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Familienversicherung, wieviel darf eine Partnerin zusätzl-
Verfasst: 18.11.2009, 15:10
von Georg Hänsel
Wieviel darf meine Frau monatl. zusätzlich verdienen, ohne aus der Familienversicherung ausgeschlossen zu werden?
Re: Familienversicherung, wieviel darf eine Partnerin zusätz
Verfasst: 18.11.2009, 15:22
von Czauderna
Georg Hänsel hat geschrieben:Wieviel darf meine Frau monatl. zusätzlich verdienen, ohne aus der Familienversicherung ausgeschlossen zu werden?
Hallo,
bis 400,00 € aus einer Beschäftigung !! - keine anderen Einkünfte
Gruß
Czauderna
Verfasst: 18.11.2009, 15:34
von Mungo
Ich dachte nur 350€? So wurde es mir jedenfalls mal von meiner Kasse erklärt.
400€ ist zwar die Zuverdienstgrenze hat aber mit der Familienversicherungsgrenze nichts zu tun.
Verfasst: 18.11.2009, 15:41
von Czauderna
Mungo hat geschrieben:Ich dachte nur 350€? So wurde es mir jedenfalls mal von meiner Kasse erklärt.
400€ ist zwar die Zuverdienstgrenze hat aber mit der Familienversicherungsgrenze nichts zu tun.
Hallo,
leider falsch gedacht - die Familienversicherung bleibt bestehen solang nicht mehr als 400,00 € aus einer geringfügigen Beschäftigung erzielt werden - das was du meinst betrifft Einnahmen anderer Art, wie. z.B. Kapitalerträge, Vermietung oder Verpachtung usw.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 18.11.2009, 15:42
von Hoschi
§ 10 Familienversicherung
Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen...
...kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße 1 nach § 18 SGB IV überschreitet (2009: 360 EUR); bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 EUR.
so sieht das aus...
Verfasst: 18.11.2009, 15:43
von Hoschi
§ 10 Familienversicherung
Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen...
...kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße 1 nach § 18 SGB IV überschreitet (2009: 360 EUR); bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 EUR.
so sieht das aus...
Verfasst: 18.11.2009, 16:01
von Mungo
Also nur noch einmal, daß ich das richtig verstehe:
Wenn ich irgendwo einen Job habe kann ich 400€ dazuverdienen ohne aus der Familienversciherung zu fliegen, wenn das Geld aber aus Vermietung und Verpachtung oder selbständiger Tätigkeit kommt, dann dürfen es nur 360€ sein?
Verfasst: 18.11.2009, 16:38
von Hucky
richtig