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Sperrzeit ALG
Verfasst: 18.11.2009, 19:20
von karli
Ist man während einer Sperrzeit automatisch ab der 5.Woche krankenversichert??
Und wenn man während einer Sperrzeit erkrankt,arbeitsunfähig bekommt man dann
Krankengeld,da man ja gesperrt ist??
Verfasst: 18.11.2009, 20:57
von Lady Butterfly
Ist man während einer Sperrzeit automatisch ab der 5.Woche krankenversichert??
im ersten Monat nach dem Verlust des Jobs hast du einen sog. "nachgehenden Leistungsanspruch", d. h. du bist zwar nicht versichert, hast aber Anspruch auf Leistungen. Danach bezahlt die Agentur für Arbeit Beiträge zur Krankenversicherung, auch wenn du kein Geld bekommst.
Und wenn man während einer Sperrzeit erkrankt,arbeitsunfähig bekommt man dann
Krankengeld,da man ja gesperrt ist??
nein, Krankengeld hat Lohn(oder Leistungs-)ersatzfunktion, d. h. während der Sperrzeit hast du ja keinen Verlust durch die Arbeitsunfähigkeit also braucht auch nichts ersetzt zu werden.
Gruß Lady Butterfly
Verfasst: 19.11.2009, 15:29
von Grampa
§ 49 SGB V
Ruhen des Krankengeldes
(1) Der Anspruch auf Krankengeld ruht,
...
3. soweit und solange Versicherte Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Kurzarbeitergeld oder Winterausfallgeld beziehen oder der Anspruch wegen einer Sperrzeit nach dem Dritten Buch ruht