Ich habe mal eine Frage. Ich bin zur Zeit privat krankenversichert, habe aber zum 01.03.2010 einen Altersteilzeitvertrag geschlossen.
Mein Arbeitgeber hat mir nun mitgeteilt, dass ich ab 01.03.2010 dann wieder pflichtversichert wäre, da mein Einkommen dann dauerhaft unter die Beitragsbemessungsgrenze fallen würde.
Stimmt diese Aussage? Muss ich dann wieder in die GKV und wenn ja, kann ich mir die aussuchen oder muss ich in die wo ich vor zwanzig Jahren mal gewesen bin.
Vieln Dank falls jemand eine Antwort weiß
Altersteilzeit
Moderator: Czauderna
wenn du jetzt in Altersteilzeit gehst, dann gehe ich mal davon aus, dass du über 55 Jahre alt bist. dann kommst du nicht mehr in die GKV. also für immer und ewig PKV.
in der gesetzlichen Krankenversicherung sind Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren.
in der gesetzlichen Krankenversicherung sind Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren.