Prävention nach §20 SGB V
Verfasst: 29.09.2009, 20:11
Hilfe zur Selbsthilfe. Der Zuschuss zur Prävention soll ja nur ein Anreiz für das eigene Wohlbefinden und für die Gesundheit sein. Die Kursleiter sollen Ihre Kurse so anbieten, dass jeder sein Übungsprogramm zu Hause durchführen kann. Das sagen so die Präventionsrichtlinien. Es soll keine Dauerfinanzierung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung sein. Mich würde mal Eure Meinung interessieren. Bin gespannt!
PS: Man sollte solche Angebote nicht zur Kundengewinnung nutzen!
PS: Man sollte solche Angebote nicht zur Kundengewinnung nutzen!