Seite 1 von 1

Verfahren zur Beitragsermittlung in GKV

Verfasst: 08.10.2009, 12:28
von gipfelstürmer
Hallo,
als Neu-Selbstständige setze ich mich gerade mit meiner zukünftigen Krankenversicherung auseinander. Ich war bisher immer in der GKV. Jetzt irritiert mich die Beitragsermittlung:
* Als Angestellte erfolgt die Berechnung nur auf Basis meines Gehaltes. Warum werden bei Selbstständigen auch die Einnahmen aus Kapitalvermögen und Vermietung/Verpachtung hinzu gezogen?
* Und warum kann ich die Negativeinnahmen aus Vermietung noch nicht einmal gegen Positiveinnahmen aufrechnen??

Hat dagegen schon einmal jemand geklagt?

glg

Verfasst: 08.10.2009, 19:23
von heinrich
Hallo,

dagegen haben schon einige geklagt.

Ergebmis: ALLE haben verloren bis hin zum höchsten deutschen Sozialgericht dem BSG (Bundessozialgericht)