sinngemäß) an -
nicht Sie müssen der Kasse beweisen dass Ihre Auffassung die richtige ist sondern die Kasse muss Ihnen beweisen dass die angebliche Auffassung der Kasse die richtige ist. Weder im SGB. V. noch in den Rundschreiben
wird die Auffassung der Kasse gestützt und bei uns wird so gehandelt wie ich es Ihnen geschrieben habe.
Gruß
Czauderna
Vielen lieben Dank für die Hilfe!
Hallo DonBottler,
wenn alles so einfach wäre.
Aufbaustudiengänge sind sehr speziell und immer auf Ihre Notwednigkeit zu prüfen.
Bei uns würde die KVdS wg diesem Aufbaustudium abgelehnt werden. Nach unserer Auff. handelt es sich um nicht notwendiges Aufbaustudium.
Daher versucht auch Deine KK mit anderen Gründen die KVdS zumeiden, da du die Ablehnung nicht akzeptieren willst.
Ich kann Ihnen nur viel Erfolg wünschen.
VG
Hucky
wenn alles so einfach wäre.
Aufbaustudiengänge sind sehr speziell und immer auf Ihre Notwednigkeit zu prüfen.
Bei uns würde die KVdS wg diesem Aufbaustudium abgelehnt werden. Nach unserer Auff. handelt es sich um nicht notwendiges Aufbaustudium.
Daher versucht auch Deine KK mit anderen Gründen die KVdS zumeiden, da du die Ablehnung nicht akzeptieren willst.
Ich kann Ihnen nur viel Erfolg wünschen.
VG
Hucky
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Danke sehr, aber da ergibt sich für mich die Frage:Hucky hat geschrieben:Hallo DonBottler,
wenn alles so einfach wäre.
Aufbaustudiengänge sind sehr speziell und immer auf Ihre Notwednigkeit zu prüfen.
Bei uns würde die KVdS wg diesem Aufbaustudium abgelehnt werden. Nach unserer Auff. handelt es sich um nicht notwendiges Aufbaustudium.
Daher versucht auch Deine KK mit anderen Gründen die KVdS zumeiden, da du die Ablehnung nicht akzeptieren willst.
Ich kann Ihnen nur viel Erfolg wünschen.
VG
Hucky
Wie kann man diesen Aufbaustudiengang als nicht notwendig ansehen? Ohne dieses Aufbaustudium kann schließlich der Beruf nicht ausgeübt bzw. gar nicht erst ergriffen werden!?! Also wenn das nicht notwendig ist, dann ist es keines, oder?!
Grüsse
Hallo,DonBottler hat geschrieben:Danke sehr, aber da ergibt sich für mich die Frage:Hucky hat geschrieben:Hallo DonBottler,
wenn alles so einfach wäre.
Aufbaustudiengänge sind sehr speziell und immer auf Ihre Notwednigkeit zu prüfen.
Bei uns würde die KVdS wg diesem Aufbaustudium abgelehnt werden. Nach unserer Auff. handelt es sich um nicht notwendiges Aufbaustudium.
Daher versucht auch Deine KK mit anderen Gründen die KVdS zumeiden, da du die Ablehnung nicht akzeptieren willst.
Ich kann Ihnen nur viel Erfolg wünschen.
VG
Hucky
Wie kann man diesen Aufbaustudiengang als nicht notwendig ansehen? Ohne dieses Aufbaustudium kann schließlich der Beruf nicht ausgeübt bzw. gar nicht erst ergriffen werden!?! Also wenn das nicht notwendig ist, dann ist es keines, oder?!
Grüsse
ich gebe da Hucky insofern recht dass ich weiß das einige Krankenkassen diese Prüfung vornehmen und entsprechend handeln, aber, ich will hier keine Bewertung abgeben, eben genau wegen demr Argument, das Du hier angibst wird eben das "Aufbaustudium" als Zweitstudium angesehen.
Ich finde, auch zurecht - denn was wäre, wenn du wirklich ein zweitstudium begonnen hättest oder wenn du dein Erstudium "in den Sand gesetzt" hättest, dann würde das weitere Studium auch zur Versicherungspflicht als Student führen.
Viel Glück für Dich !!
Gruß
Czauderna
Danke Czauderna
Die Problematik bei Deinem Studienfach ist nicht mehr sehr selten und landet auch bei mir immer häufiger auf dem Schreibtisch. Daher hat sich unsere Fachberaterin mal schlau gemacht und festgestellt dass du dieses Aufbaustudium nicht zwingend machen musst. Es erhöht nur Deine Perspektiven. Dieser Auffassung kann ich nach meinen eigenen Nachforschungen nur anschliessen.
