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wann neuen anspruch auf krankengeld?

Verfasst: 30.09.2009, 15:59
von krankenkassenforum0909
hallo, ich bin nun seit mitte 19.07. 2007 krank geschrieben, habe noch bis anfang august 2007 alg I erhalten und dann bis ende januar 2009 krankengeld bekommen.
seit ende jan 09 erhalte ich nun nathlos übergangsgeld von der bfa, da ich eine medizinische reha mache, die aber nächsten monat ausläuft.
momentan fühl ich mich ganz gut, doch weiß ich natürlich nicht, wie lange das anhalten wird, wenn ich die stationäre klinik verlassen werde.

da ich wohl nicht die ganzen 78 wochen an krankengeld-leistung ausgeschöpft habe, würd ich gern wissen, ab wann ich wieder einen anspruch auf krankengeld hätte.

Verfasst: 30.09.2009, 17:13
von Czauderna
Hallo,

grundsätzlich wirtd der Übergangsgeldbezug während einer medizinischen Massnahme auf die Gesamtleistungsdauer des Krankengeldes angerechnet.
Wenn Du arbeitsfähig aus der Reha entlassen wirst muss du dich sofort wieder beim Arbeitsamt melden wegen (Rest)Anspruch ALG I.
Solltest Du erneut wegen der alten Erkrankung wieder Arbeitsunfähig werden besteht ab dem Tag nach ärztlicher Feststellung wieder Krankengeldanspruch dem Grunde nach - zahlt das Arbeitsamt ALG während der Erkrankung weiter wird auch diese Zeit auf die Gesamtdauer angerechnet - ja, und dann kommet es eben darauf an wieviele Tage oder Wochen noch übrig sind bis die 78 Wochen endgültig ausgeschöpft sind.

Gruß

Czauderna