Beitragsrückforderung TK 9.000 Euro
Verfasst: 23.11.2009, 15:23
Liebe Forumsteilnehmer,
meine gesetzliche Krankenkasse fordert ca. 9.000 Euro an Beitragsgeldern von mir zurück.
Dieser Umstand und die „Rechtsgrundlagen“ sind so drastisch, dass ich die Fakten berichten möchte.
Zum einem das anderen Menschen diese Erfahrung erspart bleibt und zum anderen, dass ich vielleicht hier im Forum einen Hinweis erhalte, wie diese Katastrophe abzuwenden ist. (Fast alle genannten Beträge sind gerundet)
Die Beitragsnachzahlungs-Forderung betrifft den Zeitraum 2007-9 bis 2009-9., der Zeitraum meiner selbstständig freiberuflichen Tätigkeit.
Gleich zu Beginn stellte ich einen Antrag auf Beitragsermäßigung, den ich Anfang 2009 wiederholte. Der erstere Antrag im Zusammenhang mit einer Förderung zur Selbstständigkeit durch das Arbeitsamt (Gründungszuschuss).
Diesen Anträgen mit meinen Schätzungen des zu erwartenden Einkommens wurde stattgegeben und der festgelegte vorläufige Monatsbeitrag von 200 Euro monatlich ist von mir entrichtet worden.
Diesen Schritt wählte ich, weil absehbar meine Einnahmen für 2007-2009 deutlich unter der Beitragsermessungsgrenze von 1.863,75 € liegen sollten.
In diesen drei Jahren war ich von:
2007:
- Jan-Jul = unselbstständig tätig
- Jul-Aug = arbeitslos
- Sep-Dez = selbstständig[/list]
2008:
- Jan-Dez = selbstständig
2009
- Jan-Okt = selbstständig
- seit Okt = unselbstständig tätig
(Die Monatsdopplungen, weil der Wechsel während des laufenden Monats erfolgte)
Die Steuerbescheid für 2007 wurde relativ spät im Aug 2009 und der für 2008 im Okt 2009 an die Krankenkasse von mir übermittelt.
Der Steuerbescheid 2007 wies natürlich zwei Einkunftsarten aus, wovon 15.000 Euro auf die selbstständige Arbeit fiel.
Der Bescheid 2008 legte die Einkünfte für das Jahr mit einem Minusbetrag fest.
Die Argumente der Krankenkasse für die Beitragsrückforderung lauten:
1.
Von Sep – Dez 2007 war ich selbstständig tätig. Demzufolge habe ich den Einkommenssteuerrelevanten Betrag von 15.000 Euro (Einkunftsart benannt) in diesen vier Monaten eingenommen. In der Folge wurde als Forderungsgrundlage für den gesamten Zeitraum monatliche Einnahmen von 3.500 Euro berechnet.
2.
Die vorläufige Beitragsfestsetzung endet durch meinen eingereichten ersten Steuerbescheid aus 2007. Der Vorbehalt ist demzufolge auch auf die Jahre 2008 und 2009 aufzuheben.
3.
Der Bescheid von 2008 kann frühestens mit Beginn des Monats herangezogen werden, der auf die Zustellung durch das Finanzamt folgt. Da ich aktuell wieder als Arbeitnehmer versichert bin, findet der Einkommenssteuerbescheid 2008 keine Berücksichtigung.
Ist mir zu helfen?
und Danke für die Zeit.
hannes22
meine gesetzliche Krankenkasse fordert ca. 9.000 Euro an Beitragsgeldern von mir zurück.
Dieser Umstand und die „Rechtsgrundlagen“ sind so drastisch, dass ich die Fakten berichten möchte.
Zum einem das anderen Menschen diese Erfahrung erspart bleibt und zum anderen, dass ich vielleicht hier im Forum einen Hinweis erhalte, wie diese Katastrophe abzuwenden ist. (Fast alle genannten Beträge sind gerundet)
Die Beitragsnachzahlungs-Forderung betrifft den Zeitraum 2007-9 bis 2009-9., der Zeitraum meiner selbstständig freiberuflichen Tätigkeit.
Gleich zu Beginn stellte ich einen Antrag auf Beitragsermäßigung, den ich Anfang 2009 wiederholte. Der erstere Antrag im Zusammenhang mit einer Förderung zur Selbstständigkeit durch das Arbeitsamt (Gründungszuschuss).
Diesen Anträgen mit meinen Schätzungen des zu erwartenden Einkommens wurde stattgegeben und der festgelegte vorläufige Monatsbeitrag von 200 Euro monatlich ist von mir entrichtet worden.
Diesen Schritt wählte ich, weil absehbar meine Einnahmen für 2007-2009 deutlich unter der Beitragsermessungsgrenze von 1.863,75 € liegen sollten.
In diesen drei Jahren war ich von:
2007:
- Jan-Jul = unselbstständig tätig
- Jul-Aug = arbeitslos
- Sep-Dez = selbstständig[/list]
2008:
- Jan-Dez = selbstständig
2009
- Jan-Okt = selbstständig
- seit Okt = unselbstständig tätig
(Die Monatsdopplungen, weil der Wechsel während des laufenden Monats erfolgte)
Die Steuerbescheid für 2007 wurde relativ spät im Aug 2009 und der für 2008 im Okt 2009 an die Krankenkasse von mir übermittelt.
Der Steuerbescheid 2007 wies natürlich zwei Einkunftsarten aus, wovon 15.000 Euro auf die selbstständige Arbeit fiel.
Der Bescheid 2008 legte die Einkünfte für das Jahr mit einem Minusbetrag fest.
Die Argumente der Krankenkasse für die Beitragsrückforderung lauten:
1.
Von Sep – Dez 2007 war ich selbstständig tätig. Demzufolge habe ich den Einkommenssteuerrelevanten Betrag von 15.000 Euro (Einkunftsart benannt) in diesen vier Monaten eingenommen. In der Folge wurde als Forderungsgrundlage für den gesamten Zeitraum monatliche Einnahmen von 3.500 Euro berechnet.
2.
Die vorläufige Beitragsfestsetzung endet durch meinen eingereichten ersten Steuerbescheid aus 2007. Der Vorbehalt ist demzufolge auch auf die Jahre 2008 und 2009 aufzuheben.
3.
Der Bescheid von 2008 kann frühestens mit Beginn des Monats herangezogen werden, der auf die Zustellung durch das Finanzamt folgt. Da ich aktuell wieder als Arbeitnehmer versichert bin, findet der Einkommenssteuerbescheid 2008 keine Berücksichtigung.
Ist mir zu helfen?
und Danke für die Zeit.
hannes22