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keine Reha,....... MDK hält mich für arbeitsfähig

Verfasst: 05.11.2009, 17:03
von topline
Hallo,

ich bin seit Anfang August 09 durchgehend krank geschrieben und erhalte krankengeld.
Mein behandelnter Facharzt beantrgte für mich vor 4 Tagen bei der Krankenkasse eine Reha Maßnahme.
Begründung : Eine Minderung der Erwerbstätigkeit liegt vor oder ist zu befürchten.
Heute bekam ich ein Schreiben der Krankenkasse, dass mich der MDK ab 09.11 für arbeitsfähig hält. (Vollschichtig)
Der MDK hat nur nach Aktenlage, die meiner Meinung nach nicht aktuell sein konnte entschieden.

Wie kann ich das verstehen und wie soll ich mich verhalten ??

MfG.

topline

Verfasst: 05.11.2009, 17:25
von sozifa90
Du kannst nur Widerspruch einlegen wenn du denkst das der Mdk nicht korrekt entschieden hat. der MDK hat alle unterlagen deiner krankenkasse also wenn du Krankgeschriebn bist kennen sie die Diagnosen und AU Zeiten.

Also schriftlich Widersprcuh einlegen wäre der ächste schritt

gruß

vom

sozifa

re.

Verfasst: 05.11.2009, 21:06
von topline
Vielen Dank für die Info.

Was ich noch wissen möchte ist,

falls mein Widerspruch abgelehnt wird, welche Möglichkeiten habe ich mich dagegen zu wehren ?

Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten.

Verfasst: 05.11.2009, 21:15
von sozifa90
wenn du keine Rechtsschutz hast ist dann da nichts mehr zu machen

in der regel verfügt abder der MDK über alle unterlagen. Das sind nunmal ärzte was die entscheiden da kann die KK dann auch nichts mehr zu...

Verfasst: 05.11.2009, 22:20
von Krankenkassenfee
Hallo,

wenn Du auf Psycho krank geschrieben bist, gibt es ein LSG-Urteil, welches aussagt, dass eine körperliche Untersuchung beim MDK zwingend notwendig für eine Beurteilung ist.

Was hast Du denn für ein Leiden?

LG, Fee

Verfasst: 05.11.2009, 22:35
von sozifa90
Krankenkassenfee hat geschrieben:Hallo,

wenn Du auf Psycho krank geschrieben bist, gibt es ein LSG-Urteil, welches aussagt, dass eine körperliche Untersuchung beim MDK zwingend notwendig für eine Beurteilung ist.

Was hast Du denn für ein Leiden?

LG, Fee
dazu gelten überigens ALLE F und Z Diagnosen. Wenn du da nciht so bescheid weiß guck entweder auf das Attest für die Krankenkasse oder frag deinen arzt welche Diagnose er gestellt hat. (Diagnoseschlüssel)
Aber auch deine Krankenkasse muss dir diesbezüglich aukunft geben

Verfasst: 06.11.2009, 00:03
von Czauderna
Hallo,
natürlich kannst Du deinen Widerspruch aufrecht erhalten und von der Kasse einen rechtsmittelfähigen Bescheid einfordern. Damit wird sich die Kasse schwer tun, denn sie kann in einem Rechtsstreit kein richtiges MDK-Gutachten vorweisen. Deshalb solltest du in deinen Widerspruch gezielt auf eine Widerspruchsbegutachtung durch den MDK bestehen. Wenn Du Zweifel daran hast dass dem MDK für seine "Stellungnahme" nicht die aktuellen Befundberichte vorlagen dann frage deinen behandelnden Arzt ob solche Befundberichte aktuell vom MDK (bzw. der Kasse) von ihm angefordert wurden - wenn ja, sieht es schon schlechter für dich aus, denn dann wird auch eine Widerspruchsbegutachtung nicht viel bringen (meiner Meinung und Erfahrung nach), wenn nein, dann steigen deine Chancen dass dein Widerspruch durchgeht. Inwieweit eine persönliche Vorstellung beim MDK etwas bewirkt kann ich nicht beurteilen, aber was willst Du dem MDK-Arzt erzählen ?
Dass Du dich für arbeitsunfähig hälst ?
Davon kann er ausgehen, auch ohne Dich persönlich zu sehen.
Ausschlaggebend für den MDk sind die Befundberichte, gerade dann wenn es sich nicht um eine organische Erkrankung oder um Unfallfolgen handelt.
Noch etwas - die Entscheidung über die Krankengeldverweigerung trifft einzig und allein die Kasse, nicht der MDK.
Die Kasse orientiert sich allerdings in hohem Maße an der Aussage des MDK.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 07.11.2009, 20:30
von Christoph1976
Ich empfehle Dir formal Widerspruch einzulegen. Gleichzeitig bittest Du die KK um Akteneinsicht. Die KK ist verpflichtet Dir Deine komplette Akte (mit Gutachten) vorzulegen. Hierzu musst Du evtl. Deine KK aufsuchen, nicht jede fertigt Kopien der Akte an. Schau Dir das Gutachten an, ist es tatsächlich ein ausführliches Gutachten oder nur eine kurze handschriftliche Notiz mit Stempel. Ebenfalls solltest Du nachschauen, welche Fachrichtung der Arzt des MDK hatte. Wenn er eine andere Fachrichtung hatte, als Deine Erkankung ist, hast Du noch einen Punkt, welchen Du als Widerspruchsgrund mit angeben kannst. Viel Erfolg.

