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Gewinnermittlung für Jahresentgeltgrenze?

Verfasst: 18.10.2009, 22:08
von coyo012
Hallo zuammen,
ich bins elbständig und somit privat versichert. Wir haben dieses Jahr Nachwuchs bbekommen und der kleine ist vorerst bei meiner Frau familienversichert. Sie hat dieses Jahr ca. ca. 15 T€ Einkommen incl. 10 T€ Elterngeld. Ab 2010 dann kein Einkommen mehr (ausser Kindergeld). Nun darf ich selbst ja m.W. nicht über der Jahresgrenze von aktuell ca. 48 T€ leigen, da Sohnemann sonst bei mir versichert werden muss in der Privaten, richtig? Nun die Frage, was zählt denn bei mir als Einkommen? Der Gewinn oder einfach die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit? Wird hier was berücksichtigt bzgl. der Einkommensteuer da wir zusammen veranlagt sind?

Was passiert wenn ich ein Jahr drüber liege und dann wieder darunter?

Wenn ich in 2010 erst die Steuererklärung 2008 mache und den Bescheid dann einreiche, wird die Versicherung rückwirkend geändert oder danne rst ab dem Monat der Einreichung des Bescheides?

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe? Viele Fragen...

Verfasst: 19.10.2009, 10:15
von Czauderna
Hallo,
zunächst gilt der letzte vorliegende Einkommenssteuerbescheid - aus dem werden die Beträge (Brutto) unter Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit
und wenn vorhanden Einnahmen aus nichtselbständfiger Tätigkeit sowie Einnahmen aus Vermietzung/Verpachtung und Kapitalerträge zur Beurteilung herangezogen. Wir mit diesen Einnahmen insgesamt die entsprechende Grenze überschritten besteht für das Kind kein Familienhilfeanspruchin der GKV.
Das Kind muss eine eigene Versicherung haben, dass muss aber nicht die PKV sein, das kann auch die GKV. sein (Dort kosten eine Vollversicherung ohne Selbstbeteiligung derzeit mtl. 136,00 € incl, Pflegeversicherung).
Wenn der nächste Einkommensteuerbescheid vorliegt dann wird der Famiienhilfeanspruch neu geprüft ujnd ja - es kann zu einem ständigen hin und her kommen wenn die Einnahmen sich knapp oberhalb oder unterhalb der Grenze bewegen.

Gruß#

Czauderna

Verfasst: 19.10.2009, 18:06
von coyo012
Vielen Dank schon mal. Eine Frage noch: wenn ich jetzt den Bescheid für 2007 abgebe, wird dann rückwirkend korrigiert oder muss erst neu versichert werden ab dem Monat wo der Bescheid vorgelegt wird?

Verfasst: 19.10.2009, 18:54
von Czauderna
Hallo,
ich kann nicht für die Kasse schreiben sondern nur wie ich es sehe -
ich würde hier nur für die Zukunft eine Änderung vornehmen, kann man doch aus dem Bescheid nicht entnehmen wann genau die Voraussetzungen für die Familienversicherung weggefallen sind.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 19.10.2009, 19:23
von CiceroOWL
Seit wannsit denn der kleine bei deiner frau in der Familienversicherung?
Wie alt ist er denn?
Bist du über der JAE Grenze oder nicht?

Verfasst: 19.10.2009, 19:34
von coyo012
der kleine kam am 22.03.09 auf die Welt und ist seither bei meiner Frau mitversichert. Die EStE 2008 habe ich noch nicht erstellt, werde aber wohl unter der Grenze liegen. Für 2009 bin ich eben jetzt gerade am jonglieren, da wirds etwas knapp. Ich habe eben in Hoffnung gelebt, dass der Gewinn nach Steuer herangezogen wird, ist aber wohl nicht so. Aber daher die Frage ob rückwirkend gerechnet wird oder nicht, dann müsste ich nämlich die Steuererklärung zügig machen, andernfalls dauerts bei mir sonst schon wieder bis zum jahresende. Aber wenn dann rückwirkend korrigiert wird, trifft einen ja der Schlag....

Ist das kompliziert bei uns, hoffentlich gibts da mal ne Änderung im System...

