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KVdR und nichtselbständige Tätigkeit

Verfasst: 02.11.2009, 20:03
von Clavis
Liebe Nutzer des Krankenkassenforums,

bis zum Oktober diesen Jahres war ich familienversichert (Student) und habe ganz normal von meiner Halbwaisenrente auch die Krankenkassenbeiträge bezahlt.

Nun bin ich in einer nichtselbstständigen Tätigkeit (Voll SV-pflichtig) und habe auch die Krankenkasse gewechselt. Letzte Woche erreichte mich der neue Rentenbescheid. Auch mit meiner neuen Tätigkeit bezahle ich in die KVdR meine Beiträge wie auch vor Oktober in unveränderter Höhe (allerdings noch an meine alte Krankenkasse)

Ich habe im Internet keine konkrete Antwort gefunden: Heißt das, ich bezahle in meinem SV-pflichtigen Job meine (neue) Krankenkasse von meinem Gehalt, und bezahle gleichzeitig mit meinen Rentenansprüchen die (alte) Krankenkasse?

Bezahle ich damit nicht doppelt (und vor allem an zwei verschiedene Kassen)?

Herzlichen Dank!

Verfasst: 02.11.2009, 20:42
von Rossi
Das ist schon korrekt. Wenn jemand bspw. gegen Arbeitsentgelt versicherungspflichtig beschäftigt ist, dann zahlt man auch gleichzeitig Beiträge aus der Rente. Dem Grunde nach - wie Du selber erkannt hast - doppelt.

Aber hier müßte eine Änderung erfolgen, dass der Rententräger die Beiträge aus der Rente an die neue Krankenkasse zahlt.

Die neue Krankenkasse muß dem Rententräger einfach melden, dass Du versicherungspflichtig beschäftigt bist. Dann wird es laufen.

Verfasst: 02.11.2009, 20:44
von Gast
das geht aber nur, wenn du deiner neuen Kasse auch mitteilst, dass du noch eine Rente beziehst. die neue Krankenkasse muss sich dann bei der alten Krankenkasse die entsprechenden Daten dazu anfordern.

mich würde aber mal interessieren, weshalb du familienversichert warst, wenn du doch eigentlich eine Rente bezogen hast. hast du die Voraussetzungen für die KVdR nicht erfüllt?!

Re: KVdR und nichtselbständige Tätigkeit

Verfasst: 02.11.2009, 21:05
von Rentner
Clavis hat geschrieben:bis zum Oktober diesen Jahres war ich familienversichert (Student) und habe ganz normal von meiner Halbwaisenrente auch die Krankenkassenbeiträge bezahlt.

Nun bin ich in einer nichtselbstständigen Tätigkeit (Voll SV-pflichtig) und habe auch die Krankenkasse gewechselt.
Hallo Clavis,

wenn du bislang schon Rente bezogen hast, warst du schon bei deiner alten Kasse Mitglied, d.h. selbst und nicht familenversichert, ansonsten wären keine Beiträge abgezogen worden. (Familienversicherte sind bei Rentenbezug beitragsfrei)

Somit bist du auch jetzt noch bei deiner alten Kasse versichert, da du diese hättest kündigen müssen, oder du hast deiner neuen Kasse trotz Kündigung deinen Rentenbezug nicht mitgeteilt. Dies wäre dann noch nachzuholen.

Wie auch immer: Rente und Arbeitsentgelt sind beitragspflichtig.

Hierbei gilt nämlich in der Beitragspflicht: entweder alles oder nichts