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Kündigungsfrist bei Aufnahme einer Auslandsbeschäftigung

Verfasst: 10.11.2009, 12:12
von Auswanderer
Hallo,

ich bin gerade freiwillig bei der TK versichert und beginne am 1. Dezember eine Tätigkeit in Großbritannien und bin dann dort über die NHS versichert. Muss ich mich nun auch an die 2monatige Kündigungsfrist bei meiner deutschen Krankenkasse halten oder kann ich die jetzt noch zum 1. Dezember kündigen? Bzw. ist eine Kündigung überhaupt notwendig oder reicht es, wenn ich die Krankenkasse einfach darüber informiere, dass ich ab 1. Dezember im Ausland arbeite?

Vielen Dank

Verfasst: 10.11.2009, 14:19
von 85andi
Hallo Auswanderer,

es reicht, wenn du es der TK mitteilst.
Musst nicht extra kündigen, aber auf jedenfall bescheid geben, da die TK sonst nochmal abbucht...

Verfasst: 10.11.2009, 14:45
von Auswanderer
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Da bin ich beruhigt. Muss ich der TK auch einen Nachweis für die Auslandstätigkeit schicken?

Verfasst: 10.11.2009, 18:26
von Hucky
Hallo,

ja, ein einfacher Anruf ist nicht ausreichend. Die NHS müsste Dir den Beginn der Versicherung und den Anspruch auf med. notwendige Sachlstg. im Rahmen des zwischenstaatl. KV-Rechts bescheinigen. Jedoch frage einfach mal bei Deinem zuständigen Sb an, was er genau will.

VG
Hucky

Beiträge für November

Verfasst: 12.11.2009, 09:40
von Bo_
Und nicht vergessen: Im Dezember wird der Monat November fällig, also bucht die TK noch Beiträge ab, obwohl du schon bei Queen Mom bist :!:

Verfasst: 12.11.2009, 16:41
von Stefan
Und nicht vergessen: Im Dezember wird der Monat November fällig, also bucht die TK noch Beiträge ab, obwohl du schon bei Queen Mom bist
Ich hoffe doch sehr das er dann NICHT bei Queen Mom (Mum) ist ... denn die ist 2002 verstorben. Dann doch lieber Camilla :lol:

Sonst ist Dein Hinweis natürlich richtig!