Erster ESt Bescheid und die Berechnung der Beiträge
Verfasst: 23.10.2009, 09:37
Hallo zusammen,
ich bin seit 2007 selbständig und in der GKV.
Meine Beiträge wurden bisher aufgrund meiner Selbsteinschätzung vorläufig berechnet.
Nun liegt mir der ESt Bescheid für das Jahr 2007 (=aktuellster Bescheid) vor, den ich nun meiner KK einreichen werde (muss).
Meine Einnahmen sind höher als meine Selbsteinschätzung und es werden nun Nachzahlungen fällig.
Frage:
Wie wirkt sich dieser ESt Bescheid auf meine Beiträge aus? Muss ich nun für die ganze Zeit seit 2007 Beiträge aufgrund meiner Einkünfte aus dem ESt Bescheid von 2007 zahlen.
Oder wird nur für 2007 ein endgültiger Bescheid erlassen, für die Jahre danach ein vorläufiger Bescheid, auf Basis der Einnahmen von 2007 und die Folgejahre werden erst dann endgültig beschieden, wenn der ESt Bescheid des jew. Jahres vorliegt?
Soweit ich mich hier belesen habe, kann ich nur dann zu viel entrichtete Beiträge zurückbekommen, wenn der Bescheid vorläufig ist.
Hintergrund ist, dass ich vermeiden möchte, dass ich bereits heute für die Jahre nach 2007, für die mir noch kein Bescheid vorliegt, ENDGÜLTIGE Bescheide bekommen möchte, und dann evtl. zu viel Beitrag zahle, wenn meine Einkünfte in diesen Jahren UNTER den Einkünften aus 2007 liegen.
Kann ich da irgendwie Einfluss darauf nehmen?
Besten Dank schon mal
MaEl
ich bin seit 2007 selbständig und in der GKV.
Meine Beiträge wurden bisher aufgrund meiner Selbsteinschätzung vorläufig berechnet.
Nun liegt mir der ESt Bescheid für das Jahr 2007 (=aktuellster Bescheid) vor, den ich nun meiner KK einreichen werde (muss).
Meine Einnahmen sind höher als meine Selbsteinschätzung und es werden nun Nachzahlungen fällig.
Frage:
Wie wirkt sich dieser ESt Bescheid auf meine Beiträge aus? Muss ich nun für die ganze Zeit seit 2007 Beiträge aufgrund meiner Einkünfte aus dem ESt Bescheid von 2007 zahlen.
Oder wird nur für 2007 ein endgültiger Bescheid erlassen, für die Jahre danach ein vorläufiger Bescheid, auf Basis der Einnahmen von 2007 und die Folgejahre werden erst dann endgültig beschieden, wenn der ESt Bescheid des jew. Jahres vorliegt?
Soweit ich mich hier belesen habe, kann ich nur dann zu viel entrichtete Beiträge zurückbekommen, wenn der Bescheid vorläufig ist.
Hintergrund ist, dass ich vermeiden möchte, dass ich bereits heute für die Jahre nach 2007, für die mir noch kein Bescheid vorliegt, ENDGÜLTIGE Bescheide bekommen möchte, und dann evtl. zu viel Beitrag zahle, wenn meine Einkünfte in diesen Jahren UNTER den Einkünften aus 2007 liegen.
Kann ich da irgendwie Einfluss darauf nehmen?
Besten Dank schon mal
MaEl