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Gesetzliche Mindestgrenze für Krankenversicherungsbeiträge
Verfasst: 21.10.2009, 17:32
von Gajek
Folgende Situation: Mein Mann verdient allein zu wenig, um die Familie zu versorgen. Also habe ich einen 400€-Job angenommen. Da dies aber immer noch zu wenig ist, verdiene ich ca. 150€ dazu.
Dies habe ich meiner Krankenkasse angegeben, wie es sich gehört. Nach drei Monaten (!) habe ich einen Bescheid über meine Beiträge erhalten: "Die Krankenversicherungsbeiträge berechnen sich prozentual aus Ihren Einnahmen von 150€, wenigstens aber aus der gesetzlichen Mindestgrenze von 840€..." Das heißt also, ich zahle 14,3% nicht etwa auf meine 150€, sondern auf 840€!!! Umgerechnet wären das 80%, mir bleiben also 13,50€ übrig. Ja wie sozial ungerecht ist das denn? Dazu kommt, dass mir die Dame am Telefon geraten hat, den Job aufzugeben und Hartz IV zu beantragen. Das finde ich 1. einen Schlag ins Gesicht für jemanden, der ein soziales Gewissen hat und seinen Job angibt und dem Staat nicht auf der Tasche liegen will, 2. würde ich keinen Cent Hartz IV bekommen, weil ich dummerweise verheiratet bin.
Jetzt meine Frage: weiß jemand eine Krankenkasse, die da Verhandlungsspielraum hat? Oder sonst eine Lösung???? Danke schon mal im voraus!
Verfasst: 21.10.2009, 18:54
von ritfau
...das ist aus deiner Sicht natürlich nicht so einfach zu verstehen. Ich gehe mal davon aus, dass du bisher in der Familienversicherung bei deinem Mann kostenfrei versichert warst? Dann darfst du im Fall, dass du eine "Geringfügige Beschäftigung" (das ist eine Beschäftigung bis max. 400€ Verdienst) ausübst, INSGESAMT 400€ an Einkommen monatlich haben.
Sobald du nur einen Cent mehr an Einkommen hast, unerheblich ob es sich um eine weitere Beschäftigung, Zinsen, Vermietungseinkünfte oder eine kleine selbständige Tätigkeit handelt, wirst du sofort selbst versichert un musst Beiträge aus dem Mindestbetrag von 840€ zahlen.
Interessant wäre hier noch, um welche Art von Einkommen es sich bei dir bei den zusätzlichen 150€ handelt. Wenn du nämlich 2 geringfügige beschäftigungsverhältnisse hast, dann werden die Einnahmen zusammengezählt -> insgesamt über 400€ -> dann wirst du Pflichtversichrt un der Arbeitgeber muss dich richtig anmelden. Eine zweite geringfügige Beschäftigung ist nicht möglich, wenn du in der ersten Beschäftigung bereits 400€ verdienst.
In deinem Fall ist es in der Tat zu empfehlen, auf die 150€ zu verzichten, da sich das sonst wirklich nicht lohnt. Falls du die Möglichkeit bekommen solltest, versuche eine Stelle mit mehr wie 400€ Verdienst zu erhalten. Dann wirst du Versicherungspflichtig und bei einem verdienst zwischen 400 und 800€ über die sog. Gleitzone angerechnet. D. H. der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil an Beiträgen zur Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung voll, du hast aber je nach Verdienst nur geringere Abzüge. erst ab 800€ wird ungefähr Halbe-Halbe bei den Beiträge gemacht. Es gibt hier aber keinen Mindestbeitrag-es wird nur prozentual gberechnet.
Bei der freiwilligen Mitgliedschaft, in der du die Beiträge selbst zahlen musst, kannst du jedoch an der Mindestgrenze nichts ändern. Das ist eine gesetzliche Vorgabe und bei allen Kassen gleich.
Hoffe, das beantwortet deine Frage.
Verfasst: 24.10.2009, 17:55
von Gajek
Vielen Dank für die Tipps. Das Problem ist nur - wo finde ich einen Job, bei dem ich mehr als 400€ und weniger als 800€ verdiene? Das macht doch kein Arbeitgeber, wenn er dann die ganzen Versicherungsbeiträge zahlen muss.
Bin sowieso mal gespannt, wie es mit der Gesundheitspolitik weitergeht. Einkommensunabhängige Beiträge hören sich schon mal nicht so gut an...
Verfasst: 29.10.2009, 19:52
von MisterX_de
Das macht durchaus Sinn, das wissen nur die wenigstens - denn
400 € Job - AG-Anteil = 28 % Pauschalabgaben = 112,- €, die allein der AG trägt
450 € Job - Gleitzone = Arbeitgeber trägt insgesamt ca. € 80-90 €
Arbeitnehmer trägt insgesamt ca.€ 50-60
Alles auf reine Sozialabgaben bezogen.
Der Arbeitgeber hätte also weniger Abgaben als vorher, Du bleibst bei Deinen 400 € Einkommen
und bist für nen Schnapper gesetzlich versichert. Wenn Du dann noch sonstige Einkünfte
aus Vermietung und Verpachtung oder ähnliches hast interessiert das keinen.
Du könntest sogar bis zu knapp € 600 brutto verdienen. Dann hat der AG die gleichen Kosten wie
für Dich als Minijobber. Und Du hättest noch ca. € 500 übrig. Inklusive Krankenversicherung etc.
Was meinst Du, warum so viele Arztehefrauen für 450 € bei ihrem Mann beschäftigt sind
und "angeblich" die Buchführung etc. durchführen. In der privaten Versicherung des Mannes
wären sie für erheblich höhere Beiträge zu versichern. Und wenn der Ehemann einen guten
Steuerberater hat und seine monatlichen Einkünfte unter 4000 € drückt sind sogar die Kinder
noch kostenlos mitversichert.
Aber ich schweife ab.
Verfasst: 29.10.2009, 21:28
von Czauderna
Hallo Mr. X,
absolut perfekt - schade dass es hier keine Sternchen gibt.
Gruß
Czauderna