nicht krankenversichert in Deutschland - gibts das?
Verfasst: 13.11.2009, 08:20
Hallo Gemeinde.
Ich poste hier einmal schnell meinen momentanen Fall rein, da ich gerade nicht viel Zeit habe, es aber dennoch sehr wichtig ist. Hoffe doch ihr könnt mich aufklären.
Ich bin frischer Uni-Absolvent und arbeitslos in der zuständigen Arbeitsagentur gemeldet (nicht ARGE, da ich als Akademiker zur Arbeitsagentur geschickt worden bin).
Um den Zustand der Arbeitslosigkeit zu überbrücken habe ich soeben begonnen eine fachspezifische Weiterbildung zu machen, um u.a. Praxiserfahrungen zu sammeln.
In meiner Krankenkasse werde ich momentan noch als Student geführt. (Es scheint sich hier um einen Fehler zu handeln, da ich bereits seit einigen Tagen exmatrikuliert bin und bereis mit den Mitarbeitern der Krankenkasse vor einigen Tagen diesbezüglich gesprochen habe).
Jetzt stellt sich die Frage, was passiert, wenn ich erneut meine Exmatrikulation bei der Krankenversicherung vorlege?
Die einzige Möglichkeit, die mir nahegelegt worden ist (auch in einer alternativen Krankenversicherung) ist die TEUERE "freiwillige Mitgliedschaft" mit über 130 Eur Monatsbetrag.
Da ich kein Einkommen habe, kann ich diesen Beitrag NICHT bezahlen. Stehe ich also ab Montag (da zeige ich meine Exmatrikulation erneut vor) als nicht Versicherter dar (siehe Titel)?
Ich erhalte kein ALG I, da ich Absolvent bin und kein ALGII, da ich nicht bei der ARGE gemeldet bin (auch da wäre es nicht sicher, dass ich ALG II erhalten würde, da ich bei meinem Eltern wohne etc.).
1) Müsste mich nicht die Arbeitsagentur für die Zeit der Weiterbildung (diese wird von der Arbeits-Agentur bezahlt) versichern? Aus der Website
der AA geht hervor, dass nur Emfänger von ALG I / II gesetzlich von der AA kranken-versichert sind. Einige Zeilen weiter wird von allgemein Leistungs-Empfängern gesprochen, die von der AA versichert werden.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25640/ ... cheru.html
Nun weiß ich nicht, ob mit Leistungs-Empfängern NUR ALG I / II Empfänger gmeint sind oder ob auch Leute, die eine Weiterbildung machen, zu Leistungs-Empfänger zählen?
Im zweiten Fall müsste mich doch aber die Arbeitsagentur versichern, oder nicht?
2) Nun will ich auch nicht zur ARGE gehen, weil ich bereits eine Weiterbildung von der Arbietsagentur genieße. Sobald ich die ARGE betrete werde ich automatisch Kunde der ARGE und nicht mehr bei der Arbeitsagentur. Somit befürchte ich, dass die Weiterbildung (diese wird von der Arbeits-Agentur bezahlt) darunter leiden könnte bzw. dass ich diese abbrechen müsste ö.ä.
(Komplikationen mit der Zugehörigkeit zur AA und ARGE habe ich bereits 1x mitgemacht. Als Kunde der AA wollte mich einmal NUR bei der ARGE über das AGL II INFORMIEREN und schon war ich autom. Kunde bei der ARGE. Mein Vermittler der AA, bei dem ich anschließend einen Termin hatte, durfte mich am selben Tag nicht mehr betreuen - wie er selbst sagte - da ich zuvor bei der ARGE erfasst worden bin.
3) Was muss ich also tun, um weiterhin kranken-versichert zu sein, aber ohne die enormen Kosten selbst tragen zu müssen (sprich: ohne "freiwillige Migliedschaft")?
Es kann doch nicht sein, dass in einem System, dass vorschreibt, dass jeder Bürger versichert sein muss ("Versicherungs-Pflicht"), Menschen gezwungen sind auf einen Krankenversicherung zu verzichten, weil sie sie nicht bezahlen können?
Weiterhin finde ich es sehr seltsam / schade, dass die zuständigen Mitarbeiter der AA, ARGE etc. Leute, die noch nie mit diesem Bürokratie-Apparatin Berührung gekommen sind, nicht von selbst über die Möglichkeiten, potentiellen Konflikte und Folgen, die entstehen können selbst aufklären.
Meine Situation vermittelt mir den Eindruck, dass in diesem "so gut durchdachten Sozialsystem" doch gravierende Mängel bestehen.
Zitat eines Mitarbeiter meiner Krankenversicherung: "Da haben Sie die Arschkarte gezogen, aber Sie sind nicht der einzige dem das passiert". (OFTMALS sind arbeitslose Absolventen von diesem Szenario betroffen, wie er weiterhin sagte. Das scheint also normal zu sein).
Wer hat schon ähnliche Erfahrungen gemacht?