"ich versteh die Welt nicht mehr" !!!!!!!!!!!

Verfasst: 12.11.2009, 17:37
von topline
Hallo Leute,

ich war am 09.11 wieder beim Facharzt und der bestätigte mir meine arbeitsunfähigkeit weiter (auf weiteres).

Gleichzeitig sagte er mir, dass er mir ein Widerspruchsschreiben für die Krankenkasse ausstellt und ich sollte es heute (12.11) bei ihm abholen.

War heute bei ihm und er erzählte mir, dass der Sachbearbeiter der Krankenkasse mit ihm gesprochen hätte und sie zu dem Ergebnis kamen, dass ein Widerspruch zwecklos sei.

Ich konnte, so geschockt war ich, gar nix mehr sagen.

Ist mein Facharzt bestechlich ?

Darf es sowas überhaupt geben ?

Ich weiss gar nicht mehr, wie es weiter gehen soll.

Bekomme kein Krankengeld mehr, hab keinen Anspruch auf ALG 1 und ALG 2 steht mir nicht zu.

Welches Wunder kann mich auf dieser Welt noch halten ???

Wünsch euch allen eine bessere Zukunft "Ich hab keine mehr"

Tschüss

Verfasst: 12.11.2009, 17:55
von Czauderna
Hallo,
zunächst einmal, ob dein Facharzt bestechlich ist, diese Frage zu stellen setzt voraus dass Du das glaubst - was also sollen wir dazu sagen ?
Wer soll hier auch wen bestochen haben - deiner Schilderung nach hat sich der MDK mit dem Facharzt in Verbindung gesetzt - wenn also dein behandelnder Arzt nach diesem Gespräch keine Sachargumente mehr hatte die den MDK dazu veranlasst hätten die Arbeitsunfähigkeit weiter anzuerkennen dann muss das ja nun nicht gleich heissen er wäre bestochen worden - wie soll das denn auch bitteschön gehen ??

Ein "Wunder" benötigst Du mit Sicherheit nicht.

Wenn Du keinen Anspruch auf ALG 1 hast und keinen Anspruch auf Hartz IV dann gibt es dafür sicher Gründe.

Was würdest Du denn machen wenn dein Krankengeld nicht aufgrund einer MDK-Beurteilung sondern aufgrund des gesetzlich vorgeschriebenen Leistungsendes eingetreten wäre ?

Sicher, ich beurteile dies alles aus der Sicht des Praktikers und es steht mir auch nicht im Mindesten zu über deine Erkrankung zu urteilen - deshalb mein Rat, halte deinen Widerspruch aufrecht, aber lass dir vorher noch einmal ausführlich von deinem Facharzt sein gespräch mit dem MDK schildern.
Gruß
Czauderna

An Czauderna

Verfasst: 12.11.2009, 20:56
von topline
Hallo Czauderna,

vielen Dank für die Antwort.

Krankengeld hab ich ca. 3 Monate lang erhalten, also wäre noch genug Anspruch darauf gewesen, mich durch weitere ärztliche Verordnungen wieder etwas gesünder zu machen.

Aber der Krankenkassen Berater mag mich wohl nicht und streicht mir das Krankengeld.

Ich muss in ca. 3 Wochen zur Reha aber da werd ich wohl auch ohne Leistungen (Übergangsgeld) auskommen müssen.

Denn wonach sollte das Übergangsgeld durch die DRV auch berechnet werden !?

ohne Krankengeldbezug
ohne ALG 1
ohne ALG 2

Hab über 30 Jahre immer in die gleiche sch.... KK einbezahlt und dann sowas.

Mit ihrer Krankheit machen wir uns nicht Stark, oder wie heisst dess ???

Viele Grüße