Krankenversichert über Familienversicherung der Ehefrau
Verfasst: 22.10.2009, 14:27
Hallo!
Momenten bin ich als Rentenantragsteller über die Familienversicherung meiner Frau krankenversichert. Meine Frau bezieht aufgrund meiner vorliegenden Berufsunfähigkeit monatl. Leistungen aus einer privaten BUZ, da ausschließlich meine Frau Versicherungsnehmer (ich VP) der genannten Versicherung ist. Ich selbst verfüge derzeit über keinerlei Einnahmen.
Da sie Ende Juli einen Bandscheibenvorfall hatte und seitdem arbeitsunfähig ist (wobei sie die KK im August jedoch nach Aktenlage gesund schrieb), werden wir für sie ab dem 6. Monat der „AU“ Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung beantragen müssen. Versicherungsnehmer für diese Versicherungspolice bin ich. Versicherte Person hingegen meine Frau.
Meine Frage:
Zählen Leistungen aus einer privat abgeschlossenen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, zu der weder staatliche Zuschüsse, noch Zuschüsse des Arbeitgebers geleistet wurden, als Einnahmen, die eine Mitgliedschaft in der Familienversicherung meiner Frau ausschließen, sodass ich für meine Mitgliedschaft aufgrund dieser Einnahmen selbst aufkommen muss?
Der Sachbearbeiter sagte ja, konnte mir jedoch keine genauen Angaben über die Art der Einnahmen aus Versorgungsbezügen machen, da die private BUZ nicht aufgeführt wird.
Als Einnahmen zählen:
Der Rente vergleichbare Einnahmen, insbesondere laufende Geldleistungen zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung mit dem vollen allgemeinen Beitragssatz der zuständigen GKV, Renten der betrieblichen Altersversorgung, Zusatzrenten im öffentlichen Dienst, Versorgungsbezüge aus dem Ausland, sonstige Zusatzversorgungen, Renten oder Versorgungsbezüge bestimmter Berufsgruppen. Ausgenommen davon sind z.B.: Übergangsweise gewährte Bezüge, Übergangsgelder, -beihilfen und –gebührnisse. Unfallbedingte Leistungen und Leistungen der Beschädigtenversorgung (Unfallrenten und unfallbedingte Erhöhungen von Versorgungsbezügen)
Einnahmen speziell aus einer privaten Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung werden hingegen nicht genannt. Außerdem werden die Leistungen aus der BUZ nur übergangsweise und damit befristet, längstens bis zum 65. Lj. (= Vertragsende) geleistet, sofern die Anspruchsvoraussetzungen bis dahin weiterhin erfüllt sind und vorzeitig nicht entfallen.
Aus der BUZ müssen keine Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet werden. Staatliche Zuschüsse oder Zuschüsse vom Arbeitgeber wurden nicht geleistet. Es handelt sich also um eine rein privat abgeschlossene Zusatzversicherung (Dt. Herold) für den Fall der Berufsunfähigkeit, deren Versicherungsbeiträge aus der eigenen Tasche und ohne Zuschüsse Dritter entrichtet wurden.
Viele Grüße
Marcel
Momenten bin ich als Rentenantragsteller über die Familienversicherung meiner Frau krankenversichert. Meine Frau bezieht aufgrund meiner vorliegenden Berufsunfähigkeit monatl. Leistungen aus einer privaten BUZ, da ausschließlich meine Frau Versicherungsnehmer (ich VP) der genannten Versicherung ist. Ich selbst verfüge derzeit über keinerlei Einnahmen.
Da sie Ende Juli einen Bandscheibenvorfall hatte und seitdem arbeitsunfähig ist (wobei sie die KK im August jedoch nach Aktenlage gesund schrieb), werden wir für sie ab dem 6. Monat der „AU“ Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung beantragen müssen. Versicherungsnehmer für diese Versicherungspolice bin ich. Versicherte Person hingegen meine Frau.
Meine Frage:
Zählen Leistungen aus einer privat abgeschlossenen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, zu der weder staatliche Zuschüsse, noch Zuschüsse des Arbeitgebers geleistet wurden, als Einnahmen, die eine Mitgliedschaft in der Familienversicherung meiner Frau ausschließen, sodass ich für meine Mitgliedschaft aufgrund dieser Einnahmen selbst aufkommen muss?
Der Sachbearbeiter sagte ja, konnte mir jedoch keine genauen Angaben über die Art der Einnahmen aus Versorgungsbezügen machen, da die private BUZ nicht aufgeführt wird.
Als Einnahmen zählen:
Der Rente vergleichbare Einnahmen, insbesondere laufende Geldleistungen zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung mit dem vollen allgemeinen Beitragssatz der zuständigen GKV, Renten der betrieblichen Altersversorgung, Zusatzrenten im öffentlichen Dienst, Versorgungsbezüge aus dem Ausland, sonstige Zusatzversorgungen, Renten oder Versorgungsbezüge bestimmter Berufsgruppen. Ausgenommen davon sind z.B.: Übergangsweise gewährte Bezüge, Übergangsgelder, -beihilfen und –gebührnisse. Unfallbedingte Leistungen und Leistungen der Beschädigtenversorgung (Unfallrenten und unfallbedingte Erhöhungen von Versorgungsbezügen)
Einnahmen speziell aus einer privaten Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung werden hingegen nicht genannt. Außerdem werden die Leistungen aus der BUZ nur übergangsweise und damit befristet, längstens bis zum 65. Lj. (= Vertragsende) geleistet, sofern die Anspruchsvoraussetzungen bis dahin weiterhin erfüllt sind und vorzeitig nicht entfallen.
Aus der BUZ müssen keine Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet werden. Staatliche Zuschüsse oder Zuschüsse vom Arbeitgeber wurden nicht geleistet. Es handelt sich also um eine rein privat abgeschlossene Zusatzversicherung (Dt. Herold) für den Fall der Berufsunfähigkeit, deren Versicherungsbeiträge aus der eigenen Tasche und ohne Zuschüsse Dritter entrichtet wurden.
Viele Grüße
Marcel