Verfasst: 19.10.2009, 20:23
von CiceroOWL
Hm, das Problem ist folgendes:
Wenn der Ehepartnr nicht Mitglied einer getzlichehen Krankenkasse ist und ein Gesamteinkommen hat das regelmäßig im Monat 1/12 der JAE Grenze übersteigt und höher als das Gesamteinkommen des gestzlich versicherten Ehepartners ist.
Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung (GKV)
48.600/4.050,00 EUR jährlich/monatlich (bundesweit)

Da für 2009 noch keine Werte vorliegen geht es nur folgendermaßen, sobald du den EKSTB für 09 vorliegen hast und ddu über die JAE übersteigst endet die Familienversichrung, soblad der Krankenkasse bekannt wird das die JAe überschritten wird.

Sofern dies denn geschieht, endet die Familienversicherung.
Eigentlich wäre die Familienversicherung denn ganicht zustande gekommen, da dies aber ein positiver Vrerwaltungsakt ist, endet das ganz mit Bekanntwerden der Werte für 2009.( Ermessensspielraum der KK)

Verfasst: 19.10.2009, 20:59
von heinrich
Hallo,

der Fragesteller ist selbstständig.
Hauptsächlich wird sich das Gesamteinkommen daher aus Einkünften (Gewinn) aus Gewerbe/selbstständiger Tätigkeit zusammen setzen.

Durch schwankende Einnahmen kann die Grenze (derzeit 48.600 EUR)
mal überschritten und im nächsten Jahr aber auch wieder nicht.

Die Frage nach dem Zeitpunkt war lange Zeit unklar.

Im Jahre 2007 wurde aber durch ein Besprechungsergebnis der Spitzenverbände der Krankenkasse KLAR geregelt, dass

die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit bei der Beurteilung
ZUKUNFTSBEZOGEN ZEITVERSETZT Berücksichtigung finden.

Bsp: STB 2009 erstellt durch Finanzamt am 10.10.2010.
Gewerbe = 60.000 EUR
Einreichung bei Krankenkasse 15.10.2010.
Ende Famlienversicherung für Kind 31.10.2010. Ende des Monats der Erstellung des STB.

Dies nennt man auch zeitversetzte Berücksichtigung.

Ich kann Ihnen nur empfehlen, Kontakt mit der Krankenkasse Ihrer Frau aufzunehmen. Leider kennen nicht alle Sachbearbeiter dieses Besprechungsergebnis. Der fragt aber dann seinen Vorgesetzten.

Hier die Fundstelle:Besprechungsergebnis vom 27.09.2007
des Arbeitskreises Versicherung und Beiträge der Spitzenverbände der Krankenkassen

Fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob sie danach handelt. Es kann nicht anders sein

Zusatzfrage wegen Investitionsabzugsbetrag

Verfasst: 27.02.2010, 17:09
von coyo012
Vielen dank auf alle Fälle schon mal, sehr aufschlussreich. Eine Frage stellt sich nun noch, w elche auch mein Steurberater nicht beantworten kann. Der Gewinn 2009 liegt nun bei ca. 50000 €. Wenn nun noch ein Investitionsabzugsbetrag von ca. 4000 € angesetzt wird, liegt der Gewinn ja unter der JEG. Wenn nun jedoch nicht investiert wird in den nächsten drei Jahren wird dieser Betrag ja rückwirkend aufgelöst und der Bescheid 2009 berichtigt.

Wie reagiert dann die Krankenkasse?

Von der Krankenkasse meiner Frau selbst bekomme ich keine Antwort, Saftladen.

Verfasst: 28.02.2010, 11:42
von heinrich
tja,

über diese Frage hat sich in der gesamten Krankenversicherung noch niemand so richtig Gedanken gemacht.

Das Steuerrecht hat eine Änderung, was natürlich n i c h t mit der Krankenversicherung abgesprochen wird und werden muss.

Und in der Krankenversicherung muss man auf dieses nächste Problem dann reagieren.

2 Lösungen können hier angedacht werden.

1.
schelchte für Dich:
Man nimmt bei der Berichtigung das Datum des ersten STB

Bsp: STB 2009 erstellt durch Finanzamt am 10.10.2010.
Gewerbe = 46.000 EUR
Einreichung bei Krankenkasse 15.10.2010. Zunächst Fortbestand der FAMI.