VG
Hucky
Die Problematik bei Deinem Studienfach ist nicht mehr sehr selten und landet auch bei mir immer häufiger auf dem Schreibtisch. Daher hat sich unsere Fachberaterin mal schlau gemacht und festgestellt dass du dieses Aufbaustudium nicht zwingend machen musst. Es erhöht nur Deine Perspektiven. Dieser Auffassung kann ich nach meinen eigenen Nachforschungen nur anschliessen.
VG
Hucky
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Danke Euch beiden für die hilfreichen Antworten. Das hilft mir alles sehr, meine Argumentation zu verbessern! Immer weiter so.Hucky hat geschrieben:Danke Czauderna
Die Problematik bei Deinem Studienfach ist nicht mehr sehr selten und landet auch bei mir immer häufiger auf dem Schreibtisch. Daher hat sich unsere Fachberaterin mal schlau gemacht und festgestellt dass du dieses Aufbaustudium nicht zwingend machen musst. Es erhöht nur Deine Perspektiven. Dieser Auffassung kann ich nach meinen eigenen Nachforschungen nur anschliessen.
VG
Hucky
ABER:
@ Hucky: Die Meinung Eurer Fachberaterin ist so einfach falsch. Speziell in meinem Fall (bei dieser Berufsrichtung) kann ich (als Insider, auch wenn ich mal persönliche Interessen außen vor lasse) definitiv sagen, daß das Aufbaustudium notwendig ist. Diplom-Psychologe und Psychologischer Psychotherapeut sind 2 völlig unterschiedliche Berufe, auch wenn Psychologen in Einzelfällen in der Beratung von Patienten tätig sind (aber nie allein bzw. eigenverantwortlich). Fachliche Fortbildungen etc. dienen rein der Perspektivenverbesserung, aber erst der Aufbaustudiengang ermöglicht z.B. eine Niederlassung mit eigener Praxis, selbständiges Ausführen zugelassener Therapien, direkte Abrechnung mit Krankenkassen etc. etc. Kurz: der Beruf des Psychotherapeuten (der auch rechtlich seperat zum Dipl.-Psych. geschützt ist) kann nur mit diesem Aufbaustudiengang ausgeübt werden, das hat mit Chancenverbesserung nichts mehr zu tun.
Dieser Argumentation (mit Verweis an z.B. das Arbeitsamt mit entsprechenden Berufsbeschreibungen und an Berufsverbände) mußte selbst meine störrische Krankenkasse letztlich folgen.
Eben deshalb ist diese Frage ja auch (zumindest für mich) nicht mehr aktuell. Jetzt geht es nur noch um die Berechnung der Fachsemester. Dabei habe ich allerdings den Eindruck, die Sachbearbeiterin ist stinkig, weil ich den ersten Kampf gewonnen habe. Aber leider den Krieg noch nicht.
Auf jeden Fall nochmal vielen Dank für alle Anregungen und Kommentare (auch zukünftige)!
Grüße
Hallo,
bezüglich der FS denke ich auch, dass die Dame von der KK ein Hintertürchen sucht um Dir die KVdS dennoch zu verweigern. Da hat sie sich aber das falsche Türchen ausgesucht. Definitiv neuer Abschluss --> du befindest Dich im 1. FS. Das ist ja nun mehr als offenkundig. Mal sehen wann die Dame dies auch erkennt.
Maximale Erfolge beim Studium.
VG
Hucky
bezüglich der FS denke ich auch, dass die Dame von der KK ein Hintertürchen sucht um Dir die KVdS dennoch zu verweigern. Da hat sie sich aber das falsche Türchen ausgesucht. Definitiv neuer Abschluss --> du befindest Dich im 1. FS. Das ist ja nun mehr als offenkundig. Mal sehen wann die Dame dies auch erkennt.
Maximale Erfolge beim Studium.
VG
Hucky
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Ende gut...
Hallo!
Für alle, die es interessiert: Nach viel Streiterei und einigen weiteren krampfhaften aber unhaltbaren Versuchen meiner Kasse, mir die KVdS doch noch zu verweigern, ging letztendlich alles gut für mich aus und ich komme in den Genuß der KVdS für bis zu 14 Semester meines Aufbaustudiums.
Danke nochmal an alle und viel Glück jedem mit ähnlichen Problemen!
Für alle, die es interessiert: Nach viel Streiterei und einigen weiteren krampfhaften aber unhaltbaren Versuchen meiner Kasse, mir die KVdS doch noch zu verweigern, ging letztendlich alles gut für mich aus und ich komme in den Genuß der KVdS für bis zu 14 Semester meines Aufbaustudiums.
Danke nochmal an alle und viel Glück jedem mit ähnlichen Problemen!