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KRANKENGELD ODER ALG1

Verfasst: 28.10.2009, 14:59
von karli
HALLO

ANGENOMMEN ICH BIN BIS 31.10. im Bezug von Krankengeld und wäre
ab 1.11.09 arbeitlos ohne daß ich aber den Antrag auF ALG abgeben hätte
aber schon gemeldet und breche mir am 31.10. ein Bein.
Wer ist dann zuständig AfA oder Krankengeld?

DANKE

Verfasst: 28.10.2009, 15:25
von CiceroOWL
Das kommt jetzt darauf wo dir dein das Bein brichst, bei welcher Gelegenheit.

Verfasst: 28.10.2009, 23:30
von karli
sorry,ich habe das bißchen blöd formuliert.
was ich meinte ,wenn ich bevor ich den antrag abgeben habe,erneut erkranke ,wer ist dann zuständig.
also antragsformulare sind abgeholt aber noch nicht abgeben

Verfasst: 29.10.2009, 00:39
von Czauderna
Hallo,
so wie eschildert ereignet sich der Unfall am Tage des letzten Krankengeldbezuges, ist also hinzugetreten und verlängert deshalb die bestehende Arbeitsunfähigkeit, d.h. die Kasse zahlt weiter Krankengeld.
Gruß
Czauderna