Seite 1 von 1
Zuzahlungsbefreiung auch nachträglich? - BEANTWORTET
Verfasst: 12.11.2009, 23:51
von maex
Liebe Community.
Ich habe leider erst jetzt festgestellt, dass ich für 2008 eine Befreiung zu den Zuzahlungen hätte bekommen können.
Kann ich das noch nachträglich bei der KK beantragen, oder muss das in dem laufenden Jahr laufen? Wie sind denn da die Fristen?
Vielen Dank für eine Antwortt und beste Grüße,
Maex
Verfasst: 13.11.2009, 10:15
von Rentner
kein Problem, die Verjährungsfrist hierfür ist vier Jahre
Verfasst: 13.11.2009, 14:00
von maex
Sehr gut!
Vielen Dank für die schnelle und informative Antwort.
Beste Grüße, Maex
PS: Ich setzte das Threadtopic der besseren Übersicht halber mal auf "erledigt". Danke
nochmal nachgehakt
Verfasst: 19.11.2009, 19:11
von maex
Hallo, ich nochmal.
Hast Du oder Ihr vielleicht ne Quelle zu den Fristen? Meine Krankenkasse glaubt mir nicht
Verfasst: 19.11.2009, 19:50
von Agion
Hey maex,
vielleicht solltest Du das Topic nun wieder auf "nicht erledigt" ändern
Im SGB V sind natürlich zu dieser Leistunsart keine Verjährungsfristen angegeben. Somit gelten die allgemeinen Verjährungsfristen - 4 Jahre - wie von Rentner beschrieben.
Frag doch mal Deine Kasse, auf welche Rechtsnorm sie sich bezieht.
Viel Erfolg wünscht ... Agion
Verfasst: 19.11.2009, 20:14
von maex
Hallo Agion und alle anderen.
Danke für die schnelle Antwort.
*blödnachfrag*
ist die allgemeine Verjährungsfrist nach §195BGB nicht nur 3 Jahre lang?
Quelle: Wikipedia
Oder was verwechsel ich?
Danke&Gruß, Maex
Verfasst: 19.11.2009, 20:31
von Agion
Hey nochmal,
sorry, hab ich vorhin nicht ganz vollständig beschrieben.
Hier greift der § 45 (1) SGB I
Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren in vier Jahren nach Ablauf des
Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind.
Bedeutet für Deine Zuzahlungsbefreiung 2008, dass Du diese theoretisch bis zum 31.12.2012 noch beantragen könntest. Erst am 01.01.2013 wäre es zu spät!
Verfasst: 19.11.2009, 20:51
von maex
Ah jawoll!! Super.
Sehr vielen Dank und weiterhin frohes Schaffen.
Jetzt setze ich die Frage erneut und hoffentlich endgültig auf "erledigt"
Gruß, Maex
Verfasst: 24.11.2009, 17:57
von maex
und nochmal ich:
meine Sachbearbeiterin behauptet standhaft, dass ich nur 3 Jahre Anspruch auf nachträgliche Befreiung hätte, inkl. diesem Jahr (2009) Sie rechnet 2009, 2008, 2007, 2006... Ende. Ich hab aber nunmal die größten Aufwände in 2005 gehabt und deswegen frage ich nochmal hier nach.
Ist denn die Befreiung von den Zuzahlungen auch wirklich ein Anspruch aus dem Sozialgesetzbuch I ? Ist die Befreiung eine Art Unterstützung zum Lebensunterhalt, oder wie verstehe ich das? Ich möchte ein wenig informiert sein, wenn ich dort mit Paragrafen um mich werfe.
Und wie kann ich meine Fristeinhaltung gewährleisten ohne dass mir die Zeit verrinnt?? Reicht ein pünktlich eingegangener Antrag auf Befreiung für 2005 mit Poststempel (meinetwegen auch per Einschreiben) am meine Krankenkasse aus oder muss der Fall bis Ende 2009 genehmigt sein?
Vielen Dank schon im voraus für Eure Geduld und mögliche Antwort(en).
Beste Grüße, Maex
Verfasst: 24.11.2009, 18:27
von Czauderna
Hallo,
eine Verjährung der Zuzahlungen und damit auch der Erstattung derselben für das Jahr 2005 tritt am 31.12.2009 ein - lass dir von deiner Krankenkasse schriftlich den Gesetzestext nennen, der etwas anderes sagt.
Stelle einfach den schriftlichen Antrag und verlange im Falle der Ablehnung einen rechtsmittelfähigen Bescheid.
Gruß
Czauderna
PS. Umgekehrt, da kannst du sicher sein würde die Kasse noch Zuzahlungen aus dem Jahre 2005 von dir anfordern.
Verfasst: 24.11.2009, 22:27
von maex
Oh danke für die schnelle Info.
Als Du es hier reingepostet hast habe ich in der Tat genau das getan. War nochmal dort weil ich eh Unterlagen einreichen musst und habe einen anderen Sachbearbeiter nach den Verjährungsfristen im Zusammenhang mit dem SGB §45 gefragt und bin mit einem Antrag für 2005 in der Tasche wieder raus
Supergut alles. Ich danle Euch allen für die echt super Infos hier, Ihr ward mir ne geniale Hilfe.
Weiter so und dankbare Grüße in die Runde,
Maex