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Nicht mehr krankenversichert - Frage
Verfasst: 12.10.2009, 15:59
von PeterVonFrosta
Hallo.
Bin seit ca. 6 Monaten (24. Geburtstag) nicht mehr krankenversichert. Warum? Weil die Säcke von der Krankenkasse mir nicht Bescheid gesagt haben. Haben angeblich versucht anzurufen und mir was geschickt... Hab aber nichts bekommen. Hab natürlich da angerufen, und gesagt, dass ich jetzt ab Ende Oktober wieder zur Schule gehe. Soll halt nen neuen Antrag + Schulbescheinigung beilegen.
So, jetzt meine Frage:
Sagen wir mal, dass ich morgen zum Arzt muss und denen sage, dass ich die Karte nachreiche. Werden die Kosten dann eigentlich später von der Krankenkasse - nachdem die meinen Antrag angenommen haben und ich wieder krankenversichert bin - übernommen oder muss ich das dann selbst zahlen? Auf der Schulbescheinigung steht dann "Seit 12.10.09 bis zum 14.07.10". Bin ja jetzt wieder Schüler und wäre demnach auch berechtigt familienversichert zu sein. Also wirkt das dann rückwirkend?
Hab denen das ja alles am Telefon gesagt und die meinten nur "Ja, schicken sie den Antrag plus Bescheinigung zurück und wir prüfen das dann."
Verfasst: 12.10.2009, 16:09
von Czauderna
Hallo,
hier schreibt so ein "Sack" von der Krankenkasse.
Ob du etwas nicht bekommen hast, das kann die Kasse wahrscheinlich nicht sagen, dass Sie etwas rausgeschickt haben aber mit Sicherheit.
Grundsätzlich werden in diesen Fällen die Eltern angeschrieben bzw. derjenige , bei dem bisher die Familienversicherung durchgeführt wurde.
Soviel zur Logistik !!
Wenn nun tatsächlich nichts eingetroffen ist, dann hast du die Möglichkeit innerhalb von drei Monaten nach Bekanntmachung rückwirkend eine Mitgliedschaft bei der bisherigen Kasse zu beantragen.
In deinem Falle wäre ich als Kasse sogar bereit die Familienversicherung bis zur Schulausbildung durchlaufen zu lassen.
Ich hoffe die Auskunft eines "Sackes" hat dir etwas weitergeholfen.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 12.10.2009, 16:15
von PeterVonFrosta
Das mit den Säcken nehme ich zurück.
Naja, mehr oder weniger. Geht halt jetzt um den Arztbesuch morgen: Wird das dann später übernommen, wenn ich denen die Bescheinigung von der Schule schicke, dass ich seit heute wieder offizieller Schüler bin? Oder muss ich selber blechen? Hatte mich heute Online bei der Schule angemeldet und bin jetzt also wieder Schüler. Schulbescheinigung kann ich aber erst in 2 Wochen an die KK schicken, weil im moment Ferien sind.
"Wenn nun tatsächlich nichts eingetroffen ist, dann hast du die Möglichkeit innerhalb von drei Monaten nach Bekanntmachung rückwirkend eine Mitgliedschaft bei der bisherigen Kasse zu beantragen." Ja, aber soll angeblich vor 6 Monaten einen Brief bekommen haben, wo drin stand, dass meine Mitgliedschaft beendet ist und ich mich privat versichern soll. Hab ich aber nie bekommen... Bin ja schon seit April 24.
Verfasst: 12.10.2009, 17:05
von Christoph1976
Naja, Unwissen schützt vor Strafe nicht.....
Empfehle Dir zusammen mit Deinen Eltern sofort (!) die nächste Geschäftsstelle aufzusuchen und die Angelegenheit zu klären.
Bei jeder halbwegs kundenorientierten KK sollte eine Lösung im Sinne aller kein Problem darstellen.
Gruß
Christoph (noch so nen Sack)
Verfasst: 12.10.2009, 17:18
von PeterVonFrosta
PeterVonFrosta hat geschrieben:
Geht halt jetzt um den Arztbesuch morgen: Wird das dann später von der KK übernommen, wenn ich denen die Bescheinigung von der Schule schicke, dass ich seit heute wieder offizieller Schüler bin? Oder muss ich selber blechen? Hatte mich heute Online bei der Schule angemeldet und bin jetzt also wieder Schüler. Schulbescheinigung kann ich aber erst in 2 Wochen an die KK schicken, weil im moment Ferien sind.