Berichtigung des STB Jahre später, z.B. am 15.11.2013.

RÜCKWIRKEND könnte man hier auf die Idee kommen, das Datum des STB vom 10.10.2010 zu nehmen und die FAMI zum 31.10.2010 enden zu lassen.

2.
gute Lösung für Dich

Man nimmt strikt immer das Datum des Bescheides, nämlich den 15.11.2013, weil es ab genau diesem Zeitpunkt auch zu erkennen ist.

Dies würde dem Besprechungsergebnis von 27.09.2007 meines Erachtens am nächsten kommen, bei dem man ja erst von Kenntnis auch die Beurteilung vornimmt.

Eine verbindliche Lösung kann Dir hier sicherlich jetzt keiner geben, weil ich/wir ja nicht Deine KK sind.

Ich finde es aber schade, dass so eine Frage durch die zuständige KK nicht angenommen wird, einmal an deren Zentrale oder Spitzenverbände zur Abklärung gegeben wird.

Du schreibst von Saftladen-KK. Wenn man kein Vertrauen zu seiner (Saftladen-) KK hat. Nur ein Hinweis: Es ca. 170 gesetzliche KK.
Du bist sicherlich bei einer "Billig"-KK. Damit meine ich, eine KK die irgenwann einmal Dumping-Preise hatte und für Fachfragen nicht gut ausgebildetes Personal hat. Schade



Ende Famlienversicherung für Kind 31.10.2010. Ende des Monats der Erstellung des STB.

Dies nennt man auch zeitversetzte Berücksichtigung.

Ich kann Ihnen nur empfehlen, Kontakt mit der Krankenkasse Ihrer Frau aufzunehmen. Leider kennen nicht alle Sachbearbeiter dieses Besprechungsergebnis. Der fragt aber dann seinen Vorgesetzten.

Hier die Fundstelle:Besprechungsergebnis vom 27.09.2007
des Arbeitskreises Versicherung und Beiträge der Spitzenverbände der Krankenkassen

Auswirkung

Verfasst: 02.03.2010, 08:50
von coyo012
Vielen dank schon mal,
bisher war die KK (TK) sehr gut, aber hier enttäuscht sie gerade. Mal abwarten.

Ich überlege mir gerade die Auswirkung. Angenommen zum 30.05.2013 wird festegestellt dass die Fami rückwirkend zum 30.03.2010 beendet wird. Nun habe ich aber, was ich nie hoffe, am 30.11.2011 einen Krankenhausaufenthalt mit dem kleinen oder eine OP. Zu diesem Zeitpunkt übernimmt das die KK. Wenn jetzt rückwirkend die Fami afgeklöst wird, will die KK ja auch den Rechnungsbetrag für die OP zurück. Nun müsste ich ja auch rückwirkend Sohneman bei mir in der privaten versichern:

a) nach einer OP zuerst mal versichert bekommen, oder ist die private hierzu verpflichtet?
b) dann auch noch rückwirkend?
c) falls nicht rückwirkend möglich bleiben wir auf der OP Rechnung sitzen
d) selbst wenn jetzt keine Rechnung vorliegt und b) möglich ist, würde das aber bedeuten, dass u.U. für drei Jahre rückwirkend beiträge an die private nachgezahlt werden müssen....

Ein ganz schwieriges Thema mit u.U. existenziellen Folgen. Gesundheitssystem in Deutschland..... ist das woanderst auch so oder noch schlimmer?

Verfasst: 02.03.2010, 20:10
von heinrich
aus Sicht der privaten Versicherung kann ich das hier nicht beantworten.

Wird wohl in der PKV mit einem eingetretenen Leistungsfall und rückwirkendem Beginn niemals nicht funktionieren.

Aus Sicht der gesetzlichen KK:
Wenn die FAMI nicht besteht (2 Lösungen hatte ich erklärt)

dann besteht rückwirkend die Pflicht (jeder in Deutschland muss ja versichert sein) dass für das Kind die Beiträge zu zahlen sind

mtl. ca. 140 EUR.

Du solltest die Zahlen so im Steuerbescheid haben, dass es überhaupt nicht zu den Problemen kommt. Weder im ursprünglichen und dann auch nicht im ggfls. berichtigen. Legal meine ich natürlich.

Grenzewert in 2010 = 49.950 EUR