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Beitragsnachzahlung nach Fehlberechnung der Kasse?

Verfasst: 22.10.2009, 13:15
von nobodykmd
Moin ihr lieben habe ein rießiges Problem!
Erstmal zu meiner Person, ich bin 22 und studiere. Ich habe 2008 im September Oktober und November gearbeiten auf Gewerbeschein( nebenberuflich Selbstständig da hauptberuflich Student). Habe in der pro Woche 650 Euro verdient und habe auf Auftragbasis halt 5 Wochen mal gearbeitet eher spontan immer! Mal eine woche mal 2 am Stück aber immer nur ein bis 2 Einsätze pro Monat. So nun habe ich im August jede Woche einen Brief von der AOK bekommen mit Formularen und Fragebögen zu meiner Beschäftigung! Da durch ich keine Ahnung hatte die auszufüllen bin ich in die Zweigstelle der AOK in Zwickau gegangen und die haben mir sehr gut geholfen beim Ausfüllen so das ich eine Woche später die selben Dokumente nochmal zuhause hatte und sie nochmals selbst ausfüllen durfte! Kaum eine Woche später hatte ich einen Brief im Briefkasten, wo drin stand das ich für Oktober und November Studentenbeiträge nachzahlen muss. Hab ich gedacht okay musste zahlen bin hin hab alles ausgefüllt mir einer Sachbearbeitering und habe 65 euro bezahlt für Oktober und November! So habe nun gedacht alles is iO, ja nix is die haben mir nun eine Rechnung über 400 Euro noch zugeschickt weil mein Gewerbeschein auf August datiert ist und ich im das letzte mal im Februar gearbeitet habe. So Ihre Begründung nun man kann keine Tätigkeit einfach dazwischen Unterbrechen! Naja ich arbeite nur auf Auftragsbasis und immer mal ein paar Stunden bis hin zu einer Woche als Promoter. So jeder Fragebogen den ich ausfüllen sollte wollte nur Angaben bis 31.12.2008. Mein Problem ist nun erstens habe ich nicht soviel Geld geschweige noch möchte ich dies Zahlen da ich bei jeder Tätigkeit bis zu 30Tage auf mein Lohn warten muss somit habe ich im September nix verdient nur im Oktober und November! Das ist ja nicht das Einzige nun habe ich noch einen Brief bekommen wo ich begrüßt werde in der Familien Versicherung und werde gefragt ob ich noch jemanden mitversichern möchte???????

Was soll ich nur machen? Habe mal unverbindlich mit einem befreundetem Anwalt gesprochen und der meinte ich müsse das nicht zahlen weil ich alle Unterlagen eingereicht hatte, meine sowie Rechnungen die ich geschrieben hatte. Daher ist es ein Fehler der Kasse und war ja in der Zeit nicht mal bei Arzt. Ich habe nichts in Anspruch genommen. Bitte helft mir!

Verfasst: 22.10.2009, 13:27
von CiceroOWL
Hallo erstmal Widerspruch einlegen. Also aufgrund der slebst. Tätigkeit müßte rückwirkden geprüft werden ob die überwiegt und in welchen Zeitraum. Dabei wird von der Gewerbean und abmeldung ausgegangen werden. also wo du die 650 € erwitschatet hast geht meiner Meinung nach die Familienversicherung nicht mehr, denn müßte geprüft werden wie sich deine selbst Tätigkeit gestalte hat.

Verfasst: 22.10.2009, 13:30
von Czauderna
Hallo,
ich sehe hier evtl. eine Fehlbeurteilung seitens der Kasse !!
Die Familienversicherung kann nicht durchgeführt werden wenn regelmäßig mehr als 360,00 € Einnahmen vorliegen, dazu zählen auch die Einnahmen aus einer geringfügigen selbständigen Tätigkeit.
Insofern kann man die Erhebung des Studentenbeitrages für zwei Monate durchaus nachvollziehen.
Wenn nun die Kasse aber für die Dauer ab Beginn des Gewerbescheins die Familienversicherung verneint, dann muss sie aber auch hingehen und die Gesamteinnahmen aus der selb. Tätigkeit auf die geamten Monate umlegen - kommen dann weniger als 360,00 € raus dann verbleibt es für die gesamte Dauer bei der Familienversicherung.
Liegen die Einnahmen aber über der Grenze dann würde die Kasse richtig liegen.

Verfasst: 22.10.2009, 13:33
von CiceroOWL
Meine Rede, sieht für mich aus wie eine temporäre Selbständigkeit.

Verfasst: 22.10.2009, 13:33
von nobodykmd
naja ich habe 2008, 3141 euro verdient und habe nur 5 Wochen gearbeitet in September Oktober und November. Warum sollte das auf den gesamten Zeitraum August bis Dezember umgelegt werden?

Verfasst: 22.10.2009, 13:40
von CiceroOWL
Denn ist auch nur fpür diesen Zeitraum der studentenbeitrag fällig meiner Meinung nach.

Verfasst: 22.10.2009, 13:53
von Czauderna
Hallo,
wenn ich mal vergleiche mit der Einstufung von hauptberuflich Selbständigen dann werden die im Kalenderjahr erzielten Einnahmen auch auf alle Monate verteilt und danach der Beitrag berechnet weil man eben nicht sagen kann wann genau welche Einnahmen tatsächlich erzielt wurden.
Würde man anders handeln dann könnte sich doch folgende Konstellation ergeben.
Der hauptberuflich Selbständige erklärt das er im Juni des Jahres 2008 einen Einkommen von 30.000 € erzielt hat - in den anderen Monaten des Jahres aber jeweils 0,00 €. Die würde dann dazu führen, dass er im Juni den Höchstbeitrag (max. Beitragsbemessungsgrenze) zaheln würde und für alle anderen Monate den Beitrag nach der Mindestbemessungsgrenze.

Geht nicht !!!

Also denke ich dass die Kasse richtig liegt - sie hat die 3141,00 € auf die Monate August bis Dezember verteilt und das war es.
Gruß
Czauderna