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Beitragsnachzahlung - Strafe

Verfasst: 19.10.2009, 13:32
von Aikidoka
Hallo zusammen,

ich habe folgende Situation:

Ich bin seit August 2006 bei der AOK freiwillig krankenversichert. Ich bin Hausfrau und verdiene im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung 395 € / Monat. Desweiteren werde ich von meinen Eltern finanziell mit 600 € / Monat unterstützt. Ich habe von der AOK einen Erhebungsbogen zu meiner Krankenversicherung bekommen, so wie jeden Herbst. Beim Ausfüllen dieses Erhebungsbogens habe ich festgestellt, dass ich seit 2006 vergessen habe meine jährlichen Kapitaleinkünfte auf diesem Erhebungsbogen anzugeben. Diese belaufen sich auf ca. 1200 € / Jahr.

Nun meine Frage: Habe ich mit einer Beitragsnachzahlung zu rechnen und wenn ja, wie wird diese berechnet? Gibt es neben der Beitragsnachzahlung noch eine Strafe, die im Fall einer Beitragsnachzahlung zu entrichten ist?

Vielen Dank schonmal für eure antworten.

Verfasst: 19.10.2009, 14:12
von CiceroOWL
Grundsätzlich ja, da alle Einnahmen zur Beitragsberechnung herrangezogen werden müssen. Am besten mit der AOK in Verbindung setzen.

Verfasst: 19.10.2009, 20:53
von Rentner
Wenn du deine jetzige Einnahmen (395 + 600) angegeben hast, wird der Beitrag rückwirkend wohl aus einer Einnahme von 1095 € berechnet.

Nein, außer der Nachzahlung wird wohl nichts passieren.