Seite 1 von 1
kinder kur. wie stehen unsere chancen?
Verfasst: 26.10.2009, 10:19
von YvonneUndLeonie
hallo
ich habe für meine tochter eine kinderkur beantragt.
ich habe ein attest vom HNO und vom kinderarzt.
atteste sind auf:
*chron. tubenkatharr
*chron. mittelohrentzündung (trotz 2x OP inkl. paukenröhrchen)
*infekte der atemwege
*seit 2.LJ ständig kruppanfälle
meine tochter wird jetzt 4 jahre alt.
was meint ihr, wie die chancen stehen?
ich bin alleinerziehend und muss natürlich arbeiten gehen. (was ich ja auch gerne mache
) es geht nur darum, dass sie nicht 1 x im monat krank sein kann. das macht mein chef auch nicht lange mit....
eingereicht habe ich die unterlagen bei der KK. wird dies dort bearbeitet oder beim RV?
danke
Verfasst: 26.10.2009, 12:35
von Czauderna
Hallo,
wenn die Antragsunterlagen stimmen gibt es bei einer reinen Kinderkur grundsätzlich keine Probleme.
Zuständig kann die Kasse aber auch die Rentenversicherung sein.
Ich empfehle sich auch vor der Beantragung mal bei der Cariras, der Arbeiterwohlfrahrt dem Roten Kreuz oder anderen Einrichtungen zu erkundigen. Die bearten einem eigentlich sehr gut und nehmen das Antragsverfahren bei Kostenträger vor.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 26.10.2009, 12:41
von YvonneUndLeonie
danke für deine antwort!
meinst du, die bekommen wir durch?
ich habe mich an eine beratungsstelle gewandt.
nur die sagten, es sei im moment generell so, dass die kassen zu 80 % ablehnen würden.... kann ich natürlich nicht beurteilen ob das stimmt....
viele arbeiten doch hier bei der KK, oder?
vielleicht ist jmd hier, der mir antworten mag/kann, ob die chancen bei den indikationen eher gut oder schlecht stehen....
vielen lieben dank
Verfasst: 26.10.2009, 21:33
von Czauderna
Hallo,
wie geschrieben, ich sehe da gute Chancen bei dieser Diagnosenstellung.
Allerdings stellt sich mir die Frage ob für ein 4jähriges Kind eine Kinderkur, also ohne Mutter, das Richtige ist - ich denke "nein".
Aber es gibt auch Reha-Einrichtungen für Kinder in denen eine gesunde Begleitperson mit aufgenommen werden kann.
Eine "Mutter-Kind-Kur" orientiert sich in erster Linie an der Kurbedürftigkeit der Mutter.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 26.10.2009, 22:20
von YvonneUndLeonie
hallo
ich würde natürlich als begleitperson mitfahren!
alleine würde sie nicht fahren und das würde ich nicht machen.
Verfasst: 26.10.2009, 22:20
von YvonneUndLeonie
PS:
läuft das eigentlich über die KK oder den RV?
danke
Verfasst: 27.10.2009, 00:08
von Christoph1976
Krankenkasse wie auch RV-Träger bieten eine Kinderreha an. Dort wo der Antrag gestellt wird, muss der Antrag geprüft werden. Es besteht eine sogenannte "Gleichrangigkeit" D.h. Du kannst es Dir aussuchen, aber Du hast ja bereits geschrieben, dass Du den Antrag bei Deiner KK eingereicht hast, somit ist sie auch zuständig.
Verfasst: 27.10.2009, 09:45
von YvonneUndLeonie
ja, genau. bei der KK hab ich den antrag eingereicht. vor 10 tagen.
dachte vielleicht, dass die KK den dann an den RV weiter reicht.
bin ja mal gespannt ob wir die bewilligt bekommen.
meine tochter ist schon wieder krank
danke für deine antwort
Verfasst: 03.11.2009, 21:31
von hammer62
Generell wird erst mal abgelehnt (ambulante Behandlung am Wohnort ausreichend, anderer Kostenträger zuständig usw...) Bei Widerspruch erhöhen sich dann die Chancen für eine Bewilligung. Die Kassen haben meist interne Quoten, die jeder SB erfüllen soll. Ausnahmen gibt es natürlich überall.
Viel Glück!
Verfasst: 05.11.2009, 21:01
von Christoph1976
hammer62 hat geschrieben:Generell wird erst mal abgelehnt (ambulante Behandlung am Wohnort ausreichend, anderer Kostenträger zuständig usw...) Bei Widerspruch erhöhen sich dann die Chancen für eine Bewilligung. Die Kassen haben meist interne Quoten, die jeder SB erfüllen soll. Ausnahmen gibt es natürlich überall.
Sorry, aber so etwas kann ich nicht glauben. Ich kann zu 100 % sagen, dass so etwas bei meinem Arbeitgeber nicht gemacht wird. Definitiv entscheiden wir nach medizinischer Notwendigkeit. Die Krankenkasse, welche "generell" ablehnt, würde ich sofort kündigen und als Mitarbeiter ebenfalls meine Konsequenzen ziehen.
Verfasst: 06.11.2009, 00:13
von Czauderna
hammer62 hat geschrieben:Generell wird erst mal abgelehnt (ambulante Behandlung am Wohnort ausreichend, anderer Kostenträger zuständig usw...) Bei Widerspruch erhöhen sich dann die Chancen für eine Bewilligung. Die Kassen haben meist interne Quoten, die jeder SB erfüllen soll. Ausnahmen gibt es natürlich überall.
Viel Glück! :D
Hallo,
sorry, aber das ist Quatsch - hast Du gelesen dass es hier um eine Kinderkur geht ?
Auch bei uns wird in solchen Fällen "nicht erstmal abgelehnt", sondern
entsprechend den Antragsunterlagen entschieden, ggf. unter Einschaltung des MDK.
Nicht verschweigen will ich allerdings, das, wenn die ärztlichen Antragsunterlagen nicht "ordentlch" ausgestellt wurden, es mit einer sofortigen Bewilligung nicht so einfach ist.
Deshalb raten wir immer, sich vor der Antragstellung entsprechend bei uns beraten zu lassen. wenn dieser Rat befolgt wird dann klappt das auch in der Regel mit der Bewilligung.
Gruß
Czauderna