Zahlen KK keine Polio-Impfung mehr?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Zahlen KK keine Polio-Impfung mehr?
Hallo,
meine Mutter sollte eigentlich 2009 eine Auffrischungsimpfung bekommen. Gestern wollte sie sich also impfen lassen und der Hausarzt meinte, einige KK zahlen diese nicht mehr und sie bekam ein Privatrezept.
Meine Frage ist nun, welche Krankenkassen zahlen diese denn und warum zahlen manche nicht?
LG Lillie
meine Mutter sollte eigentlich 2009 eine Auffrischungsimpfung bekommen. Gestern wollte sie sich also impfen lassen und der Hausarzt meinte, einige KK zahlen diese nicht mehr und sie bekam ein Privatrezept.
Meine Frage ist nun, welche Krankenkassen zahlen diese denn und warum zahlen manche nicht?
LG Lillie
Hallo,
hier die dazugehörigen gesetzlichen Regelungen :
Poliomyelitis Grundimmunisierung im Alter von 2, 3 und 4 sowie zwischen dem 11. bis 14. Lebensmonat. Bei monovalenter Anwendung bzw. bei Kombinationsimpfstoffen ohne Pertussiskomponente kann die Dosis im vollendeten 3. Lebensmonat entfallen.
Auffrischimpfung erfolgt im Alter von 9 bis 17 Lebensjahren. Eine routinemäßige Auffrischimpfung wird nach dem 18. Lebensjahr nicht empfohlen.
Alle Personen bei fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung. Erwachsene mit ≥ 4 dokumentierten OPV- bzw. IPV-Impfungen im Kindes- und Jugendalter bzw. nach einer Grundimmunisierung im Erwachsenenalter gelten als vollständig immunisiert.
Für folgende Personengruppen ist eine Auffrischimpfung indiziert: – Reisende in Regionen mit Infektionsrisiko (die aktuelle epidemiologische Situation ist zu beachten, insbesondere die Meldungen der WHO)
– Aussiedler, Flüchtlinge und Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, bei der Einreise aus Gebieten mit Polio-Risiko.
Berufliche Indikationen: Personal in Gemeinschaftsunterkünften für Aussiedler, Flüchtlinge, Asylbewerber; Medizinisches Personal, das engen Kontakt zu Erkrankten haben kann.
Gruß
Czauderna
hier die dazugehörigen gesetzlichen Regelungen :
Poliomyelitis Grundimmunisierung im Alter von 2, 3 und 4 sowie zwischen dem 11. bis 14. Lebensmonat. Bei monovalenter Anwendung bzw. bei Kombinationsimpfstoffen ohne Pertussiskomponente kann die Dosis im vollendeten 3. Lebensmonat entfallen.
Auffrischimpfung erfolgt im Alter von 9 bis 17 Lebensjahren. Eine routinemäßige Auffrischimpfung wird nach dem 18. Lebensjahr nicht empfohlen.
Alle Personen bei fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung. Erwachsene mit ≥ 4 dokumentierten OPV- bzw. IPV-Impfungen im Kindes- und Jugendalter bzw. nach einer Grundimmunisierung im Erwachsenenalter gelten als vollständig immunisiert.
Für folgende Personengruppen ist eine Auffrischimpfung indiziert: – Reisende in Regionen mit Infektionsrisiko (die aktuelle epidemiologische Situation ist zu beachten, insbesondere die Meldungen der WHO)
– Aussiedler, Flüchtlinge und Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, bei der Einreise aus Gebieten mit Polio-Risiko.
Berufliche Indikationen: Personal in Gemeinschaftsunterkünften für Aussiedler, Flüchtlinge, Asylbewerber; Medizinisches Personal, das engen Kontakt zu Erkrankten haben kann.
Gruß
Czauderna
Hallo Czauderna,
ja, genau das hab ich im Netz gefunden, auf einer AOK-Seite!
Das ist ja die KK, die nicht zahlt, meine Frage war ja, welche KK zahlt diese Impfung? Und welches Gesetz ist das, heißt, wo finde ich es?
