Kann eine Mitgliedschaft neu beginnen?
Verfasst: 12.10.2009, 11:53
Hallo,
ich bin seit 2004 bei meiner Krankenkasse als Student freiwillig versichert. Zum 1. April 2009 wurde ich als Examenskandidat auf Grund des Erreichens der Altersgrenze in den Tarif für Examenskandidaten eingestuft, welcher nichts mehr mit dem ursprünglichen Studententarif zu tun hat. Dazu musste ich einen neuen Mitgliedsantrag ausfüllen, da die Krankenkasse was über mein Einkommen wissen wollte. (Auf dem Antrag wurde das Feld freigelassen, auf dem vermerkt werden sollte, wann die Mitgleidschaft beginnen soll, da ich ja bereits Mitglied war.)
Meine Frage: Fingen die 18 Monate "Kündigungssperre" am 1. Aril 2009 erneut an oder kann ich mit einer Frist von zwei Monaten kündigen?
Robert
ich bin seit 2004 bei meiner Krankenkasse als Student freiwillig versichert. Zum 1. April 2009 wurde ich als Examenskandidat auf Grund des Erreichens der Altersgrenze in den Tarif für Examenskandidaten eingestuft, welcher nichts mehr mit dem ursprünglichen Studententarif zu tun hat. Dazu musste ich einen neuen Mitgliedsantrag ausfüllen, da die Krankenkasse was über mein Einkommen wissen wollte. (Auf dem Antrag wurde das Feld freigelassen, auf dem vermerkt werden sollte, wann die Mitgleidschaft beginnen soll, da ich ja bereits Mitglied war.)
Meine Frage: Fingen die 18 Monate "Kündigungssperre" am 1. Aril 2009 erneut an oder kann ich mit einer Frist von zwei Monaten kündigen?
Robert