GKV bei Auslandsaufenthalt ruhend stellen, Anwartschaft
Verfasst: 26.10.2009, 16:41
Hallo,
ich werde mich demnächst für 5 Monate in Südamerika aufhalten und bin als Selbstständiger in der GKV freiwillig versichert. Da die GKV im Ausland keine Kassenleistungen erbringt, möchte ich für die Zeit natürlich auch keine Beiträge zahlen.
Im vergangenen Jahr bei einer identischen Situation konnte ich, bei Nachweis einer Auslandskrankenversicherung, die GKV ruhend stellen, musste also keine Beiträge zahlen. Das wollte ich dieses mal auch machen, habe jedoch eine Absage bekommen: eine Beendigung der Versicherung sei nur möglich, wenn ich meinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Geltungsbereich des SGB habe. Eine andere Möglichkeit gebe es nicht.
Auf Nachfrage, warum dies zuvor dann ohne Probleme möglich war, erklärte die GKV, dass es sich bei der damaligen Zusage um einen Irrtum des Mitarbeiters gehandelt habe und dann lediglich aus Kulanzgründen (wegen der bereits erteilten Zusage) das Ruhendstellen gestattet wurde.
Jetzt habe ich verschiedenfach gelesen, dass man eine Anwartschaft abschließen könne und dann nur einen Mindestbeitrag von ca. 40 EUR monatlich zahlen müsse. Hiervon hat die GKV jedoch nichts gesagt, nach deren Auskunft gibt es keine andere Möglichkeit, als die Versicherung entweder "normal" fortzuführen, oder den Wohnsitz in Deutschland abzumelden.
Hoffe mich kann jemand hierzu aufklären. Vielen Dank.
Grüße
ich werde mich demnächst für 5 Monate in Südamerika aufhalten und bin als Selbstständiger in der GKV freiwillig versichert. Da die GKV im Ausland keine Kassenleistungen erbringt, möchte ich für die Zeit natürlich auch keine Beiträge zahlen.
Im vergangenen Jahr bei einer identischen Situation konnte ich, bei Nachweis einer Auslandskrankenversicherung, die GKV ruhend stellen, musste also keine Beiträge zahlen. Das wollte ich dieses mal auch machen, habe jedoch eine Absage bekommen: eine Beendigung der Versicherung sei nur möglich, wenn ich meinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Geltungsbereich des SGB habe. Eine andere Möglichkeit gebe es nicht.
Auf Nachfrage, warum dies zuvor dann ohne Probleme möglich war, erklärte die GKV, dass es sich bei der damaligen Zusage um einen Irrtum des Mitarbeiters gehandelt habe und dann lediglich aus Kulanzgründen (wegen der bereits erteilten Zusage) das Ruhendstellen gestattet wurde.
Jetzt habe ich verschiedenfach gelesen, dass man eine Anwartschaft abschließen könne und dann nur einen Mindestbeitrag von ca. 40 EUR monatlich zahlen müsse. Hiervon hat die GKV jedoch nichts gesagt, nach deren Auskunft gibt es keine andere Möglichkeit, als die Versicherung entweder "normal" fortzuführen, oder den Wohnsitz in Deutschland abzumelden.
Hoffe mich kann jemand hierzu aufklären. Vielen Dank.
Grüße