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Kassenwechsel

Verfasst: 12.10.2009, 08:46
von __beR_
Hallo,

ich möchten nun nach 10 Jahren Mitgliedschaft von der AOK BW zur KKH-Allianz wechseln, weil mir dort die Wahltarife zusagen. Nun habe ich folgende Fragen:

Kann ich trotz eines bestehenden Hausarztvertrags einfach wechseln? (läuft noch bis 04.2010)

Wann wäre der erstmögliche Termin für den Wechsel? Der 01.01.2010?

Warum wird nach Gehalt und Art der Beschäftigung gefragt? Ablehnen dürfen die mich doch nicht oder? (Bin seit 15.08. in einem befristeten Arbeitsverhältnis und verdiene EUR 2000,- Brutto)

Werden von Beginn an alle Kosten erstattet oder gibt es wie bei privaten Zusatzversicherungen irgendwelche Wartezeiten?

Gruß und Danke!

Re: Kassenwechsel

Verfasst: 12.10.2009, 09:07
von Agion
__beR_ hat geschrieben:Hallo,

ich möchten nun nach 10 Jahren Mitgliedschaft von der AOK BW zur KKH-Allianz wechseln, weil mir dort die Wahltarife zusagen. Nun habe ich folgende Fragen:
So rein Interesse halber - welcher Wahltarif ist es denn?
__beR_ hat geschrieben:Kann ich trotz eines bestehenden Hausarztvertrags einfach wechseln? (läuft noch bis 04.2010)
Ja, denn das hausarztprogramm ist kein Wahltarife und verlängert somit nicht Ihre Bindung an die Kasse über die gesetzliche Frist hinaus.
__beR_ hat geschrieben:Wann wäre der erstmögliche Termin für den Wechsel? Der 01.01.2010?
Sofern Sie Ihre Kündigung im Oktober der AOK zukommen lassen, können Sie zum 01.01.2010 eine neue Kasse wählen.

__beR_ hat geschrieben:Warum wird nach Gehalt und Art der Beschäftigung gefragt? Ablehnen dürfen die mich doch nicht oder? (Bin seit 15.08. in einem befristeten Arbeitsverhältnis und verdiene EUR 2000,- Brutto)
Hierbei geht es ausschließlich um die Prüfung, ob eine Mitgliedschaft in der neuen Kasse überhaupt rechtlich möglich ist. Mit 2000 € Brutto unterliegen Sie ganz normal der Versicherungspflicht. Ein Wechsel ist kein Problem.
__beR_ hat geschrieben:Werden von Beginn an alle Kosten erstattet oder gibt es wie bei privaten Zusatzversicherungen irgendwelche Wartezeiten?

Es gibt in der GKV generell keine Wartezeiten.

Grüße, Agion

Verfasst: 12.10.2009, 09:13
von CiceroOWL
Guten Morgen.

Grundsätzlich kannst du wechseln zum 31.12.2009.

Danach besteht eine dreijährige Bindungsfrist.

Die Fragen nach dem Gehalt usw , sind die üblichen Fragen zur Erfassung der Kundendaten, müssen nicht ausgefüllt weren, sofern du bei der AOK pflichtversichert bist.

Hausarztvertrag, läuft das im Rahmen eines besonderen Vertrages, Wahltarifes?

Oder ist dies ein gesonderter Vertrag der AOK mit deinem Hausarzt?

Gruß.

Cicero

Verfasst: 12.10.2009, 09:52
von __beR_
Hausarztvertrag, läuft das im Rahmen eines besonderen Vertrages, Wahltarifes?

Oder ist dies ein gesonderter Vertrag der AOK mit deinem Hausarzt?
Das war ein gesonderter Vertrag zwischen mir der AOK und dem Hausarzt:

Hier der Link:
http://www.aok.de/baden-wuerttemberg/ha ... -68512.php

Verfasst: 12.10.2009, 10:40
von CiceroOWL
Denn ist der Wechsel zum 01.01.10 möglich, nur nicht vergessen rechtzeitig zu kündigen und die Bedingungen des Wahltarifes prüfen.

Good luck.

cicero