Frage auch deshalb, weil wir demnächst alle zusammen die KK wechseln möchten und da eben auch sowas mit in die Beurteilungskriterien zählt.
LG Lillie
ja, genau das hab ich im Netz gefunden, auf einer AOK-Seite!
Das ist ja die KK, die nicht zahlt, meine Frage war ja, welche KK zahlt diese Impfung? Und welches Gesetz ist das, heißt, wo finde ich es?
Frage auch deshalb, weil wir demnächst alle zusammen die KK wechseln möchten und da eben auch sowas mit in die Beurteilungskriterien zählt.
LG Lillie
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- Beiträge: 265
- Registriert: 11.03.2009, 22:01
Hallo!
Die Grundlage ist § 20 d SGB V. D.h., die Krankenkasse zahlt die Impfungen gemäß der STIKO-Empfehlungen und die hat Czauderna ja schon zitiert. Ergo: Die Impfung wird von keiner Kasse gezahlt.
Die Kasse hat zwar die Möglichkeit in Ihrer Satzung zusätzliche Impfungen anzubieten, das bezieht sich im Regelfall aber auf Impfungen für Auslandsreisen.
Gruß, die Bine
Die Grundlage ist § 20 d SGB V. D.h., die Krankenkasse zahlt die Impfungen gemäß der STIKO-Empfehlungen und die hat Czauderna ja schon zitiert. Ergo: Die Impfung wird von keiner Kasse gezahlt.
Die Kasse hat zwar die Möglichkeit in Ihrer Satzung zusätzliche Impfungen anzubieten, das bezieht sich im Regelfall aber auf Impfungen für Auslandsreisen.
Gruß, die Bine
Naja, für das Jahr 2009 ist eben eine Auffrischungsimpfung im Impfheft eingetragen. Aus irgendeinem Grund muss sie ja da eingetragen sein. Der Arzt hat eben wohl nur gemeint, dass einige Kassen diese Impfung zahlen, andere nicht.
Ich hab die Infos jetzt selbst im Netz gefunden, von einer Impfkommission. Von daher hat es sich erledigt.
Wenn man jetzt aber in Urlaub fährt und diese Impfung dafür braucht, welche Kassen zahlen denn dann? Vielleicht hat der Arzt auch das gemeint, dass es eben als Reiseimpfung auszulegen ist und deshalb nicht alle zahlen.
LG, Lillie
Ich hab die Infos jetzt selbst im Netz gefunden, von einer Impfkommission. Von daher hat es sich erledigt.
Wenn man jetzt aber in Urlaub fährt und diese Impfung dafür braucht, welche Kassen zahlen denn dann? Vielleicht hat der Arzt auch das gemeint, dass es eben als Reiseimpfung auszulegen ist und deshalb nicht alle zahlen.
LG, Lillie
Hallo,Lillie hat geschrieben:Naja, für das Jahr 2009 ist eben eine Auffrischungsimpfung im Impfheft eingetragen. Aus irgendeinem Grund muss sie ja da eingetragen sein. Der Arzt hat eben wohl nur gemeint, dass einige Kassen diese Impfung zahlen, andere nicht.
Ich hab die Infos jetzt selbst im Netz gefunden, von einer Impfkommission. Von daher hat es sich erledigt.
Wenn man jetzt aber in Urlaub fährt und diese Impfung dafür braucht, welche Kassen zahlen denn dann? Vielleicht hat der Arzt auch das gemeint, dass es eben als Reiseimpfung auszulegen ist und deshalb nicht alle zahlen.
LG, Lillie
eine pauschale Auflistung der Kasse die Auslandsimpfungen zahlen oder bezuschussen werden Sie sicher nicht finden - einfach mal nachfragen - Sie werden überrascht sein.
Gruß
Czauderna
Hallo,kapriese hat geschrieben:Reiseschutzimpfungen werden von vielen Krankenkassen bezuschusst.
@ czaudernen: Klar gibt es Seiten wo man das rausfindet. Man muss doch nicht jede Krankenkasse anrufen!!
Schaut mal hier:
crm.de/krankenkassen/index2.html
ist ja Klasse, nur das die Liste nicht vollständig ist.
Gruß
Czauderna