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Hilfe!!!! Brauche dringend günstige KV für Selbständige!?

Verfasst: 15.11.2006, 19:42
von Elorian
Hallo alle zusammen,

habe ein riesiges Problem:
Mein Freund ist selbständig und nicht krankenversichert (da er die ca. 490 Euro bei der DAK nicht aufbringen kann).

Kann mir irgendjemand hier ganz schnell eine günstige Krankenkasse(höchstens im Bereich 200 Euro) nennen, die auch jemanden nehmen, der längere Zeit nicht versichert war? :?: :cry:

Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar...

Gruß

Elo

Ach ja - wir leben in Hessen - falls das irgendwie von Belang ist....

Verfasst: 15.11.2006, 21:54
von jammi
da kann er sich leider nur noch privat versichern, wenn die ihn aufnehmen.

andere möglichkeiten als selbstständiger hat er nicht

Verfasst: 15.11.2006, 22:42
von Elorian
Warum geht das nur noch privat und nicht mehr gesetzlich?

Vorversicherungszeit

Verfasst: 15.11.2006, 22:56
von Lohnbuchhalter
So wie sich das anhört was du geschrieben hast wird deinem Freund wohl die Vorversicherungszeit fehlen und ohne dieser Vorversicherungszeit darf keine gesetzliche Krankenkasse nach momentanen Recht aufnehmen. Daher muß ich leider Gottes jammi Recht geben. Daher bleibt ihm ur die Private Krankenversicherung.

Der Lohnbuchhalter

Verfasst: 16.11.2006, 10:49
von Elorian
Ja, die fehlt ihm.

Wenn er sich dann versichert, also privat, und dann irgendwann wieder einmal in eine gesetzliche rein will, ist das dann möglich?
Und wennn er jetzt eine Anstellung annehmen würde, könnte das Unternehmen ihn dann gesetzlich versichern lassen?

Verfasst: 16.11.2006, 18:40
von Krankenkassenfee
Hallo,

naja, er kann ja auf die Gesundheitsreform hoffen. Wenn er bei der DAK wegen BEitragsschulden rausgeflogen ist, muss die ihn wieder nehmen (wenn das GEsetz dann durchkommt). Später kann er dann die Kasse wecheln.

Aaaaaber: Als Selbständiger geht die Beitragsberechnung immer nach dem Einkommen; und das startet bei 1837,50 €. Also sind 200 € illusorisch - egal, wie günstig die Kasse ist. Gesundheit kostet nun mal.

LG, S.

ermäßigter Beitragssatz

Verfasst: 16.11.2006, 18:48
von Lohnbuchhalter
so illusiorisch ist das gar nicht mit den 200 Euro. Es ist zwar richtig das als Mindesteinkommen 1837,50 Euro angesetzt werden, aber als Selbständiger hat man auch die Möglichkeit den ermäßigten Beitragssatz zu nehmen (z.B. bei der IKK-Sachen 10,8%) und da würde man knapp unter 200 Euro Krankenkassenbeitrag hin kommen, was trotzdem natürlich jede menge Geld ist :(

Der Lohnbuchhalter

Verfasst: 16.11.2006, 19:01
von jammi
wobei hier noch die pflegeversicherung nicht vergessen werden sollte.

übrigens diese zwangsaufnahme ist nur bei der privaten versicherung gedacht.

beendigung einer gesetzlichen versicherung wegen beitragsschulden bleibt weiter bestehen und daher ist die freiwillige Versicherung sowieso überhaupt nicht mehr möglich.

Verfasst: 17.11.2006, 12:29
von Elorian
Erstmal wirklich ein "Danke" an alle, kenne mich damit halt überhaupt nicht aus, da ich noch studiere und somit ohnehin out of the way laufe...

Ich glaube, er ist damals nicht aus der Krankenkasse wg. Beitragsschulden gefolgen, sondern hat sich privat versichert um die damaligen Leistungen der Privaten nutzen zu wollen (wahrscheinlich so'n Eliteding oder so...). Oder gilt das auch als Beitragsschulden?

Jetzt allerdings, nach Jahren ist sein Einkommen (durch die Wirtschaftslage u.ä.) so sehr gesunken, daß es um ca 1000 Euro pro Monat liegt - und das nichtmal garantiert, wegen der schlechten Zahlungsmoral hierzulande. Also gilt als Selbständiger - egal ob Du soviel verdienst oder nicht - ein Mindestbeitrag von ca. 1800 Euro? Das ist echt unfair!
Er hat ja nichtmal das Geld für einen I-Net-Anschluss, daher mache ich das alles von Zuhause aus (obwohl ich eigentlich lernen müsste).

Wenn er also nicht wegen Beitragsschulden geflogen ist, dann wäre es möglich sich also freiwillig in einer gesetzlichen versichern zu lassen?

Ach ja - (das hatte ich noch vergessen):
Und wenn man wirklich wegen Beitragsschulden aus einer Krankenkasse rausgeflogen ist, könnte man diese eigentlich begleichen und würde sich sein "Recht" wieder neu erwerben?

Gruß

Elo

Verfasst: 17.11.2006, 16:33
von Krankenkassenfee
Hallo,

als Selbständiger kann er nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren.
Die Diskussion um Selbständige, die nur 1000 Euro haben und ungleichmäßig Geld erhalten ist ein gesellschaftliches Problem - und keines, was andere Beitragszahler der Krankenkasse auszugleichen haben.
Es gibt Primärschulden, z.B. Miete, Krankenkasse. Wenn der Job sich dauerhaft nicht rechnet muss man halt über einen Wechsel nachdenken und sich was anderes suchen oder eben noch nebenbei was verdienen.

LG, S.

Verfasst: 20.11.2006, 17:18
von Elorian
Wenn er dann angestellt wäre, wäre dann eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse möglich? (also freie Kranknkassenwahl bei Angestellten)

Gruß

Elo

Verfasst: 20.11.2006, 21:12
von Krankenkassenfee
Hallo,

er kann als Angestellter in die GKV zurückkehren, wenn er
a) noch nicht 55 Jahre alt ist
b) noch unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient
c) nicht mehr hauptberuflich selbständig ist.

LG, S.

Verfasst: 13.05.2008, 18:18
von Gero Lausinger
Krankenkassenfee hat geschrieben:b) noch unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient
Sorry, dass ich so ein altes Thema aufwärme aber für mich stellt sich auch bald die Frage ob ich am Anfang meiner Selbstständigkeit genug Geld für eine Krankenversicherung über haben werden.

Wie hoch ist denn diese Grenze?

edit: Darf sich ein User hier überhaupt noch Elorian nennen? Da stresst doch bestimmt das Spiel Elorian rum. :?:

Verfasst: 13.05.2008, 20:43
von Krankenkassenfee
Hallo,

privat oder gestezliche Krankenversicherung?

Wenn privat, dann würde ich einen Makler einschalten. Wenn gesetzlich - er muss erst mal zurück zu DAK und dann kann er sich eine billige GKV suchen. Wichtig: Den ermäigten Beitragssatz vergleichen. Die IKKn haben da meist sehr attraktive Angebote.

LG, Fee