Ich danke schon einmal vorab für hilfreiche Anregungen und dergleichen.
Ich poste hier einmal schnell meinen momentanen Fall rein, da ich gerade nicht viel Zeit habe, es aber dennoch sehr wichtig ist. Hoffe doch ihr könnt mich aufklären.
Ich bin frischer Uni-Absolvent und arbeitslos in der zuständigen Arbeitsagentur gemeldet (nicht ARGE, da ich als Akademiker zur Arbeitsagentur geschickt worden bin).
Um den Zustand der Arbeitslosigkeit zu überbrücken habe ich soeben begonnen eine fachspezifische Weiterbildung zu machen, um u.a. Praxiserfahrungen zu sammeln.
In meiner Krankenkasse werde ich momentan noch als Student geführt. (Es scheint sich hier um einen Fehler zu handeln, da ich bereits seit einigen Tagen exmatrikuliert bin und bereis mit den Mitarbeitern der Krankenkasse vor einigen Tagen diesbezüglich gesprochen habe).
Jetzt stellt sich die Frage, was passiert, wenn ich erneut meine Exmatrikulation bei der Krankenversicherung vorlege?
Die einzige Möglichkeit, die mir nahegelegt worden ist (auch in einer alternativen Krankenversicherung) ist die TEUERE "freiwillige Mitgliedschaft" mit über 130 Eur Monatsbetrag.
Da ich kein Einkommen habe, kann ich diesen Beitrag NICHT bezahlen. Stehe ich also ab Montag (da zeige ich meine Exmatrikulation erneut vor) als nicht Versicherter dar (siehe Titel)?
Ich erhalte kein ALG I, da ich Absolvent bin und kein ALGII, da ich nicht bei der ARGE gemeldet bin (auch da wäre es nicht sicher, dass ich ALG II erhalten würde, da ich bei meinem Eltern wohne etc.).
1) Müsste mich nicht die Arbeitsagentur für die Zeit der Weiterbildung (diese wird von der Arbeits-Agentur bezahlt) versichern? Aus der Website
der AA geht hervor, dass nur Emfänger von ALG I / II gesetzlich von der AA kranken-versichert sind. Einige Zeilen weiter wird von allgemein Leistungs-Empfängern gesprochen, die von der AA versichert werden.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25640/ ... cheru.html
Nun weiß ich nicht, ob mit Leistungs-Empfängern NUR ALG I / II Empfänger gmeint sind oder ob auch Leute, die eine Weiterbildung machen, zu Leistungs-Empfänger zählen?
Im zweiten Fall müsste mich doch aber die Arbeitsagentur versichern, oder nicht?
2) Nun will ich auch nicht zur ARGE gehen, weil ich bereits eine Weiterbildung von der Arbietsagentur genieße. Sobald ich die ARGE betrete werde ich automatisch Kunde der ARGE und nicht mehr bei der Arbeitsagentur. Somit befürchte ich, dass die Weiterbildung (diese wird von der Arbeits-Agentur bezahlt) darunter leiden könnte bzw. dass ich diese abbrechen müsste ö.ä.
(Komplikationen mit der Zugehörigkeit zur AA und ARGE habe ich bereits 1x mitgemacht. Als Kunde der AA wollte mich einmal NUR bei der ARGE über das AGL II INFORMIEREN und schon war ich autom. Kunde bei der ARGE. Mein Vermittler der AA, bei dem ich anschließend einen Termin hatte, durfte mich am selben Tag nicht mehr betreuen - wie er selbst sagte - da ich zuvor bei der ARGE erfasst worden bin.
3) Was muss ich also tun, um weiterhin kranken-versichert zu sein, aber ohne die enormen Kosten selbst tragen zu müssen (sprich: ohne "freiwillige Migliedschaft")?
Es kann doch nicht sein, dass in einem System, dass vorschreibt, dass jeder Bürger versichert sein muss ("Versicherungs-Pflicht"), Menschen gezwungen sind auf einen Krankenversicherung zu verzichten, weil sie sie nicht bezahlen können?
Weiterhin finde ich es sehr seltsam / schade, dass die zuständigen Mitarbeiter der AA, ARGE etc. Leute, die noch nie mit diesem Bürokratie-Apparatin Berührung gekommen sind, nicht von selbst über die Möglichkeiten, potentiellen Konflikte und Folgen, die entstehen können selbst aufklären.
Meine Situation vermittelt mir den Eindruck, dass in diesem "so gut durchdachten Sozialsystem" doch gravierende Mängel bestehen.
Zitat eines Mitarbeiter meiner Krankenversicherung: "Da haben Sie die Arschkarte gezogen, aber Sie sind nicht der einzige dem das passiert". (OFTMALS sind arbeitslose Absolventen von diesem Szenario betroffen, wie er weiterhin sagte. Das scheint also normal zu sein).
Wer hat schon ähnliche Erfahrungen gemacht?
Ich danke schon einmal vorab für hilfreiche Anregungen und dergleichen.