Was am besten machen. Brauche dringend Rat.
Moderator: Czauderna
Was am besten machen. Brauche dringend Rat.
Erstmal Hallo Forum User,
hoffe bei euch ist alles ok, bei mir nämlich nicht deshalb stelle ich mal meine Frage.
Bin seit dem 01.01.2008 Selbsständig. Die Geschäftsform ist eine GmbH die kurz vor der Insolvenz steht.
Nun bin ich nicht Krankenversichert seit ca 1 Jahr.
- Was muss ich machen um mich wieder zu versichern ?
- Muss ich die Beiträge nachzahlen wo ich nicht versichert war ?
Eine Beitragsnachzahlung oder Strafe ?
- PKV oder GKV was ist besser für mich ?
- Habe momentan kein Geld, was jetzt ? Wie versichern ?
- PKV bezahlen keine Suchthilfeprogramme oder Entgiftungen bin wegen
dem Streß hier am trinken und will damit schluß machen. Geht aber nur
mit GKV.
- wie komme ich zurück zur GKV ?
- Hilft das Amt dort weiter ? Wenn ja welches ?
- Wie verhalte ich mich am besten, was ratet ihr mir ?
- Habe Arztrechnungen die ich nicht bezahlen kann, was jetzt ?
Bin mit meinen Nerven grad gut zu Fuß, weil der Betrieb nicht läuft, ich trinke und mein geliebtes Mädel mich verlassen will.
Ich weiß ehrlich nicht wo mir der Kopf steht, deshalb würde ich mich freuen wenn ihr mir helft und mir gute Tips geben könnt. Also bitte in die Trickkiste greifen, ist die Trickkiste nicht legal dann bitte PM an mich. Sollte aber nicht die Regel sein.
Es muss doch eine Lösung dafür geben.
Für eure Antworten bedanke ich mich im voraus.
Best Regards
Gandalf
hoffe bei euch ist alles ok, bei mir nämlich nicht deshalb stelle ich mal meine Frage.
Bin seit dem 01.01.2008 Selbsständig. Die Geschäftsform ist eine GmbH die kurz vor der Insolvenz steht.
Nun bin ich nicht Krankenversichert seit ca 1 Jahr.
- Was muss ich machen um mich wieder zu versichern ?
- Muss ich die Beiträge nachzahlen wo ich nicht versichert war ?
Eine Beitragsnachzahlung oder Strafe ?
- PKV oder GKV was ist besser für mich ?
- Habe momentan kein Geld, was jetzt ? Wie versichern ?
- PKV bezahlen keine Suchthilfeprogramme oder Entgiftungen bin wegen
dem Streß hier am trinken und will damit schluß machen. Geht aber nur
mit GKV.
- wie komme ich zurück zur GKV ?
- Hilft das Amt dort weiter ? Wenn ja welches ?
- Wie verhalte ich mich am besten, was ratet ihr mir ?
- Habe Arztrechnungen die ich nicht bezahlen kann, was jetzt ?
Bin mit meinen Nerven grad gut zu Fuß, weil der Betrieb nicht läuft, ich trinke und mein geliebtes Mädel mich verlassen will.
Ich weiß ehrlich nicht wo mir der Kopf steht, deshalb würde ich mich freuen wenn ihr mir helft und mir gute Tips geben könnt. Also bitte in die Trickkiste greifen, ist die Trickkiste nicht legal dann bitte PM an mich. Sollte aber nicht die Regel sein.
Es muss doch eine Lösung dafür geben.
Für eure Antworten bedanke ich mich im voraus.
Best Regards
Gandalf
Hallo,
für Sie ist die PKV und nicht die GKV zuständig, Sie haben nicht die Möglichkeit zwischen beiden zu wählen.
Da hier ab 01.01.09 eine Versicherungspflicht besteht und bei Untätigkeit des Versicherungsnehmers ab Februar 09 Strafzahlungen fällig werden, sollte hier schnellstens Kontakt mit der PKV aufgenommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ratte1
für Sie ist die PKV und nicht die GKV zuständig, Sie haben nicht die Möglichkeit zwischen beiden zu wählen.
