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Kann eine Mitgliedschaft neu beginnen?

Verfasst: 12.10.2009, 11:53
von ccc
Hallo,

ich bin seit 2004 bei meiner Krankenkasse als Student freiwillig versichert. Zum 1. April 2009 wurde ich als Examenskandidat auf Grund des Erreichens der Altersgrenze in den Tarif für Examenskandidaten eingestuft, welcher nichts mehr mit dem ursprünglichen Studententarif zu tun hat. Dazu musste ich einen neuen Mitgliedsantrag ausfüllen, da die Krankenkasse was über mein Einkommen wissen wollte. (Auf dem Antrag wurde das Feld freigelassen, auf dem vermerkt werden sollte, wann die Mitgleidschaft beginnen soll, da ich ja bereits Mitglied war.)

Meine Frage: Fingen die 18 Monate "Kündigungssperre" am 1. Aril 2009 erneut an oder kann ich mit einer Frist von zwei Monaten kündigen?

Robert

Verfasst: 12.10.2009, 13:21
von Czauderna
Hallo,
seit 2004 als Student freiwillig in der GKV versichert ??
Darf man fragen wie alt du 2004 warst und im wievielten Fachsemester
du damals studiert hast ?
Ich denke dass eher eine Pflichtversicherung war die endet und man
räumte dir für ein Semester noch so eine Art "Studententarif" ein, der zwar höher als der studentische Pflichtbeitzrag lag aber noch weniger als der niedrigste Beitrag für freiwillig Versicherte kostete.
In diesem Falle kommt keine neue Mitgliedschaft zustande sondern das Versicherungsverhältnis wird umgestellt.
Du kannst unter Einhalt der Kündigungsfrist die Kasse wechseln.
Wegen der Beitragshöhe lohnt sich das nicht - die Beiträge sind bei allen Kassen gleich hoch.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 13.10.2009, 09:19
von ccc
seit 2004 als Student freiwillig in der GKV versichert ??
Darf man fragen wie alt du 2004 warst und im wievielten Fachsemester
du damals studiert hast ?
Ich bin damals aus der Familienversicherung ausgeschieden. Musste mich also "freiwillig" weiterversichern.
Ich denke dass eher eine Pflichtversicherung war die endet und man räumte dir für ein Semester noch so eine Art "Studententarif" ein, der zwar höher als der studentische Pflichtbeitzrag lag aber noch weniger als der niedrigste Beitrag für freiwillig Versicherte kostete.
Nanu? Bezeichnet man den Studententarif auch als Pflichtversicherung? Wie auch immer, ich glaube wir meinen beide dasselbe.
Wegen der Beitragshöhe lohnt sich das nicht - die Beiträge sind bei allen Kassen gleich hoch.
Meine jetzige Krankenkasse überweist mir meine im Voraus gezahlten Beiträge zurück, um mir drei Wochen später eine Mahnung zu schicken. Wenn man sich dann beschwert, werden einem aus "Kulanz" die Mahngebühren erlassen. *headdesk*

Verfasst: 13.10.2009, 10:13
von CiceroOWL
Muß man das denn jetzt verstehen?