Krankengeld erst ab Datum der Feststellung!?!
Verfasst: 26.10.2009, 14:48
Moinmoin.
Ich bin am Ende meiner Wiedereingliederung wieder krank geworden, bis dann die Arbeitsunfähigkeit festgestellt wurde, habe ich aber schon wieder voll gearbeitet. Nun hat mein behandelnder Arzt aber nur den Zahlschein der eigentlich nur bis Ende der Eingliederung gedacht war, einfach "bis auf weiteres" ausgestellt und meinte, das würde der Krankenkasse so genügen. Dem war natürlich nicht so, bis dann die Kasse aber den "Gelben Schein" anforderte, waren 14 Tage vergangen. Für die nun kein Krankengeld gezahlt wird, da dieses ja erst ab dem Datum der Feststellung erfolgt.
Wen darf ich jetzt hauen?!?
Nee, im Ernst, mir fehlt mein halber Monatsbedarf und mein Konto ist nach einem Jahr Krankheit auch am Ende.
Ich bin für jeden Tip dankbar.
Schöne Grüße
Joerg
Ich bin am Ende meiner Wiedereingliederung wieder krank geworden, bis dann die Arbeitsunfähigkeit festgestellt wurde, habe ich aber schon wieder voll gearbeitet. Nun hat mein behandelnder Arzt aber nur den Zahlschein der eigentlich nur bis Ende der Eingliederung gedacht war, einfach "bis auf weiteres" ausgestellt und meinte, das würde der Krankenkasse so genügen. Dem war natürlich nicht so, bis dann die Kasse aber den "Gelben Schein" anforderte, waren 14 Tage vergangen. Für die nun kein Krankengeld gezahlt wird, da dieses ja erst ab dem Datum der Feststellung erfolgt.
Wen darf ich jetzt hauen?!?
Nee, im Ernst, mir fehlt mein halber Monatsbedarf und mein Konto ist nach einem Jahr Krankheit auch am Ende.
Ich bin für jeden Tip dankbar.
Schöne Grüße
Joerg