Fehlende AU-Bescheinigung während Klage gegen KK
Verfasst: 28.09.2009, 11:47
Hallo, brauche mal eure Expertenmeinung.
Ein Arbeitnehmer erkrankt in der letzten Woche seines befristeten Arbeitsverhältnises und muss operiert werden.
KK stellt Zahlung des Krankengeldes nach 5 Monaten ein, da Mdk feststellt, dass keine AU mehr besteht (Erkrankter war persönlich zur MDK-Untersung erschienen), obwohl AU durch verschiedene Ärzte im selbigen Zeitraum bescheinigt wurde.
Der behandelnde Arzt weigert sich nach Bekanntgabe des MDK-Gutachtens eine weitere AU-Bescheinigung auszustellen. Erkrankter meldet sich daher arbeitslos und bezieht Alg (Arbeitsamt behält sich vor nach Klärung der AU erbrachte Leistungen von KK zurück zu fordern). Gleichzeitig legt er Widerspruch gegen den Bescheid der KK ein und erhebt, nach Ablehnung des Wiederspruches, Klage vor dem Sozialgericht.
Der behandelnde Arzt sieht zwar keine AU mehr, verordnet aber im gleichem Zuge eine Spritzentherapie zur Schmerzrückbildung (mehrere Behandlungen innerhalb ca. 8 Wochen, ohne Erfog).
Der Erkrankte wechselt darauf hin den Arzt, von welchem AU festgestellt wird. AU wird auch voraussichtlich weiterhin die nächsten Wochen bestehen.
Wie könnte der Erkrankte seine AU in diesem Zeitraum (8 Wochen), wo keine ärtzlich ausgestellte AU-Besscheinigung vorlag, gegenüber dem Gericht bzw. der KK nachweisen?
Derzeitige andauernde AU wurde dem Gericht vom neuen Arzt bereits bestätigt.
Ein Arbeitnehmer erkrankt in der letzten Woche seines befristeten Arbeitsverhältnises und muss operiert werden.
KK stellt Zahlung des Krankengeldes nach 5 Monaten ein, da Mdk feststellt, dass keine AU mehr besteht (Erkrankter war persönlich zur MDK-Untersung erschienen), obwohl AU durch verschiedene Ärzte im selbigen Zeitraum bescheinigt wurde.
Der behandelnde Arzt weigert sich nach Bekanntgabe des MDK-Gutachtens eine weitere AU-Bescheinigung auszustellen. Erkrankter meldet sich daher arbeitslos und bezieht Alg (Arbeitsamt behält sich vor nach Klärung der AU erbrachte Leistungen von KK zurück zu fordern). Gleichzeitig legt er Widerspruch gegen den Bescheid der KK ein und erhebt, nach Ablehnung des Wiederspruches, Klage vor dem Sozialgericht.
Der behandelnde Arzt sieht zwar keine AU mehr, verordnet aber im gleichem Zuge eine Spritzentherapie zur Schmerzrückbildung (mehrere Behandlungen innerhalb ca. 8 Wochen, ohne Erfog).
Der Erkrankte wechselt darauf hin den Arzt, von welchem AU festgestellt wird. AU wird auch voraussichtlich weiterhin die nächsten Wochen bestehen.
Wie könnte der Erkrankte seine AU in diesem Zeitraum (8 Wochen), wo keine ärtzlich ausgestellte AU-Besscheinigung vorlag, gegenüber dem Gericht bzw. der KK nachweisen?
Derzeitige andauernde AU wurde dem Gericht vom neuen Arzt bereits bestätigt.