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Frage: Wer muss mich versichern?

Verfasst: 09.10.2009, 15:45
von A_Meier
Hallo,

folgendes Problem habe ich momentan. Ich bin bei der TK versichert (?).
Bis einschließlich September habe ich in einem privatem Altenpflegeheim gearbeitet, welches mich auch versichert hat (ganzer September war Urlaub, da die Ausbildung schon anfing).
Nun habe ich ab dem 14.09.2009 habe ich eine weitere schulische Ausbildung angefangen (4 jährige Ausbildung zur Erzieherin einschließlich erreichen des Abiturs, nach 3 Jahren). Im Rahmen der Schule muss ich auch ein einjähriges Praktikum absolvieren.

Innerhalb dieses Praktikums verdiene ich 300€ pro Monat.
Zusätzlich arbeite ich noch auf 400€ Basis weiterhin im Altenpflegeheim.
Ich selbt bin 22 Jahre alt, meine Eltern beide privat Krankenversichert (weslhab Mitversicherung bei den Eltern absolut unrentabel ist...).

Ich habe schon Dutzende Telefonate mit der TK gehabt, aber leider konnte mir niemand wirklich weiterhelfen (verschiedene Ansprechpartner, verschiedene Infos...).

Meine Frage wäre. Wer muss mich versichern?


Danke im voraus
Anja

Verfasst: 09.10.2009, 17:26
von Christoph1976
Da ich mich mit dem Thema Beiträgen nicht so gut auskenne, empfehle ich Dir eine Anfrage an die TK per Email zu tätigen. Schreib alle Informationen hinein und verweise auf die unterschiedlichen telefonischen Aussagen und dass Du daher nun per email eine richtige Antwort möchtest. Die Erfahrung zeigt, dass schriftliche Anfragen verbindlicher und genauer beantwortet werden. Ausserdem hast Du dann auch einen Namen, an den Du Dich wenden kannst.

Verfasst: 09.10.2009, 22:05
von Rentner
Nun Anja,

so wie du schreibst bist du bis Ende September über deinem letzten Arbeitgeber versichert. Die schulische Ausbildung begründet wohl keine Versicherungspflicht, so bleibt nur eine freiwillige Versicherung, sofern du vorher min. 12 Monate durchgehend bei der TK warst.

Während des Praktikums gibt´s wieder eine Pflichtversicherung. Der 400 € Job begründet ebenfalls keine eigene Krankenversicherung.

Verfasst: 10.10.2009, 10:50
von CiceroOWL
Grundsätzlich ist es so das du hier versichrungspflichtig wirst, aber da du eine schulische Ausbildung anfängst, wirst du versicherungspflichtig als Auszubildene . für dich gilt den der Studententarif § 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V.

Gruß Cicero

Verfasst: 18.10.2009, 15:25
von Gast
die Erzieherinnenausbildung ist nicht zwangsweise als "Ausbildungsverhältnis" wie z.B. zum Bürokaufmann anzusehen.

häufig läuft diese Art von Ausbildung auf rein schulischer Basis. dann müsste sie sich eigentlich als Schülerin selbst versichern.

Verfasst: 18.10.2009, 17:09
von CiceroOWL
Klar ist aber eine staatlich anerkannte ausbildung , somit Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr .10

Verfasst: 18.10.2009, 21:34
von Rentner
Die Ausbildung als Erzieherin dauert in der Regel 5 Jahre. Die ersten zwei Jahre sind sogenannte Vorpraktikas, dann 2 Jahre eine rein schulische Ausbidlung und anschließend noch ein Jahr Berufspraktikum.

In deinem Fall hast du das erste Praktikum durch die Beschäftigung in dem Altenheim bereits absolviert. Das 2. Praktikum wird versicherungspflichtig, d.h. du wirst über deine Praktikumsstelle versichert.

Die 2 Jahre anschließend bleibt nur eine freiwillige Versicherung (sh. CiceroOWL) und das anschließende Berufspraktium wird wiederrum pflichtig über den jeweiligen Arbeitgeber.

Verfasst: 18.10.2009, 22:27
von ratte1
Lt. Arbeitsagentur dauert die Ausbildung zur Erzieherin 2 - 4 Jahre:


MfG

ratte1