Da hier ab 01.01.09 eine Versicherungspflicht besteht und bei Untätigkeit des Versicherungsnehmers ab Februar 09 Strafzahlungen fällig werden, sollte hier schnellstens Kontakt mit der PKV aufgenommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ratte1
OK.
War heute bei der TK die haben aber nur GKV.
Welche PKV könnt ihr mir denn empfehlen ?
Wieviel muss ich dann ca. nachzahlen, weiß das jemand ? Nur eine grobe Schätzung.
Kann ich wohl eh nicht bezahlen.
Wenn ich das bezahlen würde könnte ich dann Arztrechnungen von diesem Jahr geltend machen, immerhin hab ich die Beiträge ja dann bezahlt.
Besten Dank erstmal
Gandalf
War heute bei der TK die haben aber nur GKV.
Welche PKV könnt ihr mir denn empfehlen ?
Wieviel muss ich dann ca. nachzahlen, weiß das jemand ? Nur eine grobe Schätzung.
Kann ich wohl eh nicht bezahlen.
Wenn ich das bezahlen würde könnte ich dann Arztrechnungen von diesem Jahr geltend machen, immerhin hab ich die Beiträge ja dann bezahlt.
Besten Dank erstmal
Gandalf
Deine zuständige Versicherung ist das Unternehmen, bei dem du zuletzt warst. Dieses Unternehmen muß dich wieder versichern, andere dürfen und werden dies auch nicht tun.
Nachdem es auch in der PKV seit 1. Jan. eine Versicherungspflicht gibt, werden wohl die Beiträge seit diesem Zeitpunkt fällig. Wenn´s finanziell nicht klappt, bleibt wohl nur der Gang zur ARGE.
Nachdem es auch in der PKV seit 1. Jan. eine Versicherungspflicht gibt, werden wohl die Beiträge seit diesem Zeitpunkt fällig. Wenn´s finanziell nicht klappt, bleibt wohl nur der Gang zur ARGE.
aber allein Leistungen von der ARGE (mancherorts auch Jobcenter genannt) erzeugen keine Versicherungspflicht in der GKV. du musst trotzdem in die PKV. die ARGE zahlt dir dann einen Zuschuss zur PKV aus. dieser deckt aber nicht den kompletten monatlichen Beitrag, den du an die PKV leisten musst. sprich, du musst noch was drauflegen. was die Nachzahlung der Beiträge ab 01.01.2009 angeht, kann man bei der ARGE auch ein Darlehen beantragen, dass dann an die ARGE zurückgezahlt werden muss.
deine zuständige ARGE findest du hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_29892/N ... n-Nav.html
deine zuständige ARGE findest du hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_29892/N ... n-Nav.html
Ist beides leider falsch. Es ist grundlegend anders als in der GKV geregelt.Rentner hat geschrieben:Deine zuständige Versicherung ist das Unternehmen, bei dem du zuletzt warst. Dieses Unternehmen muß dich wieder versichern, andere dürfen und werden dies auch nicht tun.
Nachdem es auch in der PKV seit 1. Jan. eine Versicherungspflicht gibt, werden wohl die Beiträge seit diesem Zeitpunkt fällig. Wenn´s finanziell nicht klappt, bleibt wohl nur der Gang zur ARGE.
Der Threadersteller hat unter den PKVen die freie Auswahl, nehmen muss die PKV ihn aber nur im Basistarif. Über die Aufnahme in die viel günstigeren Normaltarife kann jede PKV frei entscheiden.
Da es in der PKV keinen rückwirkenden Versicherungschutz gibt, sind auch keine Beiträge nachzuzahlen. Wohl gibt es aber Strafzuschläge: Von Februar 2009-Mai 2009 je ein Monatsbeitrag, danach nur 1/6 eines Monatsbeitrags für jeden nicht versicherten Monat.