verheiratet, und nun?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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bonbon
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verheiratet, und nun?

Beitrag von bonbon » 01.10.2009, 13:38

hallo,

ich habe hier im forum gesucht aber nicht eine Antwort auf meine Situation gefunden, deswegen stelle ich mal meine Frage:

Nach dem Studium bin ich während der Arbeitssuche-Phase bei der TK freiwillig versichert. Und nun wollen meine Freundin und ich diesen Monat heiraten. Sie ist berufstätig und bei AOK pflichtversichert.

Ich habe hier im Forum gelesen, dass ich durch meine zukünftige Frau kostenlos mitversichert sein kann.

Meine Fragen sind:
1. stimmt es, dass ich als Lebenspartner meiner zukünftige Frau kostenlos mitversichert bin?
2. Muss ich meine derzeitige Krankenkasse (TK) ordentlich mit 2 Monaten Kündigungsfrist kündigen? oder gibt es ein Sonderkündigungsrecht?
3. Was wäre, wenn ich später angestellt bin? wäre ich dann normal pflichtversichert?

Vielen Dank im Voraus!

Czauderna
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Re: verheiratet, und nun?

Beitrag von Czauderna » 01.10.2009, 13:59

bonbon hat geschrieben:hallo,

ich habe hier im forum gesucht aber nicht eine Antwort auf meine Situation gefunden, deswegen stelle ich mal meine Frage:

Nach dem Studium bin ich während der Arbeitssuche-Phase bei der TK freiwillig versichert. Und nun wollen meine Freundin und ich diesen Monat heiraten. Sie ist berufstätig und bei AOK pflichtversichert.

Ich habe hier im Forum gelesen, dass ich durch meine zukünftige Frau kostenlos mitversichert sein kann.

Meine Fragen sind:
1. stimmt es, dass ich als Lebenspartner meiner zukünftige Frau kostenlos mitversichert bin?

als Lebenspartner nicht aber als Ehemann

2. Muss ich meine derzeitige Krankenkasse (TK) ordentlich mit 2 Monaten Kündigungsfrist kündigen? oder gibt es ein Sonderkündigungsrecht?

Der Kasse mitteilen ab wann Familienversicherungsanspruch besteht
es gibt auch ein Meldeverfahren zwischen den Krankenkassen - und die Mitgliedschaft wird entsprechend beendet.

3. Was wäre, wenn ich später angestellt bin? wäre ich dann normal pflichtversichert?

ja

Vielen Dank im Voraus!
Gruß
Czauderna

Rossi
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Beitrag von Rossi » 01.10.2009, 23:27

Langsam an Czauderna, mit der Meldepflicht bei der Krankenkasse ist es nicht getan.

In die kostenlose Familienversicherung der Holden kommt der Gatte nicht, wenn er freiwillig versichert ist. Jenes ergibt sich aus § 10 Abs. 1 Nr. 2 SGB V.

Will heissen, solange die freiwillige Kv. besteht, geht es nicht. Nur mit einer Kündigung der freiw. Kv. kommt man raus und in die kostenlose Familienversicherung. Es gibt Kündigungsfristen für die freiw. Kv, jenes weisst Du auch!

Wenn man sich die einschlägige Rechtsgrundlage für die Kündigung der freiw. Kv. reinpfeift, wirst Du merken, in dieser hier eingestellten Konstellation kommt es darauf an, was die Satzung der Krankenkasse regelt.

Gretechenfrage ist, muss der Holde die Kündigungsfristen einhalten, oder kommt er rückwirkend ab der Heirat raus.

In den meisten Satzungen der Kvén ist geregelt, dass man auch rückwirkend aus der freiw. Kv. rauskommt, allerdings nur dann, wenn die freiw. Kv. bei der gleichen Kv. ist, wo die Familienversicherung geführt ist.

Ist aber gerade hier nicht so. Es sind unterschiedliche Kvén im Boot.

Also genau in die Satzung gucken. Manche Kvén machen es auch ohne Einhaltung der Kündigungsfrist - sprich rückwirkend. Kommt aber immer druff an.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 02.10.2009, 08:44

Hallo Rossi,

er ist bei der TK versichert !!!!
Das dürfte wohl genügen - die werden ihn rauslassen ohne auf die Kündigungsfrist zu achten.
Bei uns ist das auch so - wird innerhalb von 1 Woche nach dem Beginn des Anspruchs auf Familienversicherung die Mitgkliedschaft gekündigt dann beenden wir sogar rückwirkend - ansonsten zu dem Tag an dem die Kündigung bei uns eingeht.

Gruß

Czauderna

Rossi
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Beitrag von Rossi » 02.10.2009, 14:12

Wie schon gepostet, es kommt einzig und allein auf die Satzungsbestimmungen an. Tja, meine Erfahrung zeigt, dass diese Bestimmungen total unterschiedlich sind.

Aber ich habe mal meinen Kolben in die Satzung der TK gesteckt:

(2) Die Kündigung der freiwilligen Mitgliedschaft ist abweichend von § 175 Abs. 4 Satz 2 SGB V zum Ablauf des Vortages möglich, an dem das Mitglied die Voraussetzungen einer Familienversicherung nach § 10 SGB V erfüllt.

Okay, abweichend von § 175 Abs. 4 Satz 2 SGB V heisst dann wohl, er braucht die Kündigungsfrist nicht einhalten. Er kommt so raus, aber er muss kündigen und es gilt ab dem Eingang der Kündigung.

Es gibt sogar Satzungen, da braucht man nicht zu kündigen, da der Austritt ab dem Zeitpunkt der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen der Familienversicherung möglich ist.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 02.10.2009, 14:26

Rossi hat geschrieben:Wie schon gepostet, es kommt einzig und allein auf die Satzungsbestimmungen an. Tja, meine Erfahrung zeigt, dass diese Bestimmungen total unterschiedlich sind.

Aber ich habe mal meinen Kolben in die Satzung der TK gesteckt:

(2) Die Kündigung der freiwilligen Mitgliedschaft ist abweichend von § 175 Abs. 4 Satz 2 SGB V zum Ablauf des Vortages möglich, an dem das Mitglied die Voraussetzungen einer Familienversicherung nach § 10 SGB V erfüllt.

Okay, abweichend von § 175 Abs. 4 Satz 2 SGB V heisst dann wohl, er braucht die Kündigungsfrist nicht einhalten. Er kommt so raus, aber er muss kündigen und es gilt ab dem Eingang der Kündigung.

Es gibt sogar Satzungen, da braucht man nicht zu kündigen, da der Austritt ab dem Zeitpunkt der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen der Familienversicherung möglich ist.

Hallo Rossi,

und genau da greift das Meldeverfahren - erhalte ich eine Meldung, dass ein frw. Versicherter (sonstiger) bei einer anderen Kasse, aber auch bei unserer eigenen die Familienversicherung gewählt hat dann wird die Mitgliedschaft ohne Kündigung beendet - cool, oder ?

Gruß

Czauderna

Rossi
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Beitrag von Rossi » 02.10.2009, 18:47

Hm und Du meinst eine Meldung ist einer Kündigung gleichzusetzen?

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung.

Ich kann nur aus meiner Erfahrung berichten, wir fahren derzeit Aktionen um behinderte Kinder, die seit Jahren schon freiwillig in der Krankenversicherung sind, in die kostenlose Familienversicherung ohne Altersgrenze zu bekommen. Nur Probleme.

Aber wenn´s klappt, dann ist es ja gut. Die Kvén sind leider nicht immer kulant!

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