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Mindestgrenze Einkommen / Künstlersozialkasse

Verfasst: 05.10.2009, 14:43
von Musiker01
Als Musiker bin ich über die Künstlersozialkasse versichert. Bisher wurde das vorausgesetzte Mindesteinkommen erreicht, hat sich jedoch auf Grund arg verschlechterter Auftragslage erheblich reduziert.
Die KSK stellt es so dar:

Erzielt ein selbständiger Künstler oder Publizist nicht mindestens ein voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen, das über der gesetzlich festgelegten Grenze liegt, so ist er versicherungsfrei. Das bedeutet, dass weder eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung noch in der Rentenversicherung besteht.
Diese Grenze liegt ab dem Jahre 2004 bei 3.900,00 EURO jährlich bzw. 325,00 EURO monatlich.


Wenn ich unter diesen Betrag rutschen sollte, bin ich also versicherungsfrei.
Wie kann ich mich dann aber versichern?? Ist ja Pflicht.....

Verfasst: 05.10.2009, 19:01
von heinrich
Besteht denn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 (ALG II oder auch Hartz IV genannt) ????

Hat die KSK schon ein Datum genannt, ab wann diese
(sehr günstige) Krankenversicherung über die KSK denn enden soll ???

Und noch eine Frage: Was machst Du denn als Musiker ?

Wo tritts Du auf. Wie muss ich mir das vorstellen?

Schreibst du Rechnungen oder kassierst Du bar wie z.B. ein Straßenmusiker?

Warum kommst Du denn nicht über die entsprechenden Grenzen ?

Wovon lebst Du denn ?

Nach Beantwortung der Fragen habe ich ggf. einen Tipp.

Verfasst: 05.10.2009, 19:36
von Musiker01
Wenn ich Hartz4 erhalte, zieht man mir den Löwenanteil der Musikereinkünfte wieder ab. Formularkrieg und Schikanen ohne Ende, hatten wir alles schon im Programm. Mit diesem Verein ARGE will ich nichts mehr zu tun haben.

Die KSK hat noch gar nichts genannt und meine Frage gilt für den "Fall der Fälle", wenn im kommenden Jahr u.U. die Umsätze weiterhin sinken.

Zu den weiteren Fragen:
Ich bin Bühnenmusiker, schreibe Rechnungen an Veranstalter und komme NOCH über die Mindestgrenze, um den Versicherungsvoraussetzungen zu genügen.
Ich komme auch weiterhin und mit weniger Geld klar, da ich mietfrei wohne, schuldenfrei und mit sehr wenig zufrieden bin.
Nur - wenn die Untergrenze für die KSK offiziell unterschritten wird, gibt's ein Versicherungsproblem.... :-(

Verfasst: 06.10.2009, 07:28
von heinrich
hallo,

hieraus ergeben sich für mich noch Folgefragen.

Wie alt bist Du ?

Wie ist Dein Familienstand
ledig, verheiratet, eingetragene Lebenspartnerschaft,
oder Lebensabschnittsgefährte

Wie hoch sind derzeit durchschnittlich die Einkünfte aus der selbstständigen Musikertätigkeit (gg. aus dem letzten Jahr b zw. aus dem letzten Steuerbescheid

Wie hoch ist der Beitrag der von Dir an die KSK gezahlt wird.

Hast Du sonst noch Einnahmen. z.B. Mieteinnahmen oder Einnahmen oder Kapitalvermögen. Wie hoch sind diese mtl. im Durchschnitt.

Wenn Du verheiratet bist (oder eingetragene Lebenspartnerschaft)
oder Lebensabschnittsgefährte hast:
Lebt ihr zusammen.
Welche mtl. Einnahmen hat die Person.

Tipp kommt danach

Verfasst: 06.10.2009, 09:46
von Musiker01
Antwort per PN

Verfasst: 06.10.2009, 19:10
von heinrich
hallo,

sorry,

wo muss ich denn jetzt drauf drücken,
um dieses PN lesen zu können.

Verfasst: 06.10.2009, 19:51
von Musiker01
...ich denke ganz oben, über den Nutzungsbedingungen.

Verfasst: 07.10.2009, 17:12
von Musiker01
Nochmal DANKE - und für alle, die es interessieren sollte:

Der ideale Weg besteht darin, bei der Steuererklärung nur so wenig Betriebskosten anzugeben, dass letztendlich der Gewinn über der Mindestgrenze liegt.