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Zusatzbeiträge

Verfasst: 17.11.2009, 14:11
von Lohnbuchhalter
wie man heute in Diversen ZEitungen lesen konnte geht man davon aus, dass im kommenden Jahr jeder Versicherte im durchschnitt 6 Euro Zusatzbeitrag bezahlen muss.

Was bleibt denn eigentlich von den 6 Euro nach Abzug des Verwaltungsaufwandes übrig? Dürfte doch nicht wirklich viel sein.

Verfasst: 17.11.2009, 14:57
von Czauderna
Hallo,
wenn es Zusatzbeiträge geben wird, und die wird es geben, dann müssen den nur Beitragszahler, also Mitglieder, zahlen.
Das werden aber mit Sicherheit keine 6,00 € sein , sondern wesentlich mehr. Bis zu 8,00 € gehen dann ohne Einkommensprüfung.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 17.11.2009, 15:34
von Lady Butterfly
aber egal, ob 6 € oder 8 € monatlich - der Verwaltungskosten für den Einzug werden erheblich sein - allein die Portokosten für die Mailings an die Mitglieder...und die dürften noch das geringste Problem sein.

erste Erfahrungen durften die Kassen ja bereits bei dem "Krankenhausnotopfer" machen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass mehr als 50% der Zahlungspflichtigen direkt zahlen...

es wird interessant werden, wer von den großen Kassen zuerst aus der Deckung kommt.

Gruß Lady Butterfly

Verfasst: 17.11.2009, 22:57
von CiceroOWL
Und wenn es ganz Dicke kommt dürfen die Kassen 20,- € ohne Einkommensprüfung nehmen. Kann ja auch kommen

Verfasst: 18.11.2009, 21:17
von CiceroOWL
mfrage
Rechnen Sie damit, dass die gesetzlichen Krankenkassen bald einen Zusatzbeitrag erheben?
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Verfasst: 19.11.2009, 09:58
von Lohnbuchhalter
Hallo CiceroOWL,

wie kommst du auf die 20 € ohne Einkommensprüfung? Hab ich da was verpasst?

Verfasst: 19.11.2009, 22:10
von CiceroOWL
Na überleg mal, das heißt ja nur das 20 besser einzuheimsen sind als nur 8 € als Beuspiel.

Verfasst: 19.11.2009, 23:28
von Czauderna
Hallo,
natürlich ist nach oben theoretisch keine Grenze gesetzt, praktisch aber schon denn nur 1% vom einkommen können als Zusatzbeitrag maximal erhoben werden. Nur , bei einem Zusatzbeitrag ab 8,00€ muss eine Prüfung des Einkommens bzw. eine Ermittlung des Einkommens vorgenommen werden - dies würde einen erhöhten Verwaltungsaufwand für die Kassen bedeuten. Bis 8,00 € geht das Ganze ohne Einkommensprüfung.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 20.11.2009, 19:12
von CiceroOWL
Das meine ichja wenn dei Grenze von 8 € auf 20 € gesetzt wird , da bracuht man keinen großemn Aufwand um die beiträge , also die Zusatzbeiträge einzuheimsen. Also die 1 % Klausel kippen.

Verfasst: 06.12.2009, 21:15
von hammer62
Egal wie hoch der Zusatzbeitrag ist, die Verwaltungskosten für die "Eintreibung" liegen bei ca.3-4 Euro. Die DAK müsste sogar Personal einstellen!!! Noch Fragen ???

Verfasst: 06.12.2009, 21:19
von CiceroOWL
Wem sagste das, das ganz Gedöns gehört schnellsten abgeschafft, aber schnellsten, ist nur alles rausgeschnissenes Geld für nix