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Ohne Kündigungsfrist in die Familienversicherung?
Verfasst: 24.11.2009, 19:47
von Paulina123
Hallo,
ich habe kein Einkommen und bin seit 6 Monaten bei der AOK freiwillig versichert, zahle den 138€ Mindestbeitrag.
Werde in zwei Wochen heiraten, kann ich ohne jegliche Kündigungsfristen sofort in die Familienversicherung meines Mannes einsteigen?
Verfasst: 24.11.2009, 21:43
von heinrich
Ich gehe davon aus, dass Dein "Zukünftiger" auch bei einer gesetzlichen Krqankenkasse versichert ist.
Falls ja und alle anderen Voraussetzungen für eine Familienversicherung vorliegen (z.B. keine Einkünfte üb er mtl. 360 bzw. 400 EUR bei einer geringfügigen Beschäftigung) kann die Mitgliedschaft
o h n e Einhaltung einer Kündigungsfrist wegen des Grundes "Familienversicherung" gekündigt werden.
Dabei spielt eine keine Rolle, ob die gesetzliche Versicherung Deines "Zukünftiger" bei der gleichen oder bei einer anderen gesetzlichen Kasse besteht. Falls bei einer anderen, dann wird der Ablauf etwas komplizierter.
Tag des Endes der freiwilligen Versicherung = der Tag an dem die Kündigung wegen "Familienversicherung" bei der KK eingeht.
Ab besten dort mit Heiratsurkunde hingehen und gleichzeitig freiw. Versicherung kündigen und Familienversicherung beantragen.
Wenn Du dies ein Tag nach der Hochzeit machst, dann endet die Mitgliedschaft mit diesem Tag.
Dann hast Du 2 Tage Beiträge verschenkt.
Ich erkenne es sogar an, wenn die Versicherten am Tag vor der Hochzeit kommen und mit diesem Tag kündigen wegen der am nächsten Tag bestehenden Familienversicherung wegen Heirat. Natürlich kann dies am Tag vor der Hochzeit noch nicht nachgewiesen werden. Dies lasse ich mir dann nachreichen. Somit geht kein Tag verloren.
Rufe bei "Deiner" KK in der Beitragsabteilung an. Tel. steht auf allen Schreiben drauf, wo es um die Beiträge geht. Dies sind die Fachleute für diese Frage.
Falls die Kasse Deines "Zukünftigen" eine private KK ist, dann wird es ggf. komplizierter. Dies will ich jetzt aber hier nicht schreiben, weil es sehr aufwändig ist. Falls es so sein sollte, dann schreib es hier rein.
Jedenfalls müsste diese dann auch bei Deiner gesetzlichen KK gemeldet werden, da dann das Einkommen Deines dann privat versicherten Mannes ein Rolle bei der Beitragsberechnung spielt.
Verfasst: 25.11.2009, 00:40
von Paulina123
Danke Sehr!
ja er ist bei der gesetzlichen.
Verfasst: 26.11.2009, 20:43
von Paulina123
Eine ganz andere Frage habe ich noch:
Ich bin seit 6 Monaten bei der AOK freiwillig versichert, zahle den 138€ Mindestbeitrag.
Wenn ich jetzt heirate und in die Familienversicherung meines Mannes gehe gibt es eine Möglichkeit irgendetwas von den von mir bezahlten Beiträgen erstatten zu bekommen?
Verfasst: 26.11.2009, 21:10
von heinrich
Klar und unmissverständliche Antwort: NEIN
Verfasst: 26.11.2009, 23:50
von Paule
Paulina123 hat geschrieben:ich jetzt heirate und in die Familienversicherung meines Mannes gehe gibt es eine Möglichkeit irgendetwas von den von mir bezahlten Beiträgen erstatten zu bekommen?
Warum? Heiraten Sie rückwirkend?
Verfasst: 27.11.2009, 09:39
von ratte1
Paule hat geschrieben:Paulina123 hat geschrieben:ich jetzt heirate und in die Familienversicherung meines Mannes gehe gibt es eine Möglichkeit irgendetwas von den von mir bezahlten Beiträgen erstatten zu bekommen?
Warum? Heiraten Sie rückwirkend?
Verfasst: 27.11.2009, 12:40
von Paule
ratte1 hat geschrieben:Paule hat geschrieben:Paulina123 hat geschrieben:ich jetzt heirate und in die Familienversicherung meines Mannes gehe gibt es eine Möglichkeit irgendetwas von den von mir bezahlten Beiträgen erstatten zu bekommen?
Warum? Heiraten Sie rückwirkend?:lol:
Verfasst: 27.11.2009, 13:12
von Marcel75
Wenn das geht, dann würde ich gerne - vor Ausbruch der Krankheit - rückwirkend sterben!
Würde mir dadurch einiges an Beschwerden ersparen...
Verfasst: 04.01.2010, 22:48
von dresdner
das ende einer freiwilligen mitgliedschaft kann in der satzung der jeweiligen kk auch mit beginn der voraussetzungen der fv (also tag der eheschließung) gesondert geregelt sein. dann ist das ende der mitgliedschaft auch rückwirkend einen tag vor eheschließung problemlos möglich, wenn ein anspruch auf fv besteht
Verfasst: 04.01.2010, 23:20
von Rossi
Leider klappt es in der Regel bei den AOKén niemals rückwirkend, sondern frühestens ab dem Zeitpunkt wo die Eheschließung angezeigt wird. Die Satzungsregelungen der AOKén sind teilweise knickerig.
Es gibt einige Ersatzkassen und BKK´s, die lassen die Kunden auch rückwirkend ab dem Zeitpunkt, wo die Voraussetzungen für die Familienversicherung vorliegen, heraus!
Verfasst: 04.01.2010, 23:34
von dresdner
na bloß gut, dass es die ersatzkassen gibt