Ja gut, aber was ist hiermit? Nicht, dass ich hingehe und die dann am Ende sagen: "Ne, Sie waren zu dem Zeitpunkt nicht versichert und deshalb müssen Sie selber zahlen." Dann bin ich nämlich gearscht... Kann, wie gesagt, erst in 2 Wochen die Schulbescheinigung schicken, da im moment Ferien sind. Die Schulbescheinigung gilt aber ab heute. Naja gut, eigentlich seit letzten Freitag.
Ist man ab dem Tag des Schul/Arbeitsbeginn versichert oder wie läuft das? Muss ja, oder? Der von der KK meinte ja, dass, wenn die Schule im Januar beginnt und ich mich im November anmelde, die Versicherung erst im Januar gilt. Also wenn die Schule beginnt.
Verfasst: 12.10.2009, 17:52
von CiceroOWL
Also mit Beginn der schulischen Ausbildung besteht der anspruch auf eine Familienversicherung durch die deine Eltern, somit besteht also der Schutz durch die gesetzliche Krankenkasse, auch nachträglich.
Ach übrigens, meistens gibt es nette von Briefe von alten Säcken die von jungen Spunden meist nicht gelesen oder weggeschmisen werden.
Verfasst: 12.10.2009, 18:01
von PeterVonFrosta
CiceroOWL hat geschrieben:Also mit Beginn der schulischen Ausbildung besteht der anspruch auf eine Familienversicherung durch die deine Eltern, somit besteht also der Schutz durch die gesetzliche Krankenkasse, auch nachträglich.
Ach übrigens, meistens gibt es nette von Briefe von alten Säcken die von jungen Spunden meist nicht gelesen oder weggeschmisen werden.
Danke. Aber SOWAS würde ich niemals weggschmeißen oder übelesen. Ich weiß ja selber, wie wichtig eine Krankenversicherung ist.
Verfasst: 12.10.2009, 18:14
von CiceroOWL
Dumme Frage an wenn soll denn der Brief gegangen sein an dich persönlich oder bist du umgezogen?
Verfasst: 12.10.2009, 18:24
von PeterVonFrosta
CiceroOWL hat geschrieben:Dumme Frage an wenn soll denn der Brief gegangen sein an dich persönlich oder bist du umgezogen?
An mich persönlich. Umgezogen bin ich auch nicht. "Wir haben auch versucht Sie telefonisch zu erreichen." Auch komisch, da fast immer jemand zu Hause ist und selten mal jemand telefoniert.
Verfasst: 12.10.2009, 19:26
von CiceroOWL
Das ist äüsserts merkwürdig, denn soweit ich das von meiner Kasser her beurteilen kann, erfolgt meist ein Anschreiben 6 Wochen vorher und denn noch die Kontaktaufnahme durch die zuständige Geschäftsstelle. Konnten Sie dir eine Kopie zeigen?
Verfasst: 12.10.2009, 20:30
von heinrich
1.) meinst Du mit dem 24. Geburtstag, dass Du an dem Tag Dein 23. Lebensjahr vollendest hast (also Tag der Geburt zählst Du schon mit bei den 24), also, dass Du wie man im Sprachgebrauch sagt: 23 Jahre alt geworden bist
oder
2.) bist Du vor einem halben Jahr 24 Jahre alt geworden.
Bei 1. bestand die Familienversicherung auch ohne Schulausbildung bis zu diesem Tag
Bei 2. nur bei gleichzeitiger Schulausbildung bis zu diesem Tag.
Falls 2. zutrifft. Hast Du das Ende der Schulausbildung der Krankenkasse mitgeteilt ?? Wann
Eine freiwillige Krankenversicherung - dies wurde hier schon geschrieben - ist innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Ende einer Familienversicherung möglich.
Sollte diese Frist verpasst sein: KEIN Problem.
Seit ca. 2,5 Jahren (genau seit 01.04.2007) gibt es eine gesetzliche Regelung (Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V). Diese wird auch Bürgerversicherung genannt. Diese ist u.a. dafür da, wenn irgendwelche Fristen verpasst sind, was z.B. hier der Fall sein könnte.
