Anspruch auf Krankengeld solange EU Rentenantrag bearbeitet

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Moderator: Czauderna

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topline
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Anspruch auf Krankengeld solange EU Rentenantrag bearbeitet

Beitrag von topline » 16.10.2009, 09:18

Hallo,

ich nöchte gerne wissen, ob ich Anspruch auf weiter Zahlung dess Krankengeldes habe, solange mein EU Rentenantrag noch in Bearbeitung ist ?

Kann und darf der MDK mich nur nach Akten einsicht (keine persönliche Vorstellung) für arbeitsfähig beurteilen?

Meine Ärzte halten mich für weiter arbeitsunfähig!!

"Hab keinen Anspruch mehr auf ALG 1 und ALG 2 steht mir nicht zu"!!

Viele Grüße

topline

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 16.10.2009, 11:17

Das Krankengeld wird während eines Rentenantrages weitergezahlt, solange Arbeitsunfähigkeit besteht.

Ein Rentenantrag schützt jedoch nicht vor einer Feststellung der Arbeitsfähigkeit. Deshalb muss hier das ganz normale Verfahren angewendet werden - Widerspruch des Arztes gegen das Ende der AU und Zweitbegutachtung durch den MDK.

GKV

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