Wechsel neben- zur hauptberuflichen Selbständikeit / 7g ESTG
Verfasst: 28.10.2009, 23:40
Hallo liebe Forumsleser,
haben ein großes Problem und würde mich über Eure Hilfe sehr freuen.
Bis zum Oktober 2007 war ich nebenberuflich selbständig (Hauptberuflich 40 Stunden SV-pflichtig). Ab Oktober 2007 war ich dann hauptberuflich selbständig Tätig, als Existenzgründerin, gefördert mit Existenzgründungszuschuss. Im Jahr 2005 (nebenberuflich) hatte ich wegen einer Investitionsabsicht in 2007 eine Ansparrücklage nach §7g EStG gebildet. Diese Rücklage musste ich nun in 2007 (hauptberuflich) gewinnerhöhend auflösen, da ich nicht investiert, sondern geleast habe. Nun weist mein Einkommensteuerbescheid für 2007 Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von rund EUR 40.000 aus (19.000 EUR Auflösung 7g und 21.000 EUR laufender Gewinn). Nun zu meinem Problem. Den Einkommensteuerbescheid für 2007 habe ich meiner Krankenkasse eingereicht, mit dem Hinweis, dass im Gewinn die Auflösung der Rücklage enthalten ist (im März 2009). Heute habe ich einen Anruf bekommen, dass meine Beiträge ab Oktober 2007 -rückwirkend- auf Basis der Einkünfte aus Gewerbetrieb im Steuerbescheid für 2007 festgesetzt werden. Das die Rücklage in 2005, also einem Jahr, in dem ich noch pflichtversichert war gebildet wurde und ich aus der Rücklage keine Vorteile bei der Beitragsbemessung durch die Bildung hatte, spielt laut Aussage der Krankenkasse keine Rolle.
Ist diese Aussage richtig? Kann es sein, dass eine Rücklage aus einer nebenberuflichen selbständigen Tätigkeit meine Beitragshöhe beeinflussen kann.
Liebe Grüße
Andrea
haben ein großes Problem und würde mich über Eure Hilfe sehr freuen.
Bis zum Oktober 2007 war ich nebenberuflich selbständig (Hauptberuflich 40 Stunden SV-pflichtig). Ab Oktober 2007 war ich dann hauptberuflich selbständig Tätig, als Existenzgründerin, gefördert mit Existenzgründungszuschuss. Im Jahr 2005 (nebenberuflich) hatte ich wegen einer Investitionsabsicht in 2007 eine Ansparrücklage nach §7g EStG gebildet. Diese Rücklage musste ich nun in 2007 (hauptberuflich) gewinnerhöhend auflösen, da ich nicht investiert, sondern geleast habe. Nun weist mein Einkommensteuerbescheid für 2007 Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von rund EUR 40.000 aus (19.000 EUR Auflösung 7g und 21.000 EUR laufender Gewinn). Nun zu meinem Problem. Den Einkommensteuerbescheid für 2007 habe ich meiner Krankenkasse eingereicht, mit dem Hinweis, dass im Gewinn die Auflösung der Rücklage enthalten ist (im März 2009). Heute habe ich einen Anruf bekommen, dass meine Beiträge ab Oktober 2007 -rückwirkend- auf Basis der Einkünfte aus Gewerbetrieb im Steuerbescheid für 2007 festgesetzt werden. Das die Rücklage in 2005, also einem Jahr, in dem ich noch pflichtversichert war gebildet wurde und ich aus der Rücklage keine Vorteile bei der Beitragsbemessung durch die Bildung hatte, spielt laut Aussage der Krankenkasse keine Rolle.
Ist diese Aussage richtig? Kann es sein, dass eine Rücklage aus einer nebenberuflichen selbständigen Tätigkeit meine Beitragshöhe beeinflussen kann.
Liebe Grüße
Andrea