Diese Mitgliedschaft der Bürgerversicherung (in Deutschland soll nämlich niemand ohne Versicherungschutz sein) beginnt am Tag NACH der letzten Familienversicherung.
Also beginnt diese Versicherung (ebenso wie eine freiwillige Versicherung und zum gleichen Tag und zum gleichen Beitrag wie eine freiwillige Versicherung) zu einem Monatsbeitrag von 138,50 EUR.
Die 138,50 müssen dann so oder so noch für 6 Monate rückwirkend bezahlt werden. Somit 6 x 138,50.
Jetzt könntest Du Dich darüber wieder aufregen. Man könnte es aber positiv sehen. Die Summe hätte ja schon längst gezahlt sein müssen und somit hast Du mit dem Geld "arbeiten" können.
Das Sozialversicherungsrecht ist sehr kompliziert. Wenn man so eine Frage (in solch einem Forum) stellt, sollte man besser keine Anwort von Laien bekommen.
Meine Vorredner (sorry Vorsschreiber) sind auch Profis.
So wie ich also "Säcke", und versuchen Dir noch den einen oder anderen Tipp zu geben. Wohlgemerkt in der Freizeit nach Feierabend.
So jetzt habe den Mumm und GEHE zur Krankenkasse und beantrage eine Mitgliedschaft für die fragliche Zeit.
UND: Zunge zügeln.
Nur mal so: Fehler machen wir alle. Ich sag mal so, dass weit über 99 % der Krankenkassenmitarbeiter, die Schreiben, die verschickt werden sollten, dann auch verschicken.
Als wir dann vor einiger Zeit mal Personen Deines Alters angeschrieben haben und um Antwort baten, hatten sich unter 50% bequemt und auch eine Antwort zu senden (trotz Freiumschlag und 3 Wochen Zeit)
Geschrieben hat Dir dies auch so ein "Sack", der hier nach Feierabend
Verfasst: 13.10.2009, 08:13
von CiceroOWL
Hallo Heinrich, ich kenne das Problem, leider, ich denke es geht um die vollendung des 23 Lebensjahres.
Schuan wir mal.
Gruß
Cicero
Verfasst: 13.10.2009, 12:20
von PeterVonFrosta
Danke für eure Tipps. Werde das mal checken.
Noch ne letzte Frage: Bin ja im moment nicht krankenversichert, aber eigentlich bin ich berechtigt. Gehe ja jetzt wieder zur Schule. Jetzt die Frage: Ab wann gilt die Versicherung? Beispiel: 9.10 angemeldet, dann sind 2 Wochen Ferien und am 26.10 geht der Unterricht los. Bin ich dann für denn Oktober (also ab 9.10 versichert) oder erst ab 26.10, wo der Unterricht losgeht? Also auf der Schulbescheinung steht dann "Besucht die Schule vom 09.10.09 bis 14.07.10." Das check ich nach wie vor nicht. Gilt die dann immer ab dem Tag der auf der Bescheinigung steht?
Verfasst: 13.10.2009, 15:11
von CiceroOWL
Ab dem 09.10.09, Schulferien werden mit in die Schulzeit eingerechnet, viel glück bei der Ausbildung.
Gruß
Cicero
Verfasst: 13.10.2009, 17:45
von heinrich
hallo CiceroOWL bzw. Czauderna,
irgendwie komme ich mir hier manchmal ganz schön vera.... vor.
Schaut Euch doch mal den "schönen" PetervonFrosta an.
Wir waren ihm hier anscheinend nicht gut genug.
Jetzt stellt er seine Frage auch noch unter
http://www.forum-krankenversicherung.de ... um.php?f=1
ein.
Er hat aber gelernt. Statt "Säcke" von der Krankenkasse benutzt er jetzt das Wort: "netten Leute". Ob er diese ernst meint, dazu möchte ich meine Einschätzung hier nicht abgeben.
In diesem Forum bin ich aber nicht angemeldet, sonst würde ich ihm da noch einen Kommentat reinschreiben.
Warum sprechen diese Leute eingentlich nicht mit ihrer Krankenkasse.