Müssen Krankenkassen Säumniszuschläge zahlen?

Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen

Moderatoren: Czauderna, Karsten

Antworten
flowerjuli
Beiträge: 2
Registriert: 05.11.2009, 16:01

Müssen Krankenkassen Säumniszuschläge zahlen?

Beitrag von flowerjuli » 06.11.2009, 10:50

Hallo, ich bin neu hier und hoffe, dass ich für meine Frage das richtige Forum ausgewählt habe.

Meine Frage ist: Leistungserbringer wie Physiotherapeuten, Hebammen etc. müssen ja mit den Krankenkassen abrechnen, um ihre Leistungen erstattet zu bekommen. Die Kassen sind bei Nutzung des elektronischen Verfahrens verpflichtet, innerhalb von 28 Tagen nach Rechnungseingang zu zahlen. Wenn sie später zahlen: Kann der Leistungserbringer einen Säumniszuschlag einfordern?? Falls ja ab wann und in welcher Höhe?? Und wie würde er das durchsetzen?´

Bin im Web leider nicht fündig geworden und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.

Vielen Dank!
flowerjuli

Hucky
Beiträge: 379
Registriert: 17.07.2009, 11:56

Beitrag von Hucky » 06.11.2009, 15:51

Hallo,

rechtlich gesegen kommt eine KK in Verzug. Daher wäre nach dem BGB Verzugszins fällig. Vertragspartner ist die KK als juristische Person und der X. Im SGB gibt meines Wissens nach keine rechtliche Grundlage für die Erhebung von Säummniszuschlägen.

VG
hucky

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Beitrag von CiceroOWL » 07.11.2009, 11:58

Keine Verzugszinsen, aber die kosten für Inkassounternehmen können in rechnug gestellt werden zur Eintreibung der Schulden.

flowerjuli
Beiträge: 2
Registriert: 05.11.2009, 16:01

Beitrag von flowerjuli » 10.11.2009, 14:56

Vielen Dank für die Antworten. Das mit den Kosten für Inkassounternehmen ist interessant. Kann man die einfach mit auf die Rechnung an die Krankenkasse setzen?

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Beitrag von CiceroOWL » 10.11.2009, 20:54

Grundsätzlich ja

Antworten