Hallo,
ich nöchte gerne wissen, ob ich Anspruch auf weiter Zahlung dess Krankengeldes habe, solange mein EU Rentenantrag noch in Bearbeitung ist ?
Kann und darf der MDK mich nur nach Akten einsicht (keine persönliche Vorstellung) für arbeitsfähig beurteilen?
Meine Ärzte halten mich für weiter arbeitsunfähig!!
"Hab keinen Anspruch mehr auf ALG 1 und ALG 2 steht mir nicht zu"!!
Viele Grüße
topline
Anspruch auf Krankengeld solange EU Rentenantrag bearbeitet
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Das Krankengeld wird während eines Rentenantrages weitergezahlt, solange Arbeitsunfähigkeit besteht.
Ein Rentenantrag schützt jedoch nicht vor einer Feststellung der Arbeitsfähigkeit. Deshalb muss hier das ganz normale Verfahren angewendet werden - Widerspruch des Arztes gegen das Ende der AU und Zweitbegutachtung durch den MDK.
GKV
Ein Rentenantrag schützt jedoch nicht vor einer Feststellung der Arbeitsfähigkeit. Deshalb muss hier das ganz normale Verfahren angewendet werden - Widerspruch des Arztes gegen das Ende der AU und Zweitbegutachtung durch den MDK.
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